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"Meine" Zwangsanmeldung

Jetzt hat es auch mich kalt erwischt! Ich habe eine Zwangsanmeldung erhalten! Am 25. Januar 2007 flatterte sie mir ins Haus. Ich sage ganz bewusst nicht, dass ich "Opfer" einer Zwangsanmeldung wurde, denn eine Opferrolle liegt mir nicht sonderlich. Ich werde mich auf meine Art dagegen wehren. Um den Verlauf zu dokumentieren, führe ich ab heute ein "Zwangsanmeldetagebuch" (siehe weiter unten).

Allgemeines zu Zwangsanmeldungen finden Sie [hier].

 

Allgemeines zur Zwangsanmeldung finden Sie auf einer Extraseite

Mein Zwangsanmeldetagebuch

25. Januar 2007
Ich erhalte diese Zwangsanmeldung und bin sauer.

28. Januar 2007
Okay, da ist sie also, "meine" Zwangsanmeldung. Außer, dass ich sie hier ins Internet stelle, mache ich erstmal nix. Mal sehen, was als nächstes kommt. Falls mich die von der GEZ tatsächlich mit aller Macht wieder in eine Teilnehmerrolle zwingen sollten, werde ich so reagieren, wie ich dies auch schon in meinem Abmeldeschreiben angekündigt habe (schließlich will ich ja für den zuständigen Justiziar des NDR auch ein wenig berechenbar sein). Sachverhalte, Dokumente und Zeugen habe ich dafür genug. Gegebenenfalls starte ich noch einen Aufruf... Außerdem werde ich natürlich weiterhin kreativ sein...

8. Februar 2007
Erhalte einen Kontoauszug mit einer Zahlungsaufforderung ausgestellt am Sonntag, den 4.2.07. Ich wundere mich ein wenig darüber, zu welchen Zeiten bei der GEZ Geld eingetrieben wird: sonntags...!  Der Auszug enthält eine alte "Schuld" (was für ein unpassendes Wort!) aus der Zeit vor meiner Abmeldung 3/2005 (=129,20 Euro) und den Betrag, der sich auf die Zwangsanmeldung bezieht, nämlich 16,56 Euro.

Da ich ein einsichtiger Mensch bin, beschließe ich, die 129,20 Euro, aus meiner damaligen Zeit als "Teilnehmer", umgehend zu überweisen und tue dies auch. So trage ich ein letztes Mal zur Finanzierung der Schlösser und Paläste der Macher bei und tanke durch diesen Aderlass wieder frische Energie für meine Arbeit.

15. Februar 2007
Irgendwie möchte ich jetzt auch mal auf die Zwangsanmeldung reagieren. - Widerspruch ist ja nicht möglich, da kein Rechtsmittelbehelf vorhanden war. Vertragsanfechtung, Rücktritt oder ähnliches kommt auch nicht in Frage, da das Anmelden von Rundfunkgeräten kein Vertrag ist.

Ich bin also erstmal nett und unterstelle vorerst keine böse Absicht. Vielleicht klärt sich ja alles schnell auf. Natürlich schreibe ich nicht an die GEZ, sondern an die zuständige Landesrundfunkanstalt, in Hamburg also an den NDR. Wenn man mit der GEZ kommuniziert, hat man ohnehin den Eindruck, dass man es mit hirnlosen Robotern zu tun hat: Man kriegt reine Automatenbriefe zurück, egal was man schreibt. Die GEZ ist außerdem nicht rechtsfähig (sie ist eine von den ARD-Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio betriebene öffentlich-rechtliche nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Abwicklung des Gebühreneinzugs). Mit ihr zu kommunizieren erscheint mir völlig sinnlos.

(Ich stelle übrigens fest, dass es wichtig ist, auch gelegentlich selbst mal wieder direkt mit der GEZ und der Rundfunkanstalt aneinanderzuprallen, statt immer nur Leute in Form von Büchern zu beraten...!)

Hier also mein Schreiben:

An den
Norddeutschen Rundfunk
Abt. Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132

20149 Hamburg


15. Februar 2007

"Scherzanmeldung"?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25. Januar 2007 erhielt ich von der GEZ mit Datum vom 17.1.07 eine sog. "Anmeldung bzw. Änderung der Anzahl Geräte und Zeiträume".

Diese Anmeldung habe ich nie vorgenommen. Möglicherweise handelt es sich um eine "Scherzanmeldung" mit Hilfe des Online-Anmeldeformulars bei gez.de oder um eine Zwangsanmeldung durch eine/n Ihrer Mitarbeiter/in.

Wie dem auch sei, ist diese "Anmeldung" rückgängig zu machen. Die restliche "Gebührenschuld" von 129,20 Euro, die sich aus meinem ehemaligen Teilnehmerkonto bis 3/05 ergaben, habe ich vor einigen Tagen getilgt. Ich bin kein "Teilnehmer" mehr. Mein ehemaliges Konto 151 806 585 ist zu schließen.

Ich bitte um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

 

7. April 2007
Am 27. März erhielt ich die Antwort (die keine ist) auf dieses Schreiben. Was auf den ersten Blick deutlich wird: Es handelt sich um ein Schreiben ohne Namen, das von der GEZ und nicht vom NDR kommt. Der Sachbearbeiter, ich vermute mal es ist Herr Sxxxxxxx, versteckt sich also hinter dem GEZ-Logo und schickt mir einen anonymen Brief, damit er selber keinen Ärger bekommt.

Das zweite, was auffällt: Der Brief geht mit keinem Wort auf mein Anliegen ein. Dies ist einer der vielen Tricks, die die Beton-Juristen der Öffentlich-Rechtlichen drauf haben, um die Bürger mürbe zu machen. Wenn man sowas liest, glaubt man zunächst, dass man es mit Schwachsinnigen zu tun hat. Es ist aber nicht so, dass die zu blöd sind, sondern das ist Absicht und gehört zu deren perfiden Konzept.

Um es nochmal klar zu machen: Ich hatte alle meine Geräte abgemeldet und diese Abmeldung ist bestätigt worden. Hallo, Herr Sxxxxxxx! Nehmen Sie das mal zur Kenntnis! Kein Wort dazu in diesem Brief. Außerdem eine Frechheit: Zahlbar "vierteljährlich im voraus", gesetzlich wäre, wenn es eine Zahlungpflicht gäbe: "in der Mitte des Dreimonatszeitraums".

Ich habe noch keine Lust, diesen Wisch zu beantworten. Vielleicht warte ich erstmal ab und lass es auf eine Eskalation ankommen. Hier zur allgemeinen Belehrung, die hohe Kunst, konkrete Anliegen mit Allgemeinplätzen zu beantworten:

Mal sehen, vielleicht bin ich nett und antworte...

16. April 2007
Habe am 13. April wieder eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ohne irgendwie darauf einzugehen, dass ich kein Teilnehmer mehr bin und ohne dies entsprechend zu begründen. Noch so ein Ding und ich lege mich direkt mit dem Herrn Sxxxxxxx vom NDR an, dem ich sicherlich diese Zwangsanmeldung zu verdanken habe

 

 

Jetzt wird's ernst:

18. August 2007
Die letzten Monate kamen nur ein paar Zahlungsaufforderungen ohne Widerspruchsmöglichkeit. Vor vier Tagen kam jedoch ein Brief, den man keinesfalls ignorieren darf, wenn man sich erfolgreich gegen die Rundfunkgebührenforderungen wehren will: DER GEBÜHRENBESCHEID!

Und so sieht so'n Ding aus:

Datiert war er auf den 3.8. (erhalten habe ich ihn am 14.8., also 11 Tage später!). Das soll schon mal Panik auslösen, weil nämlich weiter unten auch gleich steht, dass die VOLLSTRECKUNG bereits nach 14 Tagen eingeleitet würde. Auf der Rückseite dann der obligatorische Rechtsmittelbehelf, den man wie gesagt unbedingt beachten muss. Hält man die Frist nicht ein, hat man verloren!

 

Da ich die Sache vom Tisch haben will, habe ich gestern zwei Briefe abgeschickt: einen mit dem Widerspruch und einen an Herrn Siekmann, der mir mutmaßlich die Sache eingebrockt hat. Zumindest hatte er mir dies ziemlich deutlich angedroht. Hier zunächst der Widerspruch (Wichtig: Einschreiben mit Rückschein, sonst kommt er womöglich nicht an):

 

EINSCHREIBEN
Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132

20149 Hamburg

17. August 2007

Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Datiert vom 3.8.07 erhalten am 14.8.07

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid, datiert vom 3.8.07, erhalten am 14.8.07..

Ich habe Ihnen bereits am 15. Februar mitgeteilt, dass ich keine Geräte angemeldet hatte und dass ich um sofortige, erneute Schließung des ehemaligen "Teilnehmer"-Kontos 151 806 585 bitte. Als Antwort erhielt ich eine Sammlung von Textbausteinen und in Folge verschiedene, immer neue Zahlungsaufforderungen ohne Widerspruchsmöglichkeit.

Damit ich einen substantiierten Schriftsatz verfassen kann, ersuche ich Sie hiermit, mich umgehend über die näheren Umstände dieser Zwangsanmeldung zu unterrichten. Also wer hat warum und wodurch etwas in meinem Namen unterschrieben u.s.w.. Kopieren Sie mir darüber hinaus den gesamten Datensatz mit sämtlichen Informationen, die Sie über mich gesammelt haben!

Sollten Sie mir zwischenzeitlich einen Zwangsvollstrecker oder eine Zwangsvollstreckerin ins Haus schicken, werde ich diesen Vorgang in Wort und Bild auf meiner Website in meinem Zwangsanmeldetagebuch und als Video-Blog auf youtube.com dokumentieren.

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich auch unseren Schriftwechsel abdrucke. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Und hier der Brief an den Herrn Siekmann:

 

Norddeutscher Rundfunk
Herrn Klaus Siekmann
Rothenbaumchaussee 132

20149 Hamburg

17. August 2007

 

Zwangsanmeldung/
Gebührenbescheid

 

Sehr geehrter Herr Siekmann,

zunächst einmal bedanke ich mich dafür, dass ich nun per Bescheid die Gele-genheit bekommen habe, Rechtsmittel gegen die vermutlich von Ihnen persönlich veranlasste Zwangsanmeldung einzulegen. Genau wie in anderen mir bekannten Fällen verlangen Sie auch gleich einen Säumniszuschlag,...na ja...

Es ist für mich als Journalist sehr hilfreich, selbst einmal in einer Situation zu sein, von der ich ansonsten nur höre oder lese. Sie hatten mir Anfang des Jahres mit Ihrer Zwangsanmeldung sehr geholfen, meine Bequemlichkeit zu überwinden und umgehend eine Rubrik zum Thema "Zwangsanmeldung" anzulegen (wie finden Sie die eigentlich?). Mein kleines eigenes Zwangsanmeldetagebuch auf meiner Website kennen Sie sicherlich auch schon.

Ganz wichtig für meine Arbeit: Ich kann jetzt ***fühlen***, wie es Menschen geht, die von einer Institution wie der Ihren (mutmaßlich) gemobbt werden (ich ***empfinde*** es zumindest so und nenne die Art, sich regelrecht an Menschen festzubeissen und sie zu bedrohen, "Klammermobbing"). Die DDR tat es und einige Hardcore-Psychosekten tun es auch.

Das ganze Vorgehen bei Zwangsanmeldungen ist wirklich gut ausgeklügelt: Zuerst erzeugen Sie Hilf- und Wehrlosigkeit (man kann ja erstmal keinen Widerspruch einlegen, Anfechtung funktioniert schon gar nicht, Rücktritt geht sowieso nicht u.s.w.). Beschwerdebriefe beantworten Sie mit sinnlosen Worthülsen, die völlig am vorgetragenen Anliegen vorbeigehen (s. Schreiben der GEZ vom 20.3.07 an mich). Sorry, aber man hat das Gefühl, mit hirnlosen Textbausteingeneratoren zu kommunizieren. Dass Sie ganz nebenher auch Wut und sogar Hass bei einigen Leuten erzeugen, nehmen Sie billigend in Kauf - es geht ja oft um richtig viel Geld, an das Sie heran wollen.

Der Bescheid enthält dann eine Monatsfrist für den Widerspruch, die Vollstreckung wird aber schon nach 14 Tagen angedroht. Sowas macht schon mal Stress! Das ganze dann noch mit einem (in meinem Fall) um 11 Tage(!) rückwirkendem Datum versehen, nach dem die Vollstreckung also quasi unmittelbar bevorsteht. Also nochmal Stress pur! Sie verschicken dies in einem Briefumschlag mit aufgedrucktem Postvermerk (also ohne Datum im Poststempel!), so dass man das tatsächliche Eintreffen des Bescheides nicht beweisen kann. Alles zusammen erzeugt bei den betroffenen Menschen richtig Panik! Viele zahlen dann auch lieber, als sich mit so einer Allmachtsbehörde wie den ÖRR oder mit der GEZ anzulegen (ich habe im Zusammenhang mit dem Datums-Trick schon richtige Räubergeschichten gehört, die ich leider nicht beweisen kann, weil die GEZ alles abstreitet)!

Im weiteren Verfahren werden die Bürger dann mit Kapriolen (wie: weil Sie nicht unterschrieben haben, "nehmen wir den Besuchsbericht unseres Gebietsbeauftragten als Grundlage unserer Entscheidung" oder der Bürger soll per Eidesstatt versichern 24 Std. täglich, 7 Tage die Woche einen unangemeldet erscheinenden Gebührenbeauftragten in seine Wohnung zu lassen u.s.w.) und juristischen Luftblasen drangsaliert, die streckenweise nur aus oberlehrerhaften Plattitüden und willkürlich aus Urteilen zusammengestellten obiter dicten bestehen. Mit all dem soll nur zweierlei erreicht werden: Angst (beim Bürger) und viel, viel, viel Arbeit (für den Anwalt). Aus diesem Grunde finden viele Geschädigte auch keinen Anwalt. Anwälte können meistens nicht einmal ansatzweise in solchen Verfahren kostendeckend, geschweige denn gewinnbringend arbeiten. Die meisten Anwälte lehnen Verfahren wegen Rundfunkgebühren schlicht ab, mit der Folge, dass kein Rechtsschutz mehr für die Bürger besteht und die Anstalten ungestört abkassieren können. - Wie gesagt: Sehr gut ausgeklügelt. Respekt. Da hat sich das Jurastudium doch richtig ausgezahlt, Herr Siekmann!

Sie sind doch einer der Topjuristen beim NDR und Kommentarschreiber für den Beck'schen Kommentar für Rundfunkrecht. In diesem Standardwerk haben Sie Ihre juristische Auffassung zum Thema Rundfunkgebührenstaatsvertrag kundgetan (interessant, dass alle Schreiber zum Thema Rundfunkgebühren von der GEZ oder aus den ÖRR stammen und dann noch Zitate von Autoren, wie etwa Herb, bringen, die ebenfalls aus Ihren Häusern kommen - sehr komfortabel, damit in Schriftsätzen und später vor Gericht zu argumentieren!). Sie müssten als ein so renommierter Fachjurist doch eigentlich wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie bei einem Gebührenverweigerer haben. Sie könnten beispielsweise ein Auskunftserzwingungsverfahren einleiten, in dem Sie gem. § 4 Abs. 5 RfGebStV Ihre tatsächlichen Anhaltspunkte dafür darlegen, dass ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte und mich ggf. in Beugehaft nehmen lassen, falls ich die Auskunft immer noch verweigere (vgl. Gall in Beck'scher Kommentar für Rundfunkrecht, § 4, Rn 101). Was Sie hingegen versuchen, ist Geldeintreiben nach Gutsherrenart: einfach abkassieren und fertig.

Es sollte doch zumindest ein bisschen nach "Rechtsstaat" aussehen, was die ÖRR so alles machen, um an das Geld der Menschen in diesem Lande zu gelangen, oder sehe ich das falsch? Dieser Anspruch scheint mir in den letzten Jahren doch ziemlich stark zurück gegangen sein.

Sie wissen ja aus meinem Abmeldeschreiben, dass ich nicht mehr an Handlungen "teilnehmen" werde, die aus meiner Sicht ethischen Grundsätzen widersprechen und teilweise sogar mutmaßlich Straftatbestände erfüllen (Hausfriedensbruch, Gebührenüberhebung etc.). Ich erfahre von Menschen, dass sie krank werden durch Ihr mutmaßliches Klammermobbing, andere bekommen Hass nicht nur auf die GEZ, sondern auf einen Staat, der so etwas zulässt. Sie zocken ehemalige Obdachlose ab und pfeifen auf die Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RfGebStV. Von April 2005 bis November 2006 ist beispielsweise in NRW nur ein einziges mal freiwillig von dieser Härtefallregelung Gebrauch gemacht worden - und das im größten Bundesland Deutschlands! - Früher war der öf-fentlich-rechtliche Rundfunk dazu da, den Menschen Freude zu bringen, heute verbreitet er Angst und Schrecken! Ohne mich!

Sie (und jetzt meine ich die ARD und nicht Sie persönlich) stellen zudem den Art. 5 GG geradewegs auf den Kopf: Sie leisten sich teure Anwälte und führen aufwändige Verfahren, um Menschen zum Schweigen zu bringen (siehe "Schere im Kopf..." auf meiner Website) - alles bezahlt aus Rundfunkgebühren? Sie verweigern Informationen über Rundfunkgebührenbeauftragte mit der Begründung, dass ein "unzulässiger mittelbarer Einfluss auch auf die Programmgestaltung entsteht", wenn die Öffentlichkeit mehr darüber erfährt, wie das System bei Ihnen funktioniert. So Ihr Herr Dr. Hahn. Ein sehr merkwürdiger Umgang mit der Rede-, Presse- und Informationsfreiheit, finden Sie nicht?

Meine Abmeldung vom 28. Februar 2005 ist absolut okay und die Bestätigung der GEZ dürfte auch Ihnen vorliegen. Ich bin somit kein "Teilnehmer" mehr und werde es auch nicht mehr sein. Ich nehme an Ihren Taten nicht mehr teil und Geld dafür gibt's dafür natürlich auch keins mehr von mir. Definitiv.

Ich hoffe Sie reagieren - anders als Prof. Herb - mit hanseatischer Gelassenheit darauf, dass ich Sie ein wenig aus der Anonymität Ihrer Institution herauslöse und offen mit Ihnen in meinem Zwangsanmeldetagebuch kommuniziere, Herr Siekmann. Bitte senden Sie mir keine GEZ-Textbausteine mehr, sondern nehmen Sie mich als Mensch ernst. Klären Sie Ihre Gebührenabteilung über den Sachverhalt auf: Meine Abmeldung ist rechtsgültig und eine weitere Anmeldung gibt es nicht.

Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht, Herr Siekmann. Wir bleiben in Kontakt!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

PS: Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran. - Sollte die Zwangsanmeldung wider Erwarten nicht Ihre Idee gewesen sein, teilen Sie mir dies bitte unter Nennung des tatsächlichen Urhebers mit. Ich werde mich dann künftig mit Schreiben an diese Person wenden.

 

 

4. Oktober 2007
Am letzten Samstag, also am 29.9.07, kam der Widerspruchsbescheid. Doch schauen Sie selbst...:

Wie ich von anderen gehört habe, verschicken die Anstalten solche Bescheide immer zum Wochende. um selbiges den Leuten gehörig zu verhageln. Auf mich wirkte dieser Widerspruchsbescheid jedoch (allerdings nach anfänglichem erheblichem mich-ärgern-müssen!) jedoch positiv. Warum?

Also: Zunächst einmal muss ich feststellen, dass man gegen mich genauso vorgeht, wie gegen jeden anderen, wohl wissend, dass die gesamte Korrespondenz im Internet veröffentlicht wird. Ich finde es überhaupt toll, wie sich die Lüge von der sog. "Staatsferne" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch dieses Vorgehen von selbst entzaubert. Hier wird nicht staatsfern agiert, sondern es wird hemmungslos mit den Kampfmitteln des Staates hantiert, wie etwa die Selbstausstellung eines Vollstreckungstitels ohne vorherige gerichtliche Klärung. Der NDR zeigt sich hier wieder mal als Staat im Staat. Okay, aber das wussten wir auch schon vorher.

Den Namen der Mitarbeiterin der Gebührenabteilung habe ich geschwärzt, da diese Personen im System austauschbar sind und ich keine Personen anschwärzen will. Bei Herrn Siekmann sieht es anders aus: Er ist einer der führenden NDR-Justitiare und maßgeblich an den rechtlichen Umsetzungen des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages (RfGebStV) beteiligt. Er schreibt für den Beck'schen Verlag Rechtskommentare zu diesem Thema und steht letztendlich auch für die Unsitte der Zwangsanmeldungen gerade. Seine Unterschrift habe ich dennoch geschwärzt. Sie ist so kunstvoll, dass hierfür möglicherweise Urheberrechte geltend gemacht werden könnten ;-).

Zum Inhalt: Dieser Bescheid kam schnell. Zu schnell! Ich hatte noch nicht einmal die Gelegenheit bekommen, meinen Widerspruch zu begründen. Dies hätte ich nach der überraschenden Zwangsanmeldung überhaupt erst dann tun können, wenn mir mitgeteilt worden wäre, wie diese überhaupt zustande gekommen ist. Meine Anfrage nach Übermittlung des kompletten Datensatzes entsprach dem § 18 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, den Herr Siekmann eigentlich kennen sollte. Danach ist der NDR zur Auskunft verpflichtet! Dieses Auskunftsersuchen wortlos zu übergehen, ist daher rechtswidrig. Ich werde mich diesbezüglich an die sog. "Rechtsaufsicht" (soll dem ganzen Rundfunkelend eine Art demokratischen Anstrich geben...) des NDR wenden, die turnunsgemäß z.Zt. bei der Landesregierung in MVP liegt.

Tipp:

Beantragen Sie bei Ihrer Rundfunkanstalt Auskunft über die Art der von Ihnen gespeicherten Daten sowie deren Herkunft. Besorgen Sie sich hierzu im Internet das jeweilige Datenschutzgesetz Ihres Bundeslandes (also nicht das Bundesdatenschutzgesetz) und suchen Sie den jeweiligen Paragrafen zum Auskunftsanspruch, der sich irgendwo zwischen § 16 und § 18 finden lassen sollte (in Hamburg ist es § 18).

Sie haben ein Recht auf diese Auskunft, das Ihnen die Anstalt nicht verwehren darf (auch wenn die Anstalten dies nicht nur in meinem Fall gern mit aller Macht abzuwehren versuchen!)! Lassen Sie sich nicht mit einem billigen "Kontoauszug" abspeisen! Wenn nichts kommt: Beschwerde bei der jeweiligen Rechtsaufsicht, die je nach Bundesland beispielsweise in der Staatskanzlei, der Landesregierung oder dem Wirtschaftsministerium beheimatet sein kann. Bei der Vier-Länder-Anstalt NDR wechselt sie jeweils von Zeit zu Zeit zu einem anderen der 4 Bundesländer.

Merkwürding auch, wie einer der leitenden Justiziare des Norddeutschen Rundfunks das Wort "unstreitig" gebraucht. Ich weiß nicht, wo Herr Siekmann sein Jurastudium bestritten hat - an der Hamburger Uni lernt man jedoch, dass etwas "unstreitig" ist, wenn beide Parteien einen bestimmten Sachverhalt (eben unstreitig) als gegeben ansehen - sich also nicht über das Ob u.s.w. streiten. Herr Siekmann meint dagegen scheinbar, dass "unstreitig" bedeutet, wenn der NDR etwas so sieht, bzw., wenn etwas so dargestellt wird, dass es für den NDR günstig ist.

Ich habe nun einen Monat Zeit, mich gerichtlich gegen diesen Widerspruchsbescheid zu wehren. Eine Begründung braucht man in dieser Frist nicht bereits zu liefern. Hierfür wird das Gericht eine weitere Frist nennen. Als nächstes kommt aber erstmal die Beschwerde bei der "Rechtsaufsicht". Mal gucken, wie die ihre Arbeit machen...

Das Gute an der Sache ist, dass Sie hier live erleben können, wie so ein Klageverfahren läuft, ohne dass ich mir wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machen muss. Eine weitere "Musterklage" für einen anderen Fall habe ich [HIER] erstellt. Dort können Sie schon mal den prinzipiellen Aufbau einer Klageschrift studieren.

Also erstmal bis bald mit meiner Beschwerde und der Klage.

 

Jetzt geht's vor Gericht:

31. Oktober 2007
Am 23. Oktober 2007, also vor etwa einer Woche, habe ich fristgerecht eine Anfechtungsklage gegen diese Zwangsanmeldung beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht. Außerdem eine allgemeine Leistungsklage zur Erlangung der von mir angeforderten Daten. Mit der Veröffentlichung habe ich bis heute gewartet, damit ich sicher davon ausgehen kann, dass die Klagen auch bereits dem NDR zugestellt wurden. Ich möchte verhindern, dass mir der NDR evtl. nun schnell noch seiner Verpflichtung zur Auskunft über meine Daten nachkommt und mich mit meiner Klage ins Leere laufen lässt. Der Eingang der Klagen ist mir heute vom Gericht bestätigt worden. Da ich im Moment sehr wenig Zeit habe, konnte ich die Schreiben vom Gericht noch nicht einscannen. Daher erstmal nur die beiden eingereichten Klagen.

 

Hier zuerst die allgemeine Leistungsklage zur Erlangung der Daten:

 

 

EINSCHREIBEN

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

Hamburg, den 23. Oktober 2007

 

 

Klage

In Sachen

 

 

von Bernd Höcker, Lutterothstr. 54, 20255 Hamburg

 

- Kläger -

  

gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg

  

- Beklagter -

  

 

Es wird beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger die geforderte Auskunft gemäß § 18 Abs. 1 HmbDSG zu erteilen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Begründung

 Der Kläger hatte am 17. August 2007 um Auskunft über die vom NDR, bzw. der GEZ über ihn gespeicherten Daten gebeten. Anlass hierfür war und ist die unbegründete Zwangsanmeldung eines neuartigen Rundfunkgerätes. Es ist aus den dem Kläger zugänglichen Informationen nicht zu ersehen, wer warum und wodurch diese Anmeldung vorgenommen hat. Die Abwehr dieser Anmeldung war dem Kläger bisher nicht möglich, da er nicht gegen etwas substantiiert vorgehen kann, was gar nicht erklärbar und nachvollziehbar ist.

 Der Beklagte hat durch sein Verhalten konkludent zu verstehen gegeben, dass er nicht gewillt ist, die geforderten Auskünfte zu erteilen, indem er den Widerspruch zurückgewiesen hat, ohne dem Kläger die Gelegenheit zu geben, eine auf Grundlage der Auskünfte gem. § 18 Abs. 1 HmbDSG basierende Begründung abzuliefern. Eine weitere Fristsetzung ist daher nach Meinung des Klägers entbehrlich.

 

Bernd Höcker

 

 

Und hier die Anfechtungsklage (bisher ohne Begründung):

 

 

EINSCHREIBEN

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

 

Hamburg, den 23. Oktober 2007

 

Klage

In Sachen

 

von Bernd Höcker, Lutterothstr. 54, 20255 Hamburg

 

- Kläger -

 

gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg

 

- Beklagter -

 

Es wird beantragt:

1. den Beklagten zur Aufhebung des Bescheides vom 3.8.07 und des Widerspruchsbescheides vom 27.9.07 zu verurteilen.

2. gem. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

 

Der Vorgang widerspricht dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG und ist damit rechtswidrig. Der Kläger hat keine Anmeldung abgegeben und es ist vollkommen unklar, wie die beanstandeten Bescheide zustande gekommen sind. - Eine ausführliche Begründung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vorgenommen werden, da hierfür zunächst zu klären ist, auf welcher Rechtsgrundlage diese „Zwangsanmeldung“ beruht. Zur Erlangung der hierfür benötigten Daten hat der Kläger parallel zu diesem Verfahren eine allgemeine Leistungsklage anhängig gemacht. Die Begründung wird daher nachgereicht.

 

Bernd Höcker

 

 

Weitere Informationen über Klagen finden Sie auf der Seite [Musterklage].

 

 

 

4. Dezember 2007
Vorgestern Nacht bin ich von einer 4-wöchigen Kur vom Toten Meer zurückgekommen. In der Zwischenzeit hat sich viel in dieser Sache getan und ich brauche noch etwas Zeit, um die Unterlagen aufzuarbeiten und online zu stellen (bitte noch etwas Geduld, ich muss mich erstmal wieder einleben und liegengebliebene Sachen erledigen).

Ich habe Euch aber etwas Schönes mitgebracht (dort entstanden): H.A.S.E.L.-TV

 

16. Dezember 2007
So, der Alltag hat mich wieder und die Klageerwiderungen des NDR haben mich zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht.

Aber zunächst der Reihe nach, ich habe ja lange nichts eingetragen:

Mittlerweile hat sich schon ein ziemlich hoher Papierberg angesammelt. Ich werde nicht alles einscannen, sondern nur die entscheidenden Dokumente. Die Streitwertbeschlüsse lauten wie folgt: für die beiden Hauptklagen vorläufig jeweils 21,67 Euro und für den Eilantrag (den ich zurückgezogen habe - siehe weiter unten) 5,42 Euro. Die Gerichtskosten je Hauptsacheverfahren 75 Euro (die Mindestgebühr) und für das Eilverfahren 12,50 Euro. Diese Gebühren müssen jeweils im voraus bezahlt werden und können dann beim Obsiegen wieder zurück geholt werden. Der Entscheidung durch einen Einzelrichter u.s.w. habe ich zugestimmt (siehe folgenden Schriftsatz). Den Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung habe ich zurückgezogen, weil mir das Gericht hierzu eine sehr interessante Mitteilung gemacht hat: Die Androhung hat keinen rechtlichen Bestand, da die Androhung der Vollstreckung nicht individualisiert, sondern formularmäßig erfolgt ist. Gut zu wissen!

 

Und hier sind sie - die Klageerwiderungen des NDR, erstellt durch den Justiziar Klaus Siekmann. Witzig bei beiden Erwiderungen ist, dass er völlig unsachlich auf teilweise uralte Verfahren hinweist, wahrscheinlich um mich als Prozesshansel hinzustellen. Finde ich persönlich etwas ärmlich, aber na gut...

Zuerst die Stellungnahme zum Antrag gem. § 18 HambDSG wegen der Datenauskunft:

Meine Antwort hierzu habe ich am gestrigen Samstag rausgeschickt. Ich will hier nicht schon vorwegnehmen, was das Gericht noch gar nicht zugestellt bekommen hat. Daher zunächst nur soviel: Herr Siekmann verschiebt unzulässigerweise ein Verfahren, das auf dem HambDSG, also auf Datenschutzrecht, beruht, in den Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts. Damit dürfte er keinen Erfolg haben (mehr dazu in meiner Antwort dazu etwa Mitte der Woche, wenn das Gericht meinen Schriftsatz erhalten hat).

Und hier die Klageerwiderung wegen meiner Anfechtungsklage bezüglich der Zwangsanmeldung:

 

Natürlich habe ich niemals gesagt, dass ich über einen internetfähigen Computer verfüge. Das wäre wohl sein Wunschtraum...

Ich denke mal am Mittwoch kann ich meine Antwort zu diesen beiden Schriftsätzen veröffentlichen. Ich frage zwischendurch mal bei Gericht nach, ob die Sendung angekommen ist.

Übrigens möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für das rege Interesse an meinem Fall bedanken (bisher über 70.000 Klicks auf diese Seite mit meiner Zwangsanmeldung). Würde ich es ganz allein mit dieser "Behörde" zu tun haben, ginge es mir psychisch sehr viel schlechter! Ich habe daher mal eine Statistik veröffentlicht.

Dann also erstmal voraussichtlich bis zum 19. oder 20.12.07

 

21.12.07
So, gestern müsste das Schreiben eigentlich spätestens dem Gericht zugegangen sein, daher nun hier mein Antwortschreiben vom 13.12.07:

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

Hamburg, den 13. Dezember 2007

7 K 3559/07
7 K 3560/07
Höcker ./. NDR

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Klageerwiderung des Beklagten möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Zunächst frage ich den Beklagten, was die beiden alten Verfahren mit diesem aktuellen Verfahren sachlich zu tun haben - warum er sie überhaupt gleich zu Beginn jeder seiner beiden Klageerwiderungen auflistet und warum er eine Beziehung zu diesen in seinem Schriftsatz zu 7 K 3560/07 auf Seite 2 anregt. Falls der Beklagte damit unterstellen möchte, dass es sich bei dem Kläger um einen „Prozess-Hanserl“ handelt, möchte ich hier nur erwähnen, dass allein ein so banaler Vorgang, wie das hier vorgebrachte Auskunftsersuchen nach § 18 HambDSG nur durch die Anrufung des Gerichtes zu erreichen sein wird. Außerdem sollte der Beklagte wissen, dass im öffentlichen Recht die Behörde (in diesem Fall also der Beklagte) nahezu frei agieren kann und es immer der Bürger sein muss, der vor Gericht zieht, wenn mutmaßlich unrechtmäßig gehandelt worden ist. - Auch der Beklagte dürfte im übrigen dem Gericht einschlägig als Prozessbeteiligter bekannt sein.

Da das laufende Verfahren bereits jetzt schon ein hohes öffentliches Interesse hervorgerufen hat, führe ich dieses auch in aller Öffentlichkeit auf meiner Webseite weiter unter:

www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm.

Bisher haben sich ca. 70.000 Besucher seit Beginn meines „Zwangsanmeldetagebuchs“ in das Dokument eingeklickt. Die gesamte Besucherzahl von gez-abschaffen.de betrug dieses Jahr bisher weit über 2 Millionen! Ein öffentliches Interesse dürfte daher ohne Zweifel gegeben sein (eine aktuelle Statistik habe ich beigefügt).

Von meinem Vorhaben der Veröffentlichung aller Schriftsätze hatte ich den Beklagten gleich zu Beginn informiert und um eine Anweisung zur Schwärzung von Daten gebeten, sofern dies nötig sei. Diese Anweisung kam nicht. Weder von Herrn Siekmann, noch von der Rundfunkgebührenabteilung, die ich beide separat angeschrieben hatte. Ich denke auch, dass es für den Beklagten im eigenen Interesse ist, wenn nicht indirekt, sondern direkt zitiert wird.

Ich berufe mich ferner auf das Presseprivileg, das mir als praktizierender Journalist zusteht. Meine Presseausweisnummer lautet: xxxx-xx [*].

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an diesem Fall, bitte ich das Gericht, einen angemessen großen Raum für die mündliche Verhandlung auszuwählen.

 

Zur Klageerwiderung 7 K 3559/07

Im Gesetz (§ 18 HambDSG) steht „(1) Den Betroffenen ist von der Daten verarbeitenden Stelle auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen...“

Es handelt sich also nicht um eine Kann- oder Soll-Vorschrift. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist hierfür nicht nachzuweisen. Die Auskunft ist dem Betroffenen ohne Wenn und Aber zu erteilen.

Mir ist allerdings bekannt, dass der NDR keine Informationen über die Praxis der Gebührenerhebung nach außen dringen lässt. So schreibt der Justitiar des Beklagten, Dr. Werner Hahn, am 22. Februar 2007 wegen meiner Anfrage an die mich unterstützt habende Kieler Staatskanzlei: „Im Bereich des Einzugs der Rundfunkgebühren könnte eine Pflicht zur Freigabe von Informationen über die Ausgestaltung eben dieses Einzugsverfahrens dazu führen, dass ein - unzulässiger - mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.“ (Meine Anfrage bezog sich auf Rundfunkgebührenbeauftragte, wegen meiner Bachelor-Abschluss-Arbeit im Fach Rechtswissenschaft).

Sollte der Beklagte auch in diesem Fall fürchten, dass durch die Erbringung der Auskunft gem. § 18 HambDSG die Programmgestaltung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in einem freien und demokratischen Land - unzulässig - beeinflusst wäre, sollte der Beklagte dies auch hier offen vortragen, damit ich dazu konkret und sehr dezidiert Stellung beziehen kann.

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch dient zur Geltendmachung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Auskunftsanspruch ist unabhängig vom laufenden Verfahren, anders als im Verwaltungsverfahrensrecht, im Datenschutzrecht eigenständig durchsetzbar.

Ich bestehe selbstverständlich auf einer vollständigen Auskunft gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 5.

 

Zur Klageerwiderung 7 K 3560/07

Der Beklagte behauptet, der Kläger hätte vorgetragen, über einen internetfähigen Computer zu verfügen. Diese Behauptung mag dem Wunschdenken des Herrn Siekmann entsprechen, nicht jedoch der Wahrheit. Tatsächlich hatte Herr Siekmann in der Verhandlung im letzten Dezember versucht (in der es um Befreiung ging), mich in ein Verhör hineinzuziehen und mich zu Angaben über zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkgeräte zu zwingen. Ich bat ihn deshalb, mir die nach § 4 Abs. 5 für die Auskunftspflicht notwendigen tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorzulegen. Darauf erhielt ich keine Antwort und das Gespräch war damit auch beendet.

Eine wie vom Beklagten hier vorgebrachte Einlassung des Klägers, er hätte durchgängig über einen internetfähigen Computer verfügt, ist nie gemacht worden. Noch nicht einmal etwas ansatzweise ähnliches.

Anwesend bei diesem Vorgang war die Richterin des Verwaltungsgerichtes, Frau Carstensen.

Ich beantrage daher die Vernehmung der Richterin Frau Carstensen als Zeugin.

Weitere substantiierte, sachorientierte Darstellungen kann ich im Schriftsatz des Beklagten nicht erkennen. Möglicherweise ergeben sich neue Aspekte durch die Einsicht in meine angeforderten Daten. Es wäre mir wichtig zu erfahren, wie diese Zwangsanmeldung in diesem konkreten Fall zustande gekommen ist. Ich möchte vom Beklagten einen rechtsstaatlich einwandfreien Vorgang gem. Art. 20 Abs. 3 GG nachgewiesen bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

* Von mir für die Veröffentlichung ist die Presseausweisnummer ausgeixt. - Genauso, wie ich übrigens
auch Telefonnummer und Emailadresse von Herrn Siekmann unkenntlich gemacht habe.

 

25. Januar 2008
Heute bekam ich vom Gericht den Termin für die mündliche Verhandlung beider Klagen gegen den NDR:

 

Termin für die Mündliche Verhandlung

Mittwoch, der 13. Februar 2008 um 14:00 Uhr

Adresse:

Verwaltungsgericht Hamburg
(Haus der Gerichte)
Lübeckertordamm 4
(U-Bahn Lohmühlenstraße)
20099 Hamburg
Saal 3.02 im 3. Stock

Wer kommen will, ist herzlich eingeladen!

 

Eine Erwiderung des NDR auf meinen letzten Schriftsatz habe ich noch nicht erhalten...

 

Das Urteil

 

23. Februar 2008
Sorry, dass ich so lange nichts von mir habe hören lassen, aber ich kam in der Zwischenzeit nicht an meine Webseiten. Dafür ist das Ergebnis auch um so schöner: Meiner Klage gegen die Zwangsanmeldung wurde stattgegeben! Und das Warten hat sich auch insofern gelohnt, dass gestern auch die schriftliche Begründung des Urteils kam.

Doch zunächst ein kleiner Wermutstropfen: Meine Leistungsklage zur Erlangung von Datenauskünften musste ich für erledigt erklären, da diese durch die Vorlage der Akten im Rahmen der Anfechtungsklage überflüssig wurde. Was ich nicht verstehe ist, dass ich die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, obwohl ich meiner Meinung nach schon frühzeitig beim NDR einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte.

Hier zunächst das Sitzungsprotokoll (die für mich wichtigsten Passagen sind in den folgenden Dokumenten gelb eingefärbt):

 

 

Hier nun erstmal die Kostenentscheidung wegen der Datenauskunft:

 

Wie oben erwähnt: Ich verstehe diese Entscheidung nicht, aber ich nehme es sportlich. In Kürze werde ich hier einige Hinweise geben, wie man seine Datenauskunft ohne weitere Kosten einholen/einklagen kann.

Nun aber die Hauptsache: Meine Anfechtungsklage gegen den Gebührenbescheid. Auch hier wieder die m.E. wichtigsten Passagen in gelb:

 

In den nächsten Tagen oder Wochen werde ich noch eine eigene Interpretation des Urteils vornehmen und die wesentlichen Aussagen genauer erläutern. Heute bin ich allerdings wieder einmal sehr in Zeitnot und muss dringend an dem neuen Buch weiterarbeiten, für das dieses Urteil zum Glück noch rechtzeitig kam.

Nur kurz: Ich denke, dass die Urteilsgründe klar gegen Zwangsanmeldungen auf bloßen Verdacht hin, gerichtet sind. Bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit eines potentiellen Rundfunkteilnehmers und dem Vorliegen von "tatsächlichen Anhaltspunkten" für das Vorhandensein von zum Empfang gehaltenen Rundfunkgeräten, kann die Anstalt ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erzwingung von Auskünften einleiten. Dies könnte der NDR jetzt auch bei mir tun, wenn er denn "tatsächliche Anhaltspunkte" hat...

 

Revanche des NDR

12. April 2008
So, zwischenzeitlich ist viel passiert! War die letzten Wochen völlig abgetaucht, um mein neues Buch fertigzustellen und auszuliefern.

Die wichtigste Neuigkeit bei meiner Zwangsanmeldung in Kürze: Der NDR hat die Berufung beantragt. Die Begründung will er nachreichen...

Doch erstmal der Reihe nach:

Am 25. Februar war ich beim Gericht und habe meine Akte vom NDR eingesehen. Was fehlte, war das Corpus delicti, also die eigentliche (Zwangs-)Anmeldung. Noch nicht einmal eine einfache Telefonnotiz war enthalten. Ich kann daraus nur zwei mögliche Alternativen schlussfolgern:

1. Entweder es wurde hier ein belastender Verwaltungsakt "einfach so" nach mittelalterlicher Gutsherrenart in Gang gesetzt oder
2. Ein (unbekannter) Mitarbeiter des NDR hat mutmaßlich eine strafbare Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen.

Ich weiß es aber natürlich nicht. Vielleicht gibt es ja irgendwo in diesem Lande schon irgend eine Rechtsprechung, die es den Rundfunkanstalten erlaubt, solche Vorgänge vollautomatisch vom Computer bestimmen und durchführen zu lassen (so kam mir jedenfalls auch der ganze Schriftwechsel vor!). Zur Begründung könnte dafür vielleicht genannt werden, dass den Anstalten in einem solchen Massenverfahren keine zusätzlichen Anstrengungen zuzumuten sind (solche Begründungen gibt's tatsächlich von deutschen Gerichten (z.B. VGH München), man kann es kaum glauben...).

Jedenfalls fordert der Herr Siekmann jetzt auch noch jeweils 20 Euro Kostenerstattung sowohl für diese vollkommen unzureichende Datenauskunft, bzw. dafür, dass er es geschafft hat, die Sache so hinzubiegen, dass ich die Klage für erledigt zu erklären hatte und zum anderen dafür, dass ich unnötigerweise wegen der Vollstreckungsandrohung Einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte (siehe weiter oben). Natürlich habe ich beim Gericht die Zurückweisung dieses Ansinnens von Herrn Siekmann beantragt. Mal gucken, was daraus wird.

So, und hier nun der Beginn einer neuen Episode in diesem Verfahren, der Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung:

 

Obwohl die Berufung laut Urteil nicht zugelassen ist, kann sie erfolgreich beantragt werden, sofern hierfür die einschlägigen Begründungen vorgetragen werden (vgl. Seite 2 des Urteils). Z.B. könnte es für den NDR von "grundsätzlicher Bedeutung" sein, wenn er die geliebten Zwangsanmeldungen nicht mehr durchführen dürfte ;-).

Das Problem für mich besteht nun erstmal darin, dass ich mich in einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht nicht mehr selbst vertreten kann, da dort Anwaltszwang herrscht. Übrigens ist dies auch das Problem vieler anderer Betroffener, auch und vor allem solcher, die schon für die erste Instanz einen Anwalt benötigen. Anwälte mögen solche Verfahren nämlich überhaupt nicht, da sie erstens sehr langwierig sind und zweitens wegen des komplizierten Rundfunkgebührenrechts oft undurchschaubar erscheinen (ihnen hilft übrigens mein neues Buch!). Nur ein alt gedienter Familien-Hausanwalt hat wohl noch Lust, ein Mandat zu übernehmen, das so wenig kostendeckend ist, wie im Falle einer Klage gegen Rundfunkgebühren. Mir wurden viele Fälle mitgeteilt, wo die Anwälte empfahlen, den Forderungen der Rundfunkanstalt nachzugeben, obwohl dies überhaupt nicht nötig gewesen wäre. Nur um die Sache abzuschütteln oder weil man "gegen DIE" sowieso nicht ankommt. "DIE" sind immerhin mit einer "Kriegskasse" ausgestattet, die sich aus 7,3 Milliarden Euro allein an Rundfunkgebühren speist. - Eine hinreichende Rechtspflege ist auf dem Gebiet der Rundfunkgebühren in diesem Lande nicht mehr zu erkennen.

Bis Ende des Monats muss der NDR seine Begründung abgeliefert haben... Ich versuche, diese so schnell wie möglich hier auf diese Seite hochzuladen...

 

Der NDR begründet seinen Antrag auf Zulassung der Berufung

 

21. April 2008
Freitag bekam ich vom Gericht die Begründung für die NDR-Forderung, die Berufung doch noch zuzulassen. Hier erstmal der Wortlaut:

 

 

Das klingt erstmal ziemlich beeindruckend, finde ich. Aber eine Nacht drüber schlafen und die Welt sieht schon ganz anders aus. Beispiel: Vollmundige Behauptungen unter Punkt 1.b., "Bekanntlich ist" es nur möglich eine t-online-Adresse zu haben, wenn man pauschal einen Internetzugang bezahlt, ist falsch. Es gibt bei t-online eine Vertragsform "t-online by call", wie man u.a. [hier] nachlesen kann. Dies hätte Herr Siekmann aber auch schon in meinem neuen Buch (auf S. 14) nachlesen können. Ich weiß ziemlich genau, dass Herr Siekmann ein echter *Fan* von mir ist und so ziemlich alles liest, was ich schreibe...

Auch die Ausweitung der Gebührenpflicht auf z.B. Geräte, die an einen Scanner angeschlossen sind (so implizit unter Punkt 1.a.), finde ich bemerkenswert. Anders sieht es dagegen die GEZ. Hier ihre Beschreibung mit Text und kleinen Bildchen, wie diese neue Gebührenquelle definiert ist.

Ich werde in den nächsten Tagen eine ausführliche Stellungnahme abgeben und hier veröffentlichen. Noch diese Woche. Versprochen.

 

Meine Stellungnahme

 

25. April 2008
Heute müsste eigentlich meine Stellungnahme vom 22.4. beim Gericht zur Kenntnis eingegangen sein und daher auch jetzt die Veröffentlichung:

 

Vorab per Fax: 42843-7710
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
4. Senat
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

Hamburg, den 22. April 2008

Az 4 Bf 59/08.Z
Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung
Stellungnahme zum Vortrag des NDR

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich das Gericht, meine folgende Stellungnahme zum Vortrag des Prozessvertreters des NDR bei der Entscheidungsfindung über die Zulassung der Berufung zu berücksichtigen.

Den umfangreichen Ausführungen des NDR-Vertreters möchte ich folgendes entgegenhalten:

1. Zu 1.a.: Was haben etwa die Zitate aus meiner Website mit dem Zumempfangbereithalten von neuartigen Rundfunkgeräten zu tun. Also Zitate wie: "Neue Fälle sind immer willkommen..." oder wegen des geschlossenen Gästebuchs "...wäre ein Vollzeitjob." u.s.w.? Und warum zählt der Beklagte weitere von mir betriebene Domains auf?

2. Der Beklagte verwischt den Begriff des "neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" und unterstellt implizit, dass bereits z.B. ein PC mit Scanner (so zu lesen unten auf S. 3) diesen Tatbestand erfüllt. Auch in den weiteren Ausführungen seines Antrags verwendet er immer wieder den bloßen Begriff "Computer", so als ob für alle Computer Rundfunkgebühren zu zahlen wären.

3. Zu 1.b.: Meine T-online-Email-Adresse wird von t-online kostenlos zur Verfügung gestellt. T-online bietet schon seit vielen Jahren einen Zugang "by call" an, für den keine Fixkosten zu bezahlen sind. Man hat auf diese Weise eine kostenlose Email-Adresse. Informationen hierüber findet man bei Google unter dem Stichwort "t-online by call" oder unter Eingabe folgender Adresse:

www.onlinekosten.de/news/artikel/2091/0/T-Online_by_Call

Seine Schlussfolgerungen aus 1.b. sind daher insgesamt vollkommen haltlos.

4. Zu 1.c.: Die Auskunftspflicht ist im RfGebStV eindeutig in § 4 Abs. 5 geregelt. Der Auskunftsanspruch hätte im Vorfeld des anhängigen Verfahrens ggf. im Wege eines Verwaltungszwangsverfahrens durchgesetzt werden können. Von dieser Möglichkeit hat der NDR bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Auskunftspflichtig sind "Teilnehmer" oder Personen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit halten". Ob eine die Auskunftspflicht auslösende Teilnehmerschaft vorliegt, muss die Rundfunkanstalt beweisen (vgl. Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2003; zu § 4 RfGebStV, Rn 73). Ob die verschiedenen geäußerten Vermutungen und pauschalen Unterstellungen des Beklagten wiederum dazu ausreichen, als "tatsächliche Anhaltspunkte" angesehen zu werden, dürfte in dem nun vom NDR angestrebten Zwangsverfahren (letzter Satz Nr. 1.e.) zu klären sein.

Der Gesetzgeber hat sich ganz bewusst für eine solche Regelung entschieden, da sich Betroffene durch eine die Gebührenpflicht bestätigende Auskunft selbst einer Ordnungswidrigkeit gem. § 9 RfGebStV belasten könnten. Nach Gall (in Beck'scher Kommentar; § 4 RfGebStV, Rn 88) besteht für derartige Aussagen nur dann ein Verwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn die Auskünfte im Zwangsverfahren gemacht wurden.

5. Zu 1.d.: Auch ich hatte in meinem Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 die Zeugenvernehmung der Richterin Frau Carstensen beantragt und würde dies nach wie vor begrüßen. Nunmehr verlangt der Beklagte jedoch nur noch die Bestätigung seiner Aussage, wonach der Kläger die "Existenz eines eigenen Computers" eingeräumt habe. In seiner Klageerwiderung war noch von einem "internetfähigen Computer" die Rede.

6. Zu 1.e.: Da der NDR nun doch ein Auskunftserzwingungsverfahren anstrebt, ergibt sich die Frage, warum parallel zum geplanten Zwangsverfahren, eine erneute Vernehmung vor dem OVG durchgesetzt werden soll.

7. Zu 1.f.: Ja, es handelt sich wohl tatsächlich um ein obiter dictum, da die aufgeführten Tatsachen nicht entscheidend für das Urteil waren, sondern das Gericht lediglich in Randbemerkungen auf die unzureichende Kommunikation des Gesamtkomplexes der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" durch die GEZ aufmerksam gemacht hat. Ob nun in anderen Banken oder sonstigen Institutionen wiederum vollständige Formulare auslagen bzw. nun ausliegen, ist für dieses Verfahren vollkommen unerheblich.

8. Zu 2.: Der NDR versucht hier eine "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" zu konstruieren, nur um die Berufung durchzusetzen. Dieser Versuch ist jedoch abwegig. In diesem Verfahren konnte noch nicht einmal das Vorhandensein eines "Neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" festgestellt werden.

Ich kenne mehrere laufende Verfahren, bei denen Firmen Ihre internetfähigen PCs ganz bewusst bei der GEZ angemeldet haben, um sogleich Klage gegen die Gebührenpflicht für derartige Geräte zu erheben. Diese Klagen sind für die Klärung aller strittigen Fragen bezüglich der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" bestens geeignet. Auf Wunsch kann ich diese Klagen näher benennen.

9. Zu 3.: Es liegen, wie oben erläutert, keine Verfahrensmängel vor. Vielmehr ist der vom Beklagten vorgenommene Verwaltungsakt unrechtmäßig.

Bei alledem ist noch zu berücksichtigen, dass keine Anmeldung vorliegt. Noch nicht einmal eine Telefonnotiz ist in der Akte des NDR aufzufinden. Scheinbar ist hier ein belastender Verwaltungsakt quasi *von selbst* in Gang gekommen. Dieses Vorgehen ist nach dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG ohnehin unzulässig und sollte nach Auffassung des Unterzeichners dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

 

Ich bin übrigens der Meinung, dass allein der Punkt 6 (zu letztem Satz von 1.e.) ausreicht, um die Sache auszubremsen. Warum sollte in zwei unterschiedlichen Verfahren die gleiche Auskunft eingeholt werden. Das Verwaltungszwangsverfahren ist nun mal das dafür vorgeschriebene Verfahren.

Merkwürdig auch, dass Herrn Siekmann ein Auskunftserzwingungsverfahren vorher nicht erfolgsversprechend schien (im vorletzten Satz von 1.e) und nun will er es doch durchziehen.

Witzig finde ich, dass er unter 1.d eine Zeugenvernehmung dafür beantragt, dass ich den Besitz eines Computers eingeräumt hätte. Hat er noch einmal nachgedacht? War es nun doch kein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? Weiß er überhaupt noch, was damals geredet wurde? Ein normaler *Computer* als solches ist jedenfalls genauso wenig rundfunkgebührenpflichtig, wie eine Banane oder Rosine. Bringt also keinen Honig, den Herr Siekman daraus saugen könnte.

Herr Siekmann schreibt im vorletzten Absatz auf Seite 3, dass er die einzige Möglichkeit darin sieht, ich würde die Uploads auf "öffentlichen Computern" durchführen. Hallo! Ich habe auch noch Freunde und Verwandte! Außerdem sind die Computer am DWP der Uni-Hamburg hervorragend ausgestattet! Es werden von Herrn Siekmann einfach irgendwelche Behauptungen aufgestellt, ohne der Sache auch nur ansatzweise auf den Grund zu gehen. Ich sollte vielleicht mal einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung des Cip-Pools der Uni-Hamburg beim Gericht beantragen... ;-)

Ein richtig starkes Stück finde ich das Zustandekommen dieses belastenden Verwaltungsaktes: Keine Anmeldung, keine Zwangsanmeldung, gar nix. Es scheint so zu sein, dass plötzlich, automatisch irgendein NDR-Computer angesprungen ist und Zahlungsaufforderungen ausgespuckt hat. Ein beängstigender Vorgang!

Mal sehen, wie das Gericht das alles beurteilt...

 

25. Mai 2008
Wegen dem Antrag auf Berufung habe ich noch nichts gehört. Dafür hat der NDR aber nun das Verwaltungsverfahren zur Erzwingung von Auskünften gegen mich eingeleitet. Bevor ich aber davon rede, muss ich einiges nachholen, was ich vorher noch nicht ausführlich genug behandelt hatte. [Überspringen und direkt zum Auskunftserzwingungsverfahren] Und zwar geht es um die 20 Euro, die Herr Siekmann jeweils als Aufwandsentschädigung haben will (siehe eintrag vom 12. April 2008). Ich hatte daraufhin eine Erwiderung an das Gericht geschickt, die ich hier jetzt nachhole zu veröffentlichen. Damals hatte ich nur erwähnt, dass ich eine Erwiderung geschrieben hatte, jedoch vergessen sie einzufügen (ich wollte die seite auch nicht überladen). Da sich Herr Siekmann nun aber in seiner ihm typischen Weise dazu geäußert hat, möchte ich sie nun doch hier einfügen:

 

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

19. März 2008

7 K 3559/07
7 K 3560/07
7 E 3561/07
Höcker ./. NDR

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den vom NDR festgesetzten Kosten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

zu 7 K 3559/07 und 7 K 3560/07 (Dateneinsicht) ist zu sagen, dass der NDR durch einfache Auskunft auf meine Anfrage vom 17. August 2007 (also mehr als zwei Monate vor Klageerhebung) die Klage hätte verhindern können.

Die Einsicht meiner Daten hat zudem ergeben, dass der NDR die Auskunft nach wie vor nicht vollständig erbracht hat, da die vom NDR offensichtlich vorgenommene Zwangsanmeldung nicht beigefügt war. Solange dieses nicht geschehen ist, dürften auch keine Kosten geltend gemacht werden.

Zu 7 E 3561/07 möchte ich folgendes feststellen. Der NDR schreibt in seinem Bescheid: "Sollte die festgesetzte Gebührenschuld nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt sein, werden wir die VOLLSTRECKUNG einleiten." Der Bescheid war zudem um 11 Tage rückdatiert. Es scheint so zu sein, als wolle der NDR vorsätzlich eine Situation der Verunsicherung und Einschüchterung herbeiführen, um auf diese recht fragwürdige Weise die Zahlungsmoral der zwangsangemeldeten Bürger zu verbessern.

Nachdem mich das Gericht darauf aufmerksam gemacht hat, dass es sich hierbei um eine formularmäßige Erklärung handelt, die nicht eine tatsächliche Gefahr der unmittelbar bevorstehenden Vollstreckung beinhaltet, habe ich den Antrag umgehend für erledigt erklärt. Dem NDR dürften dabei keinerlei Kosten entstanden sein.

Ich beantrage daher die Forderungen des NDR nach Erstattung eigener Aufwendungen zurückzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hier nun die Reaktion des Herrn Siekmann:

 

 

Fällt was auf? Wieder einmal nur Textbausteine! Man kommt einfach nicht an diese Leute ran. Mir kommt es so vor, als hätte Herr Siekmann das Buch "Staranwalt in 7 Tagen" von Falk von Helsing gelesen. Da sind (allerdings satirisch gemeinte) Tipps drin, wie man Gericht und Gegenseite mit Verwirrungstaktik und kraftstarken Sprüchen beeindrucken kann, ohne wirklich etwas zu sagen. Oben war es das Wort "unstreitig", hier will er mit "Die nunmehrigen Ausführungen des Klägers liegen neben der Sache" Punkte machen und sich des Themas entledigen. So steht etwa auf Seite 76 des oben bezeichneten Buches der Tipp: "Benutzen Sie häufig die Formulierung 'völlig unstreitig', insbesondere zu den Brennpunkten des Rechtsstreits". Wirklich ein lustiges Buch...

Nun aber zum neuen Punkt. Der NDR hat nun parallel ein neues Verfahren (neben der beantragten Berufung) gegen mich eröffnet:

Das Verwaltungsverfahren zur Erzwingung von Auskünften
- Auch Auskunftserzwingungsverfahren genannt -

 

 

Also, inhaltlich sag ich dazu erstmal noch nichts weiter. Mich wundert nur, dass hier Argumente vorgebracht werden, die ich für längst abgefrühstückt hielt. So wie etwa das t-online-Argument (vgl. weiter oben "t-online by call") oder die Sache mit dieser Website. Na ja, ich habe jetzt  1 Monat Zeit für mein Gegenbriefchen...

Was mir bei diesem Auskunftsverlangen besonders aufstößt, ist die Möglichkeit, die unsere Politiker dem sog. "staatsfernen" Rundfunk geben, nämlich mit fast allen Kriegswaffen des Staates gegen die Bürger vorzugehen. Dazu gehören beispielsweise selbstgemachte Vollstreckungstitel oder wie hier, die Festsetzung von Zwangsgeld nach "eigenem Ermessen".

Jetzt beginnt also wegen ein und der selben Sache schon ein DRITTES Verfahren, bei dem ich wieder vollen Einsatz zeigen muss, um dieses abzuwehren. Meine Akte platzt schon jetzt aus allen Nähten und ich kann mir gut vorstellen, dass ein Anwalt spätestens jetzt seinem Mandanten geraten hätte, das geforderte Geld zu zahlen - nur damit der Spuk endlich ein Ende hat. Ein Anwalt hätte an diesem Verfahren wahrscheinlich weniger als 50 Cent pro Stunde "verdient" (und wäre neidisch auf jeden 1-Euro-Jobber!). Genau das ist auch der Grund, warum nur wenige fähige Anwälte so ein Mandat übernehmen! So manch Betroffener hätte an dieser Stelle wohl auch schon gedacht: "Gegen DIE kommt man sowieso nicht an!"

Ich muss hier noch was zeigen:

 

Ein Brief mit einem Auskunftserzwingungsverfahren, auf dem steht "NDR - Das Beste am Norden" empfinde ich als reinen Sarkasmus! Vielleicht sollte der NDR mal seinen Slogan neu fassen. Ich hätte da eine Idee: "Wir lieben euch doch alle! Wir lieben doch alle Menschen!".

Ach ja! Ich habe ein wenig nach Herrn Siekmann gegoogelt. Er hat mit zwei seiner Justitiar-Kollegen einen "schönen" (sprich entlarvenden) Kommentar zur neuen "Härtefallregelung" des RfGebStV verfasst und auf der Seite der Kieler Staatskanzlei veröffentlicht. Mit Wirkung vom 1.4.2005 ist nämlich die Befreiungsmöglichkeit wegen geringen Einkommens weggefallen. Befreit werden kann nur noch, wer staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RfGebStV berufen. Wenn sie es denn könnten...!

 

Ein Beitrag von Doris Gabel vom Hessischen Rundfunk (HR), Eckhard Ohliger von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und Klaus Siekmann vom Norddeutschen Rundfunk (NDR)

Auszug:

"Mit den Regelvorschriften zur Gebührenbefreiung hat der Gesetzgeber die für diese Personenkreise typischen Lebenssachverhalte erfasst. Dies entspricht dem Umstand, dass es sich bei der Rundfunkgebührenbefreiung um ein Geschäft der Massenverwaltung handelt, welches auf generalisierende und pauschalierende Regelungen angewiesen ist. Im Interesse der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung sind pauschalierende Regelungen geschaffen, die naturgemäß nicht in jedem Fall Einzelfallgerechtigkeit herstellen, sondern lediglich Typengerechtigkeit erreichen."

(...)

Es müssen in jedem Einzelfall weitere in der Person des Betroffenen und in seinen Lebensumständen liegende Gründe hinzutreten, die die Annahme eines solchen ausnahmsweise vorliegenden Härtefalles rechtfertigen. Das bedeutet: Die Behauptung und gegebenenfalls der Nachweis, nicht über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, ist nicht allein ausreichend, um einen besonderen Härtefall zu begründen." (Unterstreichungen durch mich hinzugefügt)

 

Wer also nichts hat, soll davon auch noch die volle Rundfunkgebühr entrichten. Mir fällt dazu ein juristisches Sprichwort ein:

"Quod non est licitum lege, necessitas facit licitum" - Was gesetzlich nicht erlaubt ist, erlaubt die Not. Wer also in Not ist, darf auch mal etwas Unerlaubtes tun. - Könnte hiermit auch die Abmeldung von (eigentlich vorhandenen!) Geräten gemeint sein, wenn es die Not erfordert? - Ich weiß es nicht...

 

Nochmal zum oben genannten Punkt wegen der 20 Euro, die Herr Siekmann von mir noch wegen der bisher noch immer unvollständigen Datenauskunft eintreiben möchte: In der kommenden Woche werde ich nochmal versuchen, ihn zum Reden zu bringen...!

Bis dann!

 

 

10. Juni 2008
Heute schaffe ich es mal wieder, das Tagebuch zu ergänzen.

Es ist mal wieder Post von Herrn Siekmann. Diesmal nicht bezüglich des Auskunftserzwingungsverfahrens, sondern bezüglich des Antrages auf Zulassung der Berufung. Man sieht: Allmählich wird die Sache kompliziert... Herr Siekmann versucht mich scheinbar von allen Seiten einzukreisen... Oder er will einfach nur die Besucher dieser Webseite verwirren...

Hier also nun der neueste Siekmann-Schriftsatz und danach meine Stellungnahme:

 

 

Man sieht hier glaube ich auch, dass soetwas zu einem Vollzeitjob ausarten kann, wenn die sich erstmal an jemenden festgebissen haben.

Ich musste also mal wieder antworten:

 

Vorab per Fax: 42843-7710
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
4. Senat
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

Hamburg, den 4. Juni 2008

 

Az 4 Bf 59/08.Z Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung
Stellungnahme zum erneuten Vortrag des NDR vom 15.05.08

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schriftsatz des Beklagten möchte ich dem Gericht folgende Hinweise geben:

Zu Punkt 1 des Beklagten: Die Vertragsart "t-online by call" ist nach wie vor verfügbar, so dass auch meine Email-Adresse weiterhin kostenfrei ist. Ob sie heute noch von T-Online für Neukunden angeboten wird, mag ich nicht zu beurteilen, da ich sie schon längere Zeit nutze. Meines Wissens nach wurde für diese Sondervereinbarung von T-Online zu keiner Zeit irgendwelche Werbung gemacht, sondern war so etwas wie ein Geheimtipp. Auch die Anmeldung verlief relativ schwierig, da selbst einige T-Online-Mitarbeiter den By-Call-Tarif nicht kannten. Der Beklagte hätte diesen Sachverhalt auf jeden Fall sorgfältiger prüfen müssen (Untersuchungsgrundsatzes des § 24 VwVfG).

Zu Punkt 3: Für den Beklagte ist die vorliegende Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung, weil hier das Bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes streitig ist. Dieses Problem stellt jedoch allein eine Frage der Beweiswürdigung dar. Grundsätze der Beweiswürdigung sind bekanntlich längst in ausreichender Zahl und Präzision von höchsten Gerichten festgelegt worden und bedürfen daher keiner weiteren gerichtlichen Klärung. - Es ist eben, aus den im Urteil genannten Gründen, kein Beweis für das zum Empfang bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes, wenn eine Person eine @t-online.de-Adresse hat und auch nicht, wenn vor der Veröffentlichung einer Webseite (die von überall vorgenommen werden kann) ein Scanner verwendet worden ist (siehe Behauptung in Punkt 1 des Beklagten).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Der Herr Siekmann lässt also nicht locker, wie man sieht. Man könnte vielleicht unzutreffender Weise annehmen, dass sich der NDR ganz besonders viel Mühe gibt, um speziell mich zu ärgern und als neuen Teilnehmer zu gewinnen (schon wegen dieser beim NDR verhassten Webseite). Ich kann aber versichern, dass dieses Klammermobbing, wie ich es nenne, mittlerweile Standard ist. Bei der Teilnehmergewinnung findet nach meinen Informationen zunehmend eine regelrechte Pitbullisierung statt: Die GEZ oder die Rundfunkanstalt beißt sich an jemanden fest und lässt einfach nicht wieder los. Abschütteln zwecklos! Guten Ruf zu verlieren? Egal, denn es gibt ja die Bestandsgarantie für die Öffentlich-Rechtlichen durch das Bundesverfassungsgericht! Ein übler Ruf ist sogar von großem Vorteil, denn die Leute sollen den NDR ja nicht wirklich *LIEBEN*,   sie sollen möglichst viel *ANGST* kriegen und ihr Geld rausrücken, sonst nix...

 

 

17. Juni 2008
Heute geht es wieder um das Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren, das die Kolleginnen von Herrn Siekmann, Frau Sylvia Marx und Frau Andrea Groth neuerdings gegen mich führen. Bis jetzt sind also ein Mann und zwei Frauen des Nordeutschen Rundfunks auf mich angesetzt, also 3 gegen 1. Die Argumente der beiden Damen sind allerdings die gleichen und genauso unsubstantiiert, wie die ihres Kollegen Siekmann. Hier also meine Antwort auf das Auskunftsverlangen von Frau Marx und Frau Groth:

 

Vorab per Fax: 4156-3225

Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132

20149 Hamburg

 

 

Hamburg, den 16. Juni 2008

 

Widerspruch gegen
Ihr Auskunftsverlangen vom 19.5.08 (Eingang 20.5.08)

 

Begründung

Die im Auskunftsbescheid vorgebrachten angeblichen „tatsächlichen Anhaltspunkte“ sind bereits vom VG Hamburg als nicht hinreichend zurückgewiesen worden.

Der Bezug auf meine unstreitig von mir initiierte Internetpräsenz www.gez-abschaffen.de greift schon deshalb nicht, weil diese von überall auf der Welt ins Netz gestellt werden kann, also auch von Freunden oder Verwandten aus, von den Computerräumen der Uni oder ausgehend von Internetcafes u.s.w.. Sie scheinen auch keine Ahnung davon zu haben, welche Hard- und Software für die Herstellung und Veröffentlichung von Internetseiten verwendet werden kann. Sie wissen ja noch nicht einmal, ob ich für die technische Umsetzung der Website nicht jemanden beauftragt habe und ich mich ausschließlich um den journalistischen Teil meiner Arbeit kümmere. Sie wissen eigentlich nur, dass Sie nichts wissen.

Gleiches gilt auch für Ihren Hinweis auf die T-Online-Adresse. Ich hatte bereits mehrmals Ihren Kollegen Siekmann darauf hingewiesen, dass T-Online die Möglichkeit eines kostenlosen Zugang „By Call“ anbietet. So kann man die Email-Adresse von T-Online verwenden, braucht aber keinen Zugang zu nutzen. Es kostet dann tatsächlich nichts! Mehr als Ihnen das wiederholt mitzuteilen, brauche ich glaube ich nicht. Sie selbst sind es, die in der Pflicht waren und weiterhin sind, behauptete Tatsachen gem. § 24 VwVfG vor einer solch einschneidenden Maßnahme, wie dieses Verwaltungszwangsverfahren, gründlich zu prüfen. Beispielsweise durch Auskunft direkt bei einer kompetenten Stelle innerhalb der Firma T-Online.

Ich habe definitiv nicht „zugegeben“, ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät zu besitzen, also einen internetfähigen Computer. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, irgendetwas von einem „Computer“ gesagt zu haben, genauso wenig übrigens, ob ich etwas von einem „Obstsalat“ erwähnt hätte, denn „Obstsalate“ sind (bisher) genauso wenig rundfunkgebührenpflichtig, wie „Computer“.

Sie drohen mir nun mit Zwangsgeld, dessen Höhe Sie nach eigenem Ermessen festsetzen wollen. Ihre „tatsächlichen Anhaltspunkte“ haben Sie dafür einfach mal so ins Blaue hinein konstruiert, ohne sie vorher sorgfältig nach dem Untersuchungsgrundsatz zu überprüfen. Sie wissen sicher, dass strafrechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen könnten.

Nach der Rechtsprechung der Obergerichte schließt eine Beratung durch Hausjuristen die Annahme eines Verbotsirrtums nicht aus. Ich darf Sie daher freundlich darauf aufmerksam machen, dass Sie die Verpflichtung haben, sich bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt unabhängig beraten zu lassen und nicht darauf vertrauen dürfen, was Ihnen Ihre Hausjuristen erzählen.

 

Bernd Höcker

 

Hintergrund meiner letzten Äußerung ist, dass straffrei bleibt, wer unvermeidbar einem Verbotsirrtum unterliegt, d.h. nicht weiß, dass eine bestimmte Handlung verboten ist. Ich habe Frau Marx und Frau Groth daher darauf hingewiesen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wo sie sich neutral beraten lassen können, um so den Verbotsirrtum zu vermeiden. Der § dazu lautet:

StGB § 17 Verbotsirrtum Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Das Drohen mit Zwangsgeld ohne ausreichende Grundlage erfüllt dagegen den Tatbestand der Nötigung. Übrigens ein möglicher Grund dafür, dass Auskunftserzwingungsverfahren so gut wie nie durchgeführt werden.

Habe übrigens noch etwas für Herrn Siekmann eingeleitet, worüber ich z.Zt. jedoch noch nichts berichten kann...

 

 

.......

31. Juli 2008
Habe mal wieder eine Statistik ausgedruckt und freue mich sehr über die Anteilnahme und das Interesse an meinem Fall (siehe Position 4 in der Statistik). Trotzdem nervt mich die Sache ziemlich und es geht vor allem seeeehr viel Zeit damit drauf. Ich weiß aber auch, wie viel mehr Betroffene genervt sind, die ganz allein ihrer Rundfunkanstalt und der GEZ gegenüberstehen. Vor ein paar Tagen habe ich von einer Geschädigten ein Urteil vom VG Weimar zugesandt bekommen, welches mich an schlimmste Zeiten deutscher Geschichte erinnert. Die Frau ist fix und fertig und will von nix mehr was wissen. Ich werde das Urteil in einiger Zeit hier mal reinstellen und kommentieren.

Am 12. Juni, also vor gut 6 Wochen, habe ich bei der Polizei Strafanzeige gegen Herrn Siekmann erstattet. Mit der Veröffentlichung habe ich bewusst bis heute gewartet, damit die zuständige Polizeistelle und Staatsanwaltschaft diese vorher bekommt.

 

 

Strafanzeige

 

 

von

Bernd Höcker
Lutterothstr. 54
20255 Hamburg

 

gegen

Klaus Siekmann
und gegen Unbekannt
Ladungsfähige Adresse
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

wegen

des Verdachts der Urkundenunterdrückung, Computerbetrug und Strafvereitelung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu (§§ 274 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 263a Abs. 1 sowie 258 StGB).

 

Ich bitte zu ermitteln und zu prüfen, ob aufgrund des nachfolgend dargelegten Sachverhalts der Verdacht strafbarer Handlungen von Seiten des Herrn Siekmann und anderer Bediensteter des NDR gerechtfertigt ist.

 

 

Der Sachverhalt

 

Es geht hierbei um eine mich betreffende Anmeldung von sog. „Neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“ aus dem Januar 2007, die nicht von mir, sondern von einer bisher unbekannten Person, die Zugang zum Computersystem des NDR hat, vorgenommen wurde. Diese unbefugte Anmeldung hat zu einem mich erheblich belastenden Verwaltungsakt geführt. Die dazu gehörige Anmeldeurkunde oder die technische Aufzeichnung im NDR-Computersystem wird jedoch von Herrn Klaus Siekmann bis heute zu meinen Lasten unterdrückt bzw. mir und der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsätzlich in m.E. mich schädigender Weise vorenthalten und damit m.E. im Sinne des § 274 StGB unterdrückt. Diese mutmaßlich unterdrückte Urkunde ist wahrscheinlich zwischen dem 2.1.07 und 17.1.07 angefertigt worden. Der mit Billigung durch Herrn Siekmann initiierte Vorgang führte zu einem Gebührenbescheid, einem Widerspruchsbescheid und schließlich am 23. Oktober 2007 zur Klage, der am 13. Februar 2008 vom VG Hamburg stattgegeben wurde, mit dem Hinweis, dass Gründe zur Zulassung der Berufung nicht gegeben seien. Herr Siekmann hat aktuell die Zulassung der Berufung   beim OVG beantragt und betreibt derweil parallel ein Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren gegen mich.

 

Mit Datum vom 17. August 2007, also bereits mehr als zwei Monate vor meiner Klageerhebung, habe ich einen Antrag auf Akteneinsicht in die über mich dinglich und elektronisch geführten Unterlagen an den NDR gerichtet, da ich diese benötigte, um mich adäquat auf meine Klage gegen die abzusehenden ablehnenden Bescheide des NDR vorzubereiten. Dies wurde mir verwehrt und erst nach Erhebung zweier Klagen erhielt ich im Termin zur mündlichen Verhandlung die Möglichkeit der Akteneinsicht. Es wurde mir also bis dahin die Gesamturkunde einschließlich der existierenden Anmeldeurkunde vorenthalten. Bei Durchführung der Akteneinsicht beim VG Hamburg konnte ich dann feststellen, dass eben diese Urkunde im Konvolut fehlte und bis heute immer noch fehlt. Diese Tatsache habe ich mir am 6. Juni 2008 von einem Zeugen bei einer erneuten Akteneinsicht bestätigen lassen.

 

Trotz der Stattgabe meiner Klage ist die Einsicht in diese Urkunde für mich in den beiden aktuellen Verfahren des Berufungsantrags sowie der Auskunftserzwingung von großer Bedeutung, weil ich wissen möchte, wer ohne Vollmacht und ohne Wissen, ins Blaue hinein, eine Anmeldung eines „Neuartigen Rundfunkgerätes“ für mich vorgenommen hat. Auch möchte ich die Person, die diese Zwangsanmeldung veranlasst und ggf. auch unterschrieben hat, schadenersatzpflichtig machen, da mir durch die m.E. rechtswidrige Anmeldung hierdurch erhebliche Kosten und zeitliche Aufwendungen  entstanden sind.

 

Das Interesse des Angezeigten Siekmann und der noch unbekannten Mitwirkenden liegt auf der Hand. Möglicherweise will er damit Kollegen oder Kolleginnen oder ihm Untergebene vor Strafverfolgung und zivilrechtlichen Ansprüchen meinerseits schützen, weil der oder die Täter in seinem Auftrag oder eines Dritten möglicherweise einen Computerbetrug dadurch begangen haben, dass sie evtl. rechtswidrig in das System eingegeben haben, ich hätte solch ein Gerät in meiner Wohnung. Die Urkunde bzw. der Eintrag ins Computersystem existiert, da sonst kein automatisierter Verwaltungsakt mit Gebührenerhebungsversuch hätte zustande kommen können. Außerdem hätte der Angezeigte Siekmann im Verfahren beim VG Hamburg gar nicht tätig werden können. Ich bitte daher, das Computersystem nebst Backup-Sicherungsdatei und Logbuch daraufhin zu überprüfen, ob ein Computerbetrug im Sinne der Vorschrift des StGB vorliegt.

 

Die vom Angezeigten Siekmann ins Spiel gebrachten Argumente dafür, dass ich ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät betreibe, weil ich eine t-online.de-Emailadresse habe und weil ich die Homepage www.gez-abschaffen.de betreibe, sind vollkommen irrelevant, wie auch das Gericht festgestellt hat. Die Emailadresse läuft unter der Vertragsart „T-Online by Call“ und ist kostenfrei und die Homepage kann ich von jedem Rechner der Welt aus betreiben (z.B. bei Freunden, Verwandten, in Internetcafes oder in der Uni, da ich als Promotionsstudent selbstverständlich Zugang zum dortigen Computersystem habe).

 

Der gesamte bisherige Vorgang einschließlich des Urteils des VG Hamburg ist auf meiner Webseite unter folgenden Adresse einsehbar:

 

www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm

 

Die eingesehene Akte befindet sich z.Zt. beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht.

 

Hamburg, den 12. Juni 2008

 

 

Bernd Höcker

 

Bisher habe ich noch keine klare Auskunft darüber bekommen, was die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bisher unternommen hat. Durch meine Anfrage letzte Woche weiß ich aber, dass die Sache "in Arbeit" ist.

...

23. August.2008
Ende letzter Woche kam der Bescheid der Staatsanwaltschaft, hier erstmal zum lesen und wundern:

 

Also, zunächst fällt schnell auf, dass scheinbar gar nichts geprüft wurde. Lediglich, so die Staatsanwaltschft unter Punkt 1), sei "nicht ersichtlich, dass er als Justitiar des NDR hierzu nicht befugt war." Hätte Staatsanwalt Keunecke mal einen juristischen Kommentar zum § 274 StGB zur Hand genommen, wäre ihm schnell klar geworden, dass Herr Siekmann eben definitiv nicht befugt war, die Urkunde verschwinden zu lassen. Außerdem bin und war ich selbstverständlich auch bezüglich der Urkundenunterdrückung Verletzter, da ich die Urkunde nach wie vor benötige und sie mir vorenthalten wird. Immerhin hat Herr Siekmann ja die Berufung gegen das Urteil des VG beantragt und der NDR betreibt zusätzlich auch noch ein Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren gegen mich. Daher brauche ich die Urkunde logischerweise. Der Rechtsmittelbehelf ist also, was die darin enthaltenen Einschränkungen betrifft, fehlerhaft.

Es ist bedrückend, wie wenig Eifer die Staatsanwaltschaften in diesem Land entwickeln, wenn es um Täter innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Ein anderes Beispiel hatte ich ja schon vor einiger Zeit hier dokumentiert (siehe am Ende der ersten Seite des Anschreibens der Generalstaatsanwaltschaft). Damals ging es um eine Anzeige wegen Nötigung, die zwei Geschädigte gegen einen Gebührenbeauftragten erstattet hatten. Dieser hatte mit jeweils 2.000 Euro Bußgeld gedroht, obwohl die Höchstgrenze 1.000 Euro beträgt. Beide Geschädigte wohnen weit auseinander. Der Oberstaatsanwalt behauptete, die 2.000 Euro seien dadurch zustande gekommen, dass diese beide Parteien (als Summe aus 2 x 1.000 Euro) beträfen. Fast schon würdig für einen Preis "Held der Arbeit" im GEZ-Blockwartsystem... - In einem anderen Schreiben wurde einem Geschädigten vom Generalstaatsanwalt sogar unterstellt, rechtsmissbräuchlich gehandelt zu haben. Er hatte es gewagt ein ganz hohes Tier (einen Intendanten!) - meines Erachtens zu Recht - wegen Gebührenüberhebung anzuzeigen. Ich such das Schreiben noch mal raus, bzw., lasse es mir nochmal schicken.

Um das System im System herauszuarbeiten, suche ich weitere so haarsträubende Einstellungsbegründungen unserer werten Staatsanwaltschaften in Sachen Rundfunkanstalten oder GEZ. Wer ähnliches erlebt hat, bitte mailen oder per Post schicken und schreiben! Es scheint langsam so zu sein, dass die Exekutive in diesem Land machen kann, was sie will, insbesondere haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fast schon freie Hand. Gerade gegenüber der Verwaltung hätte aber die Staatsanwaltschaft die Pflicht, das Rechtsstaatsprinzip, das sich aus dem Artikel 20 unseres Grundgesetzes ergibt, mit strengen Augen zu überprüfen und mit scharfen Waffen zu verteidigen. Jede strafrechtliche Verfehlung eines Amtsträgers der Verwaltung gehört vor einen Richter! Wofür gibt es denn die Teilung der Staats-Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative? Wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten rechtsfreie Räume werden, dann ist die Demokratie am Ende.

Selbstverständlich lege ich Beschwerde gegen den Bescheid "meines" Staatsanwaltes ein..., also bis schon sehr bald!

 

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26. August 2008
Am Sonntag habe ich die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft gefaxt und den Brief eingeworfen. (Wer ihn noch nicht kennt, lese bitte weiter oben den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft.)  Hier also meine Beschwerde:

 

Vorab per Fax: 42843-1869

An die
Generalstaatsanwaltschaft
Postfach 30 52 61

20316 Hamburg

 

 

 

Hamburg, den 24. August 2008

 

Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss
Az 3401 Js 494 / 08

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Klaus Siekmann ein, den ich am 12. Juni 2008 bei der Polizei u.a. wegen Urkundenunterdrückung angezeigt habe.

Entgegen den Ausführungen von Herrn Staatsanwalt Keunecke, unter Punkt 1) seines Einstellungsbescheides, war Herr Siekmann keineswegs dazu befugt, die Urkunde aus dem Konvolut zu entfernen. Dies ergibt sich eindeutig daraus, dass die Urkunde nicht, wie die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise annimmt, dem NDR allein gehört, sondern ebenso mir, da es sich um relevante Daten zu meiner Person handelt.

Nach einhelliger Meinung ist unter „gehören“ i.S.d. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht das dingliche Eigentum gemeint - der Paragraf schützt vielmehr das Recht, mit der Urkunde Beweis zu erbringen. „Täter kann auch der Eigentümer sein. Fehlt ihm das Recht, über eine Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB.“ (BGH Az 1 StR 683/79 Urteil vom 29.1.1980), vgl. hierzu auch Schönke/Schröder, 26. Auflage Rn 5, § 274 StGB.

„Als ‚Unterdrückung’ ist jede Handlung anzusehen, durch die dem Berechtigten die Benutzung der Urkunde oder Aufzeichnung als Beweismittel entzogen oder vorenthalten wird.“ (Schönke/Schröder, 26. Auflage Rn 9, § 274 StGB).

Unter „Nachteil“ ist jede Beeinträchtigung fremder Rechte, so auch die Verschlechterung der Beweislage zu verstehen (Schönke/Schröder, 26. Auflage Rn 16, § 274 StGB).

Da Herr Siekmann nach der für ihn verlorenen Erstinstanz nun beim OVG die Zulassung der Berufung beantragt hat und er das Verfahren zusätzlich durch ein Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren weiter betreibt, erfolgt die Unterdrückung der Urkunde nach wie vor zu meinem Nachteil.

Ich bin daher, entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, Verletzter i.S.d. § 172 Abs. 1 S. 1 StPO - auch bei der Urkundenunterdrückung. Die Einschränkung meiner Beschwerdemöglichkeit im Rechtsmittelbehelf auf den Tatbestand des Computerbetruges ist daher unzulässig.

Nach vorliegenden Ausführungen der Staatanwaltschaft wurde offensichtlich gar nicht geprüft, ob eine Berechtigung zur Urkundenentfernung vorlag. Es sei, so die Staatsanwaltschaft, allenfalls „nicht ersichtlich, dass er als Justitiar des NDR hierzu nicht befugt war.“ Hier hätte ein Blick in einen gängigen Kommentar genügt, um festzustellen, dass Herr Siekmann dazu nicht befugt war. Auch der Hinweis, ich hätte lediglich „vermutet“, dass die Urkunde aus den Unterlagen entfernt wurde, entspricht nicht den bereits beschriebenen Tatsachen. Ich habe zweimal Akteneinsicht genommen und einmal einen Zeugen dazugeholt, der das Fehlen der Urkunde bestätigen kann. So steht es übrigens auch in der Anzeige.

Ich beantrage daher bei der Generalstaatsanwaltschaft, meine Strafanzeige in allen Punkten, also auch wegen des vermuteten Verstoßes gegen §§ 263a und 258 / 258a StGB neu zu überprüfen und gem. § 170 Abs. 1 StPO öffentlich Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

 

(Hier der Paragraf für die Urkundenunterdrückung im Wortlaut)

Sollte die Beschwerde ohne Erfolg bleiben, steht mir noch ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO offen.

 

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7. September 2008
Am letzten Donnerstag habe ich den Widerspruchsbescheid wegen des gegen mich gerichteten Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahrens erhalten.

Manch Eine/r wird jetzt vermutlich langsam die Übersicht verloren haben. Also hier nochmal zum Mitschreiben und Mitdenken:

  1. Das erste Verfahren begann mit einer Zwangsanmeldung, also willkürlich an mich geschickten Rechnungen, Mahnungen und schließlich dem Gebührenbescheid. Daraufhin kam mein Widerspruch und der (ablehnende) Widerspruchsbescheid vom NDR. Dagegen hatte ich geklagt und die Klage gewonnen.

  2. Mit der Stattgabe meiner Klage konnte und wollte sich Herr Siekmann vom NDR nicht abfinden und beantragte beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung. Darüber hat das Gericht noch nicht entschieden.

  3. Da Herr Siekmann zwischenzeitlich eingesehen hatte, dass er nicht einfach so eine Zwangsanmeldung lostreten kann, leitete er paralell ein Auskunftserzwingungsverfahren ein, mit dem er mir nun ein Gespräch aufzwingen möchte. Dagegen hatte ich ebenfalls Widerspruch eingelegt und dieser wurde nun also durch den weiter unten abgedruckten Widerspruchsbescheid zurückgewiesen, der mir am 4.9.08 zugestellt wurde.

  4. Weil Herr Siekmann die Urkunde unterdrückt, welche die eigentliche Zwangsanmeldung darstellt, hatte ich gegen ihn Strafanzeige erstattet, die bisher vom Staatsanwalt zurückgewiesen wurde und nun wegen meiner Beschwerde beim Generalstaatsanwalt liegt.

 

Ist das jetzt wieder so einigermaßen klar? Also, weil es so kompliziert ist,  nochmal ganz knapp zusammengefasst.

Drei Verfahren laufen aktuell noch:

  1. Der Berufungszulassungsantrag Siekmanns an das OVG

  2. Das Auskunftserzwingungsverfahren gegen mich und

  3. Das Strafverfahren gegen Herrn Siekmann.

 

Insgesamt beschäftigt(e) der NDR folgende Personen, um gegen mich vorzugehen:

  1. Intendant Plog, der das erste Verfahren zu vertreten hat. - Intendanten sind nach außen immer die Verantwortlichen von Rechtsstreitigkeiten. Plog ist mittlerweile abgelöst durch:

  2. Intendant Lutz Marmor, der die Nachfolge Jobst Plogs angetreten hat

  3. Haupt-Akteur und Initiator, NDR-Justitiar Herr Klaus Siekmann

  4. Frau Sylvia Marx, die das Auskunftserzwingungsverfahren unterschrieben hat

  5. Frau Andrea Groth, die mit Frau Marx zusammen das Auskunftserzwingungsverfahren unterschrieben hat.

  6. Neu hinzugekommen (siehe nachfolgendes Schreiben) ist Herr Heiko Neuhoff (willkommen, Herr Neuhoff!).

Außerdem sind natürlich mit einbezogen: ein Richter vom Verwaltungsgericht und mindestens einer vom Oberverwaltungsgericht. Für diese arbeiten natürlich noch verschiedene Justizangestellte. Auch die Polizei, ein Staatsanwalt und ein Generalstaatsanwalt beschäftigen sich mittlerweile mit dem Fall. Bestimmt habe ich noch welche vergessen..., aber egal. Hier erstmal wieder die neueste NDR-Post von letzter Woche:

 

 

Motto: Ins Blaue hinein und mit null Wissen einfach drauflos argumentieren. Bis 4. Oktober muss ich die Klage beim Gericht abgeben. Die Tatsache, dass so ein Verfahren zum Vollzeitjob wird, muss man in dieser Situation hinnehmen. Wer unachtsam wird und nicht *mitmacht*, verliert. Ich weiß, dass viele Menschen Briefe von der GEZ oder der Anstalt einfach wegwerfen, sich nicht wehren und Fristen verstreien lassen. Mit fatalen Folgen!

Viele werden jetzt vielleicht glauben, dass es die Landesrundfunkanstalt NDR speziell auf mich abgesehen hat, weil ich so gemeine Sachen über diese Institution schreibe und sogar böse Sachen einscanne und veröffentliche. Die Justitiare werden ja auch nicht müde, immer wieder Zitate von gez-abschaffen.de zu bringen, um ihren Anspruch auf Rundfunkgebühren zu untermauern. Wer  aber glaubt, ich sei ganz besonders betroffen, der irrt!

Ich kenne viele Fälle, wo das genauso läuft. Das Prinzip lautet: Die Leute zwangsanmelden, sich festbeißen und dann nicht wieder loslassen - von Kampfhunden lernen, heißt siegen lernen!

Ich kenne Menschen, die regelrecht krank von diesem Vorgehen unserer Rundfunkanstalten geworden sind. Ein solcher negativer Stress kann sogar chronische Krankheiten auslösen oder Krankheitsschübe herbeiführen (chronische Krankheiten sind Krankheiten, die durch Stress ausgelöst werden können, die aber für immer bestehen bleiben, auch wenn der Stress lange vorbei ist!). Da solche Tatsachen mit tödlicher Sicherheit auch den NDR-Mitarbeitern bekannt sind, vermute ich einfach mal, dass dies sozusagen zum System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört...

Wer will eigentlich so einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Vom Programm her hat er sich ohnehin längst überflüssig gemacht. Er ist zur Schwatzbude unserer Politiker und zur Volksverdummungsbehörde verkommen.

Trotzdem, danke Herr Siekmann für Ihre Mühen! Durch Ihre Hilfe bin ich immer wieder hochmotiviert für meine Arbeit! Da auch das neue Buch "Blockwart-TV - Wie sehr uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk schadet" sehr viel Kraft und Motivation erfordert, sind mir Ihre Angriffe, aus dieser Perspektive betrachtet, irgendwie auch sehr willkommen! Ich neige sonst nämlich eher zur Faulheit...

Demnächst also hier wieder meine erneute Klageschrift...

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17. September 2008
Heute geht es mal wieder um miene Strafanzeige gegen Herrn Siekmann wegen Urkundenunterdrückung und nicht um das Auskunftserzwingungsverfahren gegen mich und auch nicht um den Antrag Siekmanns die Berufung im ersten Verfahren zuzulassen.

Also: Am 12.9.08 erhielt ich nun den Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Hier erstmal das Dokument:

 

Besonders bemerkenswert finde ich die gelb markierten Passagen und die Tatsache, dass es die Generalstaatsanwaltschaft scheinbar für vollkommen legitim hält, auf eine bloße Annahme hin eine Zwangsanmeldung vorzunehmen und dies auch noch, ohne dafür einen Beleg, also eine Anmeldeurkunde herzustellen. Strafrechtlich ergibt sich dann nach dieser Logik: Wenn es keine Urkunde gibt, kann es auch keine Urkundenunterdrückung geben. Das überzeugt sogar einen Zweifler wie mich, ohne mich allerdings zu befriedigen.

Dann aber verwickelt sich die Generalstaatsanwaltschaft doch etwas in Widersprüche: Im letzten Satz wird auf die "zutreffenden Gründe des angefochtenen Bescheides" Bezug genommen. Hallo! Im Bescheid des Staatsanwaltes war nicht davon die Rede, dass es keine Urkunde gäbe, sondern er ging davon aus, dass Herr Siekmann als Justitiar möglicherweise befugt gewesen sei, diese Urkunde zu vernichten (bitte oben im Bescheid nochmal nachlesen!). Meine lieben Staats- und Generalstaatsanwälte: Gibt es nun diese Urkunde oder nicht? Beides gleichzeitig kann nicht "zutreffend" sein!

Ich könnte jetzt ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Dafür besteht jedoch Anwaltszwang und die Aussichten sind gering. Ich spare lieber meine Kraft und mein Geld, um die anderen Verfahren erfolgreich durchzukämpfen.

Demnächst also an dieser Stelle meine notwendig gewordene Klage gegen das Auskunftserzwingungsverfahren, falls nich wieder andere Neuigkeiten dazwischen kommen.

Ich hoffe, meine Besucher können bei so viel Durcheinander noch folgen.......

 

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1. Oktober 2008
Aaalllso..... Heute geht es wieder um das von Herrn Siekmann, Frau Marx, Frau Groth und Herrn Neuhoff im Auftrag von Intendant Marmor betriebene Auskunftserzwingungsverfahren gegen mich. Dies ist ja mittlerweile neben dem von Herrn Siekmann beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht betriebenen Berufungszulassungsantrag das einzige noch aktive Verfahren in meiner Sache. Es wird also langsam etwas übersichtlicher... Das Strafverfahren betreibe ich ja wie gesagt, wegen unlogisch argumentierenden Staatsanwälten (siehe letzten Eintrag), nicht weiter. Da bin ich einfach macht- und sprachlos...*kopfschüttel*

Da mein Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen von Herrn Siekmann und Herrn Neuhoff ja leider negativ beschieden wurde, muss ich schon wieder klagen. Ich habe mir dabei die Mühe gemacht, ein wenig mehr Licht in die Begriffe "Lebenserfahrung" und "Erfahrungssätze des Alltags" zu bringen. Diese schönen, aalglatten Formulierungen finden sich nämlich in fast allen Schriftsätzen der Anstalten wieder. Was "Lebenserfahrung" ist, bestimmen dabei natürlich immer die Anstalten allein. Der Trick: Die Anstalten behaupten etwas, was ihnen nützt, nennen das "allgemeine Lebenserfahrung" und fordern, der Bürger müsse alles eingestehen oder beweisen, dass sein Leben komplett anders funktioniert. Geschickt eingefädelt!

 

 

Vorab per Fax: 42843-7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 Hamburg, den 29. September 2008

 

 

 

Klage

In Sachen

 

von Bernd Höcker, Lutterothstr. 54, 20255 Hamburg

- Kläger -

 

gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg

 - Beklagter -

 

Es wird beantragt,

 1. den Beklagten zur Rücknahme des Auskunftsverlangens vom 19.5.2008 und zur Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 29.8.2008 (Zustelldatum: 4.9.2008) zu verurteilen.

 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Hilfsweise wird beantragt,

 festzustellen, dass der Kläger gegenüber dem Beklagten aktuell nicht auskunftspflichtig ist.

 

 

 

Begründung

 

Die vom Beklagten vorgebrachten angeblichen „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für das Bereithalten eines „neuartigen Rundfunkempfangsgerätes“ liegen nicht vor, sodass das Auskunftsverlangen unbegründet ist. Der Beklagte versucht mit seinen Ausführungen, unter Missachtung des Untersuchungsgrundsatzes des § 24 VwVfG, eine für ihn günstige Situation herbeizukonstruieren und verweist dabei auf „Erfahrungssätze des Alltags“ und auf „Lebenserfahrung“.

 

Um zu untermauern, dass seine Mutmaßungen für ein Auskunftserzwingungsverfahren hinreichend sind, führt der Beklagte die juristische Meinung seines ehemaligen BR-Justitiar-Kollegen Andreas Gall an, die dieser im vom NDR-Justitiar, Dr. Werner Hahn, mitherausgegebenem „Beck’schen Kommentar zum Rundfunkrecht“ unter § 4, Rn 78 dargelegt hat. - Gall schreibt jedoch unter Rn 79 weiter: „Der Auskunftsanspruch setzt das Vorliegen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte gerade bei der auskunftspflichtigen Person voraus, so dass ein besonderer Bezug gerade zur Person des jeweiligen Auskunftspflichtigen bestehen muss. Damit sind rein statistische Sachverhalte nicht ausreichend für Auskunftsverlangen.“ (Hervorhebungen durch Gall) - Die Mutmaßungen des Beklagten halten dagegen noch nicht einmal rein statistischen Maßgaben stand!

 

Der Beklagte argumentiert, um sein Auskunftsverlangen zu begründen, meine Webseiten (insbesondere www.gez-abschaffen.de) und meine T-online-Emailadresse seien hierfür Anhaltspunkte genug. Dem kann folgendes entgegengehalten werden: Webseiten können auch ohne eigenes internetfähiges Gerät hergestellt und veröffentlicht werden. Mir persönlich stehen grundsätzlich dazu etwa Rechner der Universität mit den weitreichenderen Berechtigungen eines Doktoranden zur Verfügung, private Rechner bei Freunden und Bekannten sowie natürlich Internetcafes. Die zur Herstellung und Veröffentlichung benötigte Software ist dabei auf fast allen Geräten mittlerweile Standard und zum größten Teil kostenlos etwa über CDs in Computerzeitschriften oder über das Internet zu bekommen.

 

Der Beklagte findet es zudem „lebensfremd“, wenn ich mit der technischen Realisierung meiner Internetpräsenzen andere Personen beauftrage. Hierzu sei angemerkt, dass sicherlich 80% oder mehr der professionellen Seiten nicht von den Verantwortlichen selbst, sondern von Fremdfirmen hergestellt werden. Ich vermute, dass auch die Internetseite des NDR nicht vom Intendanten, Herrn Marmor, persönlich programmiert wird.

 

Immerhin hat der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid zu erkennen gegeben, dass er bezüglich meiner Email-Adresse jetzt endlich weitergeforscht hat und dabei auf die Möglichkeit gestoßen ist, dass Bestandskunden weiterhin ihre unentgeltliche Adresse bei T-Online beibehalten können. Um dennoch weiter zu insistieren, dies sei ein tatsächlicher Anhaltspunkt, wird erneut die „Lebenserfahrung“ bemüht, ohne jedoch näher darauf einzugehen, wieso.

 

Der Beklagte versucht immer dann, wenn es ihm an Konkretem mangelt, seine persönliche Vorstellung von Lebenserfahrung als tatsächlichen Anhaltspunkt oder Anscheinsbeweis zu präsentieren. Aus den verschiedenen obergerichtlichen Entscheidungen, wie etwa zur Frage des Empfangs einer empfangsbedürftigen Sendung, geht immer wieder hervor, dass hohe Ansprüche an den Begriff der allgemeinen Lebenserfahrung und des Anscheinsbeweises zu stellen sind.

 

Der BGH hat über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen: Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).

 

Erfahrungssätze des Alltags oder Lebenserfahrung sind sozialwissenschaftlich statistisch ermittelbare pauschale Größen, die über den Einzelfall nichts aussagen können. Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt z.B. auch, dass sich Menschen in gleicher Situation unterschiedlich verhalten können.

 

Argumentiert wird von Seiten des Beklagten ansonsten mit dem angeblichen Vorhandensein von Scannern und anderen nicht rundfunkgebührenpflichtigen Gebrauchsgegenständen. Da weder Scanner noch einfache Computer bisher der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, erübrigt sich eine Auskunft über derartige Geräte sowieso.

 

Mein Auskunftswille ist zusätzlich gebremst, weil ich vorhabe künftig als direkter Mitbewerber am Markt gegen den Beklagten aufzutreten. Ich habe am 29. Juli 2008 einen Antrag auf Zulassung als privater (neuartiger) Rundfunkanbieter bei der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein gestellt (www.hasel-tv.de). Eine solche Zulassung ist nach Landesrecht erforderlich, weil ich Livestreams für mehr als 500 Zuschauer senden möchte. Diese hohe Erwartung ergibt sich daraus, dass ich auf meiner Hauptseite, www.gez-abschaffen.de, mit jährlich mehr als 2 Mio. Seitenaufrufen dafür Werbung machen werde und sich mein Rundfunkangebot im Rahmen dieser Thematik bewegen wird.

 

 

 

Der Hilfsantrag bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Rechtschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage nicht vorhanden ist, da der Beklagte zur Durchsetzung seines Begehrens bisher kein Zwangsgeld festgesetzt hat und ich evtl. somit auch ohne eine Anfechtungsklage nicht in meinen Rechten verletzt wäre.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

 

Okay, das war's mal wieder für heute.

 

 

Zurück vom Toten Meer

 

2. Dezember 2008
Heute geht es um Identitätsdiebstahl und um die Klageerwiderung des Herrn Siekmann bezüglich meiner gerade eingereichten Klage gegen die Auskunftserzwingung.

Letzten Donnerstag, also am 27. November 08, bin ich von einer 6-wöchigen Reise zum Toten Meer aus Israel zurückgekehrt und kann nun wieder etwas an meiner Webseite machen bzw. machen lassen (wer weiß schon, ob ich's selbst mache oder es machen lasse...?). Für Neugierige habe ich ein paar Videos mitgebracht und auf meiner eigenen *neuartigen* Rundfunkseite,  H.A.S.E.L.-TV, veröffentlicht. Wer noch immer nicht neugierig genug ist: In einem der Videos bin ich (halb-) nackt zu sehen...! Dazu außerdem wieder zwei neue, sehr lehrreiche Schulfunkvideos zur Abschaffung der GEZ.

Wenige Tage vor meiner Abreise, Anfang Oktober, bekam ich Post vom Hamburger OVG. Inhalt: Irgend ein Wicht hatte auf meinen Namen eine Anmeldung an die GEZ geschickt und Herr Siekmann hatte sich sehr darüber gefreut (siehe weiter unten). Da ich zu der Zeit ziemlich ausgebrannt war, hatte ich erstmal einen ziemlichen Hass auf denjenigen, der auf "meinem Arsch durchs Feuer reiten" wollte (Zitat von Wolf Biermann). Dann wurde mir aber langsam klar, dass die "Anmeldung" so eindeutig gefälscht war, dass ich damit keinen Ärger bekommen könnte. Schon die Unterschrift ist von meiner so unterschiedlich, wie sie nur sein kann. Dann die Anmeldung ab 07/96, bzw. 04/00 sowie die Zahlungsart jährlich im voraus ist vollkommen absurd.

 

Dieser ganze Unsinn hätte Herrn Siekmann auffallen müssen. Ich müsste schon vollkommen meschugge sein, so einen Wisch loszuschicken.

Aber der Wunsch des Herrn Siekmann, dass ich so blöd bin, war wohl so groß, dass er den Schwindel einfach nicht wahrnehmen wollte und daher dieses Begleitschreiben beifügte:

 

 

Auch hier gilt wieder: Man muss als Bürger selbst auf die dümmsten Schriftsätze der Anstalten reagieren, wenn man nicht plötzlich verlieren möchte. Also habe ich  wieder an das OVG geschrieben, um die Sache richtig zu stellen:

 

Per Fax: 42843-7710
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
4. Senat
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

  

 Hamburg, den 9. Oktober 2008

Az 4 Bf 59/08.Z
Identitätsdiebstahl:
„Anmeldung für den Privathaushalt“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die von Herrn Siekmann hervorgebrachte „Anmeldung“ ist natürlich nicht von mir, sondern ganz offensichtlich eine Fälschung!

 

Da ich für Herrn Siekmann kein ganz Unbekannter mehr sein dürfte, hätte er bereits an der Unterschrift erkennen können, dass sich hier jemand einen üblen Scherz mit mir machen will. Dazu kommt die rückwirkende Anmeldung bis 1996 und 2000 sowie die Zahlungsoption „jährlich im voraus“, was die Absurdität dieser „Anmeldung“ doch ganz offensichtlich macht. Die Tatsache, dass ein derartig unverblümter Identitätsdiebstahl vom NDR in dieser Weise gehandhabt wird und nicht umgehend im Müll landet, lässt ganz allgemein nichts Gutes über das Anmeldeverfahren erahnen...!

 

Auch wenn sich die Frage des Herrn Siekmann, ob ich denn mein Klagebegehren aufrecht erhalten möchte, eigentlich von selbst erübrigt, bestätige ich dies hiermit natürlich.

 

Ich möchte noch erwähnen, dass ich nächste Woche für vier bis acht Wochen für eine stationäre Therapie im Ausland bin und bitte deshalb das Gericht darum, in dieser Zeit keine Fristen enden zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Kurz darauf erhielt ich wieder Post vom OVG und zwar die Kopie eines Schreibens des OVG an den NDR vom 13.10.2008:

 

Herr Siekmann hätte also bis zum 13.11.08 Auskünfte über Einzelheiten des Vorgangs an das Gericht erteilen sollen. Stattdessen schickt er erst am 19.11.08 diesen lapidaren Brief ans OVG. Kein Wort etwa über die Versandart oder sonstiges, was zum Urheber dieser Fälschung führen könnte.

 

 

 

Nun aber wieder zu meinem Auskunftserzwingungsverfahren. Mir geht es immer so, dass ich beim erstmaligen Lesen der Schriftsätze von Herrn Siekmann erstmal innerlich koche wegen seiner ziemlich unsinnigen und unlogischen Argumentationsweise. Beim zweiten Lesen bin ich aber gerade wegen seiner juristischen Kapriolen wieder guter Dinge. Ich bin Herrn Siekmann übrigens mittlerweile dankbar dafür, dass er mich mit seinen Kolleginnen und Kollegen so verbissen verfolgt. Immerhin spiegelt das auch andere Fälle wieder und ich kann auf diese Weise anderen Betroffenen zeigen, wie man sich wehren kann, ohne dass ich dabei mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt gerate. Meine Buchumsätze haben sich übrigens stark nach oben entwickelt, seit sich Frau Groth, Frau Marx, Herr Neuhoff und Herr Siekmann (in alphabetischer Reihenfolge) im Auftrag des NDR-Intendanten, Herrn Lutz Marmor, so fürsorglich darum bemühen, mich wieder als "Teilnehmer" zurückzugewinnen. Mittlerweile habe ich *20.000 Exemplare* meiner Rundfunkbücher verkauft. Das ist bei Sachbüchern ganz ordentlich. - Also ich bin wirlich nicht sauer auf Herrn Siekmann! Im Gegenteil! Herr Siekmann ist außerdem ein wichtiger *Motor* beim Schreiben meines neuen Buches und irgendwie auch ein Inspirator des Buch-Titels, ohne den ich wahrscheinlich nicht so leicht auf diesen gekommen wäre, nämlich: Blockwart-TV!

Der folgende Schriftsatz ist wieder ein typisches Beispiel Siekmannscher Argumentation. Am *lustigsten* finde ich seine vorgebrachte These, dass ich "Rundfunkteilnehmer" sei, weil mich ja die GEZ angemeldet hat (wogegen ich mich bekanntlich erfolgreich gerichtlich gewehrt hatte). Diese Logik ist so, als wenn man einen Menschen verhaftet und ihm klar macht, dass er ja schuldig sein müsse, weil: man habe ihn ja verhaftet. Diese Aussage lässt tief blicken - schließlich kommt sie von jemanden, der beim *Norddeutschen Rundfunk* eine verantwortliche Position innehat und zudem den *Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht* mit seinen Weisheiten füttert.

Aber lesen Sie selbst. Der Schriftsatz läuft nur so über von Unsinnigkeiten, Unwahrheiten, Plattitüden und Wiederholungen, die durchs ständige wiederkäuen auch nicht überzeugender werden. Viel Spaß beim Lesen:

 

 

Ich werde mich in den nächsten Tagen mit seiner Klageerwiderung intensiv beschäftigen und das Gericht um etwas Zeit bitten, darauf zu antworten. Es ist wirklich mühsahm und lästig, aber es muss sein. Ich werde mir wieder die Arbeit machen *müssen*, dieses Schreiben Stück für Stück zu durchleuchten und zu kommentieren.

...

19. Dezember 2008
Da Herr Siekmann ständig irgend welche Dinge behauptet, die er scheinbar überhaupt nicht vorher geprüft hat, habe ich am 10. Dezember eine Anfrage über das Gericht an Herrn Siekmann gerichtet und ihn um Überprüfung und Richtigstellung falscher Angaben gebeten. In einem der vielen Schriftsätze (z.B. auch in der Strafanzeige) hatte ich ihm auch schon verständlich zu machen versucht, dass ich generell, aber insbesondere als Promotionsstudent, bzw. Doktorant ungehinderten Zugang zu den Rechnern der Uni habe. Ich kann doch nicht immer alles doppelt und vierfach schreiben! Und ein wenig prüfen sollte Herr Siekmann seine Behauptungen nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 24 VwVfG sowieso.

Ich muss allerdings noch einmal betonen, dass ich es ausgezeichnet finde, dass dieser öffentlich ausgetragene Fall so läuft, wie dies in zahlreichen anderen Fällen *heimlich* geschieht: Es wird einfach irgend etwas *drauflosbehauptet* und das ganze dann beharrlich durchgezogen. Für viele Menschen ist das schlicht und einfach nicht auszuhalten und für die meisten Anwälte ein triftiger Grund, solchen Verfahren aus dem Wege zu gehen. Beim Rundfunkgebührenrecht stößt unser Rechtssystem daher oft genug an seine Grenzen!

Hier nun die Fotos und das Anschreiben:

 


Anleitung zum Scannen in der Uni -
der Scanner steht gleich daneben!


Die Softwareausstattung in der Uni
lässt keine Wünsche offen

   

 

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

 Hamburg, den 10. Dezember 2008

 

Az 3 K 2657 / 08
Klage Höcker ./. NDR wg. Auskunftserzwingung
Falsche Tatsachenbehauptungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend sende ich Ihnen zwei Fotos, die ich gestern in der Uni (Von-Melle-Park 9) aufgenommen habe. Herr Siekmann schreibt wahrheitswidrig  in seiner Klageerwiderung, Seite 4 oben: „An öffentlichen Computern in Universitäten ist es z.B. nicht möglich, Dokumente einzuscannen, da Scanner dort nicht zur Verfügung stehen. Zudem wird die zur Herstellung einer Internet-Seite benötigte Software auf öffentlichen Computern nicht zur Verfügung gestellt.“

Diese Tatsachenbehauptungen sind falsch, wie die beiden Fotos beweisen. Scanner gibt es im DWP, ehemals HWP, schon seit gut fünf Jahren und die Softwareausstattung im Cip-Pool des DWP ist vorbildlich und beinhaltet alle für die Webseitenpflege erforderlichen Programme.

Ich möchte Herrn Siekmann hiermit noch einmal die Möglichkeit geben, seiner Untersuchungspflicht nachzukommen und seine vermutlich vorsätzlich falsch gemachten Angaben zu korrigieren. Ein Anruf im Büro des Cip-Pool hätte genügt, um diesen Fehler zu vermeiden!

Bei dieser Gelegenheit sollte Herr Siekmann seinen gesamten Schriftsatz noch einmal nach weiteren Unrichtigkeiten überprüfen, damit ich adäquat zu diesem Stellung nehmen kann. So hat er beispielsweise in seinem Antrag auf Zulassung der Berufung vom 11.04.2008 gegenüber dem Oberverwaltungsgericht noch behauptet, ich hätte am 12.12.06 zugegeben, einen „eigenen Rechner“ zu besitzen - also einen Gebrauchsgegenstand, der genauso wenig rundfunkgebührenpflichtig ist, wie eine Zahnbürste. Demgegenüber wurde in seiner jetzigen Klageerwiderung aus diesem „Rechner“ kurzerhand ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“. Was hat Herr Siekmann denn nun tatsächlich damals gehört? Hierzu bitte ich Herrn Siekmann um Aufklärung.

 

Sobald mir ein bereinigter Schriftsatz des Beklagten vorliegt, möchte ich mich zu diesem dezidiert äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Bernd Höcker         

Anlagen

 

Eine Kopie davon habe ich an das Oberverwaltungsgericht geschickt, da Herr Siekmann dort ja die Berufung wegen seines verlorenen Verwaltungsgerichtsverfahrens beantragt hat. Über die Zulässigkeit der Berufung hat das OVG bisher noch nicht entschieden.

Tut mir leid, dass ich geschrieben habe, er habe vermutlich *vorsätzlich* falsche Angaben gemacht, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass er nur aus Zeitmangel nicht dazu gekommen ist, sich ein wenig schlau zu machen. Er formuliert es immerhin als Tatsachenbehauptungen, mit denen er sich Vorteile für seinen Antrag verschaffen wollen könnte. Möglicherweise hat er aber einfach so viele neue Rundfunkteilnehmer zu gewinnen, dass er eben auch noch *wichtigeres* zu tun hat, als sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Herr Siekmann ist eben ein viel beschäftigter Mann. Ich werde jetzt erst einmal abwarten, was Herr Siekmann nun entgegnet, denn es wäre sehr mühsam, immer auf das gleiche wiederum das gleiche zu antworten. Immerhin dürfte dem Gericht die gesamte Akte vorliegen, sodass ich ohnehin von einer weitgehenden Sachstandskenntnis des Gerichts ausgehen kann. Dennoch werde ich in meinem nächsten Schriftsatz die Fakten noch einmal fein säuberlich zusammentragen, weil das ganze mittlerweile doch sehr unübersichtlich geworden ist.

Hoffentlich wird es den Lesern nicht langsam zu öde, hier mitzulesen. Wahrscheinlich kennen aber viele Besucher meiner Webseite genau dieses Vorgehen der Anstalten durch höchst eigene Erfahrung. Ich selbst muss aufpassen, dass ich nicht nachlässig werde, da ich auf immer die gleichen Argumente und Lebensweisheiten von Herrn Siekmann eingehen muss. Das ist ziemlich ermüdend aber dennoch anstrengend. Es wird langsam Zeit, dass ich zur besseren Übersicht mal soetwas wie eine Gliederung zusammenstelle...

Also nochmal zur Erinnerung: Die letzen Schriftsätze beziehen sich nicht auf das Antragsverfahren Siekmanns vor dem Oberverwaltungsgericht (weil er doch unbedingt in die Berufung gehen möchte), sondern auf das Auskunftserzwingungsverfahren, das NDR-Intendant Lutz Marmor von seinen Leuten Frau Groth, Frau Marx, Herrn Neuhoff und Herrn Siekmann gegen mich durchführen lässt und mit welchem sich jetzt das Verwaltungsgericht beschäftigt.

Übrigens: Am 17. Januar 2009 hat dieses Gesamtverfahren 2-jährigen Geburtstag!
Wer schon jetzt wissen will, wie es ausgeht, muss im Horoskop unter "Steinbock" nachgucken.

 

....

21. Februar 2009
Am letzten Mittwoch, also am 18.2.09 (mit Zustellungsurkunde), erhielt ich Post vom Verwaltungsgericht bezogen auf das Auskunftserzwingungsverfahren:

 

Nicht schlecht, würde ich sagen! Nun habe ich Zeit, dem Gericht bis zum 18. März meine (weiteren) Gründe für meine Klage mitzuteilen. Ich denke aber mal, das schaffe ich schneller. Auch und vor allem Herr Siekmann ist ja hier gefragt.

Übrigens finde ich es ziemlich bezeichnend, dass Herr Siekmann meinen Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptung einfach aussitzt (siehe Eintrag vom 19. Dezember 08). Er hat darauf überhaupt nicht geantwortet! Das ist auch in vielen anderen mir bekannten Fällen ein typisches Verhalten: Den Bürger einfach abtropfen lassen und ihn so zur Aufgabe zwingen...

Dieses Schreiben vom Gericht dürfte Herr Siekmann jedoch nicht ignorieren, vermute ich mal...

.......

 

 

5. März 2009
Heute geht es wieder einmal um das *Auskunftserzwingungsverfahren*, wie auch beim vorherigen Eintrag. Am letzten Samstag, also am 28.2.09, habe ich meinen neuen Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vorab gefaxt und dann per Post abgesandt. Außerdem habe ich dem Oberverwaltungsgericht eine Kopie zukommen lassen, da dort die Angelegenheit ja auch noch zur Entscheidung ansteht.

Ich stelle die Anlage meines Schreibens voraus, da diese eine wichtige Rolle spielt. Diese Anlage ist ein Brief des Chefjustitiars des Norddeutschen Rundfunks, Herrn Dr. Hahn, an Herrn Dr. Knothe von der Kieler Staatskanzlei vom 22.2.2007. Das Ganze kam so zustande, dass ich eine allgemeine *Auskunft* vom NDR bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen mit den Rundfunkgebührenbeauftragten begehrte. Diese *Auskunft* wurde mir mit fadenscheinigen Gründen versagt, woraufhin ich mich hilfesuchend an die Kieler Staatskanzlei gewandt hatte. Der dortige Mitarbeiter, Herr Dr. Knothe, forderte den NDR daraufhin auf, ihm die genauen Gründe für die *Auskunftsverweigerung* mitzuteilen. Dieser Aufforderung kam dann auch Dr. Hahn mit dem hier wiedergegebenen Schreiben nach.

Übrigens endete die Angelegenheit dann so, dass ein sehr ausführliches Rechtsgutachten von der Kieler Staatskanzlei erstellt, und dem NDR zugesandt wurde, in dem dezidiert begründet wurde, warum mir der NDR die von mir gewünschten Auskünfte zu geben habe. Dieses Rechtsgutachten wurde jedoch vom NDR ignoriert. Der NDR ist halt so etwas wie ein Staat im Staat, der sich um solche Kleinigkeiten nicht zu kümmern braucht...

Viel mehr Wert, als die eigentlich gewünschten Auskünfte (die ich auf anderem Wege sowieso bekommen hatte) war dieser Schriftwechsel zwischen NDR und Kieler Staatskanzlei. Manchmal ist halt der Weg das Ziel! Die beiden Schreiben hat mir die Kieler Staatskanzlei dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt. Übrigens ohne irgendwelche Versuche zu unternehmen, mir diese Informationen zu verweigern. Einfach auf Anfrage. Auch das geht.

Um zu verstehen, warum ich dieses Schreiben als Anlage für meinen Schriftsatz verwendet habe, braucht man nur die gelb markierten Stellen auf Seite 2 und 3 lesen. Wer allerdings etwas mehr Zeit mitgebracht hat, sollte sich den ganzen Brief durchlesen. Es lohnt sich!

Hier nun das Schreiben von Herrn Dr. Werner Hahn, Chefjustitiar des Norddeutschen Rundfunks:

 

 

 

Und hier mein Schriftsatz vom 28.2.09:

 

Vorab per Fax: 42843-7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 Hamburg, den 28. Februar 2009

 

Verwaltungsrechtssache
Höcker ./. NDR
3 K 2657/08

 

 

Sehr geehrter Herr Bertram,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.2.09! Sehr gern möchte ich davon Gebrauch machen, meine Klage weiterführend zu begründen.

 

Obwohl ich es für rhetorisch fragwürdig halte, wenn der Beklagte seine Argumente mit Belegstellen seiner eigenen Kollegen aus dem Beck’schen „Kommentar zum Rundfunkrecht“ zu untermauern versucht (so z.B. S. 3 seiner Klageerwiderung), möchte ich selbst einige Darlegungen aus diesem Umfeld vorbringen. Gemeint sind juristisch folgenreiche Worte des Mitherausgebers des oben genannten Werkes und zudem amtierenden Chefjustitiars des Norddeutschen Rundfunks, Herrn Dr. Werner Hahn.

 

 

(siehe Anlage)

 

 

Dr. Hahn beschreibt im vorliegenden Dokument seinen juristischen Standpunkt gegenüber der Kieler Staatskanzlei, welche mich bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem NDR unterstützt hatte. Diese Kontroverse bezog sich auf eine Anfrage von mir an den NDR. Inhalt meines Auskunftsbegehrens waren neutrale Blanko-Verträge und allgemeine Vergütungsregelungen, die der NDR mit seinen Rundfunkgebührenbeauftragten zu vereinbaren pflegt. Benötigt hatte ich diese Auskünfte für meine Bachelor-Abschlussarbeit im Fach Rechtswissenschaft an der Uni-Hamburg und für mein späteres Buch „Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten - Eine Handreichung für Anwälte und Richter“.

 

Diese von mir begehrten Auskünfte betrafen ausschließlich den wirtschaftlich-administrativen Bereich der Rundfunkanstalt und nicht den journalistisch-künstlerischen Sektor. Es gibt zwischen mir und dem NDR sicherlich keine Differenzen darüber, dass der journalistische Bereich von jedweden Auskunftspflichten freigestellt zu sein hat. Dies gebietet der Art. 5 GG. Hahn geht aber deutlich weiter: Er nimmt eine solche Freistellung von Auskunftspflichten für seine Anstalt auch dort in Anspruch, wo die Anstalt als Staat hoheitlich aktiv wird und es rein um die Beschaffung von Geld geht.

 

Hahn befürchtet, dass die Öffentlichmachung des Gebühreneinzugsverfahrens „eine Art ‚Selbstzensur’ fördern“ könne (Seite 2 unten seines Schreibens). - Auf Seite 3 oben fährt er fort: „Im Bereich des Einzugs der Rundfunkgebühren könnte eine Pflicht zur Freigabe von Informationen über die Ausgestaltung eben dieses Einzugsverfahrens dazu führen, dass ein - unzulässiger - mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.“ Nach Ansicht Hahns fällt auch der wirtschaftlich-administrative Bereich des NDR unter den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2.

 

Ich möchte die Rechtsauffassung von Herrn Dr. Hahn an dieser Stelle nicht weiter hinterfragen. Fest steht jedoch, dass nach einschlägiger Logik diese Rechtsmeinung zwangsläufig implizieren muss, dass der journalistische Bereich erst recht ein vor Ausspähung zu schützender Bereich ist.

 

Das, was der Beklagte nun von mir durch sein Auskunftserzwingungsverfahren zu erreichen versucht, sind tiefe Einblicke in meine journalistische Arbeit. Der Beklagte insistiert in das Wie, Wodurch und Durch-Wen meine Informationen gesammelt, aufbereitet und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Selbst mein Email-Verkehr mit Informanten, Betroffenen und Interessenten wird zum Gegenstand des laufenden Auskunftsverfahrens.

 

Dieses Auskunftsbegehren obendrein durch ein Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen, ist zweifellos eine schwerwiegende Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Art. 5 GG. Obwohl in diesem Fall keine konkrete Höhe eines Zwangsgeldes festgesetzt wurde, ist dies meines Erachtens nach (versuchte) Nötigung. Nicht jeder Bürger ist dazu in der Lage, derartige Ansinnen fach- und sachgerecht abzuwehren. So führen solche Maßnahmen des Hoheitsträgers „Rundfunkanstalt“ in vielen Fällen sicherlich zum Erfolg.

 

Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und nicht des Staates gegenüber den Bürgern, wie dies aus der Gesamtschau des Vorgehens des NDR hervorgeht: Einerseits die Auskunftserteilung über sich selbst zu verweigern und andererseits Auskunftsbegehren gegenüber den Bürgern durch Zwangsmaßnahmen durchzusetzen, ist unsachgemäß.

 

 

 

In allen übrigen Punkten beziehe ich mich auf meine bereits vorgetragenen Ausführungen und schließe mich den Zweifeln des Gerichts an der Zulässigkeit des Auskunftserzwingungsverfahrens selbstverständlich an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

 

Jetzt fällt vielleicht auf, dass ich das ziemlich scharfe Wort "Nötigung" verwendet habe. Ist nicht nett, aber man muss sich mal wirklich klarmachen, was hier eigentlich läuft! Ehrlich gesagt, ist mir das auch erst jetzt richtig klar geworden, als ich an meinem neuen Buch "Blockwart-TV" gearbeitet habe. Dabei kam mir nämlich auch das Schreiben von Dr. Hahn wieder in die Finger. Der Aspekt der Pressefreiheit ist mir vorher überhaupt nicht in den Sinn gekommen, wahrscheinlich, weil doch noch so ein kleiner innerer Untertan in mir rumspukt. Auch bei den vielen Kommentaren, die ich per Email zugesandt bekam, war keiner, der auf diesen Aspekt hinwies.

Ich mache das mal mit einem Vergleich klar:

Was wäre, wenn der Norddeutsche Rundfunk den SPIEGEL oder sein Online-Portal zwingen würde, Auskünfte darüber zu geben, wieviele Mitarbeiter an der Internetseite arbeiten und wo sie ihren Standort haben - und natürlich, wie die Daten von A nach B kommen? Verwenden die Mitarbeiter einen USB-Stick oder schicken sie ihre Hirngespinnste unerlaubter Weise per Internet. Wo steht der Scanner, mit dem die Dokumente eingescannt werden? Mit welchen Programmen werden die Berichte bearbeitet und ins Internet gestellt und wo steht um alles in der Welt das *Neuartige Rundfunkempfangsgerät*, mit dem diese geschmacklosen Beiträge hochgeladen werden? Wer ist der Bursche, der die Technik bedient und wo können wir uns den kaufen? Zahlt der überhaupt Rundfunkgebühren? Zahlen die für das Email-Postfach, das sie ja unstreitig betreiben? Wenn *ja* ist das Rundfunkgebührenpflichtig, wenn *nein* ist das unglaubwürdig! Wenn der SPIEGEL innerhalb eines Monats keine Auskünfte erteilt, würde der Norddeutsche Rundfunk ein Zwangsgeld nach eigenem Ermessen gegen den SPIEGEL verhängen!

Wäre das Nötigung?

Übertreibe ich mit diesem Vergleich? Natürlich würde es der NDR niemals wagen, derartig mit dem SPIEGEL umzugehen. Das stünde sofort in allen Zeitungen!

Ich gebe gerne zu, dass der Vergleich etwas zugespitzt ist, aber genau in diese Richtung tendieren die NDR-Schriftsätze. Die Pressefreiheit, also das Recht, frei und ungehindert zu recherchieren und zu berichten gilt nach unserem Grundgesetz nicht nur für die *Großen* und schon gar nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Der Artikel 5 gehört zu den wichtigsten Artikeln des Grundgesetzes, da nur durch die Gewährleistung einer freien Presse Fehlentwicklungen aufgedeckt und angeprangert werden können.

Ich möchte übrigens noch einmal klarstellen, dass sich das Vorgehen der Anstalt nicht speziell gegen mich richtet. Auch wenn ich wahrscheinlich mit einer Domain "www.gez-hurrahurrahurra.de" weniger Probleme hätte (kann ja mal jemand testen). Ich kenne unzählige Verfahren, wo es die Rundfunkjustitiare genauso durchziehen, wie bei mir. Nur mit dem Unterschied, dass ich die Sache bis zum absoluten Ende mitmache und andere vorher leider aufgeben, weil sie glauben, dass sie gegen *DIE* sowieso nicht ankommen.

Ich muss auch nochmal darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um einen privaten Schlagabtausch zwischen mir und Herrn Siekann handelt. Vielmehr ist es der hoheitlich, hier als *Behörde* tätige, Nordeutsche Rundfunk mit allen seinen verfügbaren Zwangsmitteln. Es ist die Institution des Intendanten, erst Jobst Plog, später Fritz Marmor, die das Verfahren *verantworten*. Dafür setzten sie ihre Mitarbeiter Siekmann, Marx, Groth und Neuhoff ein.  Es ist das *System*, nicht die Person!

 

 

.....

21. März 2009
Mitte letzter Woche bekam ich durch das Gericht wieder einen Schriftsatz von Herrn Siekmann in Sachen des Auskunftserzwingungsverfahrens zugesandt. Und wieder stieg mein Blutdruck beim Lesen auf sehr ungesunde Werte. Sieben lange Seiten lang habe ich versucht, etwas substantiell Neues in seinem Text zu finden. Ohne Erfolg. Wieder nur Vermutungen, Verdächtigungen und Ablenkungsmanöver. Keine tatsächlichen Anhaltspunkte, auf die es allein ankommt.

Was mich besonders geärgert hat, ist die Tatsache, dass er überhaupt nicht auf meine beiden letzten Schriftsätze eingeht. Ich hatte darin u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Siekmann zur Untermauerung seiner angeblichen "tatsächlichen Anhaltspunkte" mit falschen Tatsachenbehauptungen über die Ausstattung der Uni gearbeitet hat und ich hatte das mit entsprechenden Fotos belegt. Tatsachen derartig falsch darzustellen, damit es günstiger für einen aussieht, ist eigentlich nichts anderes, als der Versuch, das Gericht zu täuschen, oder? Ich bin der Meinung, dass er auf meine Vorhaltungen hätte eingehen müssen! Herr Siekmann tut stattdessen einfach so, als sei nix gewesen. So, als würde das bald vergessen sein, wenn man nicht weiter drüber redet.

Außerdem habe ich ihm vorgeworfen, mit seinen Zwangmaßnahmen speziell meine journalistische Tätigkeit auszuspähen. Dazu hatte ich ein Schreiben seines Chefs beigefügt, in dem dieser meint, dass sogar Auskünfte über den wirtschaftlich-administrativen Bereich die journalistische Arbeit in unzulässiger Weise behindere. Auch darauf geht er nicht ein. Im Gegenteil: Er will mich weiterhin zwingen, über das Wie, Wo und Durch-Wen meine Arbeiten entstehen und online gehen Auskünfte zu geben. Nun greift er sogar offen die Inhalte meiner Arbeit an und kritisiert meine Texte. Natürlich darf er gern meine Texte kritisieren. Nicht aber, um daraus Auskunftszwänge zu konstruieren.

So, nun habe ich mich ein wenig beruhigt und ich stell schon mal seinen Text zur allgemeinen Begutachtung ins Netz.

 

 

Zu diesem 7-Seiter gibt es eine Menge zu sagen. Ich werde in Kürze wieder einen erneuten Schriftsatz verfassen müssen, um in diese juristischen Kapriolen Ordnung zu bringen. Das kostet wieder viel Zeit, aber wenn ich nicht reagiere, bliebe das ja unwidersprochen so stehen.

Ich kann es gar nicht oft genug wiederholen: Ein Anwalt wird bei einem solchen Vertretungs-Auftrag regelrecht ausgebeutet. Wer gegen die Anstalten prozessieren will, weil er davon lebt, verhungert. Deswegen sagen ja auch schon viele Anwälte ihren Mandanten, damit sie sie loswerden: "Gegen die kommt man sowieso nicht an! Tun Sie lieber, was die wollen!" Das ist jenseits von Recht und Demokratie. Die Rechtspflege im Rundfunkgebührenrecht ist tot!

In einem Punkt hat mich Herr Siekmann übrigens tatsächlich richtig wiedergegeben: Ich halte den jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dieser aktuellen personellen Besetzung in den oberen Führungsebenen für unreformierbar. Er gehört abgeschafft und mit neuen Leuten an der Spitze wieder aufgebaut. Ich weiß allerdings nicht, warum Herr Siekmann das jetzt hier vorträgt und wie er das für das Auskunftserzwingungsverfahren nutzen könnte. Er will mir ja sogar vorschreiben, wie ich meine Artikel zu verfassen habe (siehe Seite 6).

In Kürze kommt hier mein neuer Schriftsatz hin. Bis bald!

 

.....

30. März 2009
Vorletzten Sonntag, den 22. März, habe ich die Antwort auf den letzten NDR-7-Seiter ans Gericht gefaxt und per Post versandt. Ich warte ja immer ein paar Tage, bis ich meine Schriftsätze hier veröffentliche, damit einigermaßen sicher ist, dass sie bereits die Empfänger erreicht haben.

 

Vorab per Fax: 42843-7219
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

Hamburg, den 22. März 2009

 

 

Verwaltungsrechtssache
Höcker ./. NDR
3 K 2657/08

 

Sehr geehrter Herr Bertram,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich zum Schriftsatz des Beklagten vom 12. März 2009 Stellung beziehen.

Da in dem Schreiben bezüglich der tatsächlichen Anhaltspunkte lediglich alte Mutmaßungen und Verdächtigungen vorgetragen werden, wäre darauf von meiner Seite nichts zu erwidern, was nicht auch schon gesagt wurde. Ich finde es jedoch ziemlich bemerkenswert, wie sehr sich Herr Siekmann an reine Spekulationen klammert, wie etwa sein fester Glaube daran, ich würde für die Email-Adresse Geld bezahlen. Obwohl er nun endlich geforscht hat und jetzt weiß, dass es kostenlose Email-Adressen bei t-online gibt, gibt er nicht auf.

Auch seine weit ausholenden allgemeinen Auslassungen über die Gebührenpflicht von internetfähigen PCs sollen von mir nicht disputiert werden, da sie mit diesem Auskunftserzwingungsverfahren eigentlich nichts zu tun haben. Oder will er damit vielleicht versuchen zu suggerieren, dass sowieso feststünde, ich hätte so ein Gerät? So ein Versuch wäre allerdings zurückzuweisen.

Interessant finde ich hingegen seinen Umgang mit Grundrechten und zwar speziell mit den Grundrechten der Bürger. Es scheint so zu sein, dass der Beklagte zwar seine anstaltseigenen, ihm durch Art. 19 Abs. 3 GG zugebilligten Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG sehr gut kennt und auch in den absurdesten Fällen darauf stoisch beharrt (siehe beigefügtes Schreiben bei meinem Schriftsatz vom 28. Februar 2009), auf der anderen Seite jedoch die Grundrechte der Bürger als unterhalb des Rundfunkgebührenrechts ansiedelt. So beklagt der Beklagte etwa an verschiedenen Stellen seines Schriftsatzes die schlechte Handhabbarkeit des Gebühreneinzugs oder eines Auskunftszwanges, sofern er sich nicht über die informationelle Selbstbestimmung der Bürger hinwegsetzen dürfe.

Mittlerweile geht der NDR sogar so weit, meine Presseartikel zu durchforsten und mir vorzuschreiben, wie ich meine Kritik am bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem zu formulieren habe. So konstruiert er auf seiner Seite 6 einen "tatsächlichen Anhaltspunkt" daraus, dass ich in meinem Beitrag für Medienhandbuch.de nicht geschrieben habe, ich hätte Rundfunkgeräte abgemeldet, weil ich keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte. Ich soll demnach meine Formulierungen so wählen, dass sie den vorgeschriebenen, strengen Ansprüchen eines GEZ-Abmeldebogens entsprechen. Das ist bizarr.

Die Eingriffe in meine journalistische Freiheit werden von Schriftsatz zu Schriftsatz immer unverblümter. Zur Entkräftung seiner vorgetragenen angeblichen, tatsächlichen Anhaltspunkte, müsste ich meine gesamte journalistische Arbeitsweise offen legen.

Interessant ist auch, worauf der Beklagte in seinem Schriftsatz nicht eingegangen ist. Ich hatte ihn in meiner Stellungnahme vom 10. Dezember 2008 dem Vorwurf ausgesetzt, das Gericht durch nachweisbar falsche Tatsachenbehauptungen getäuscht zu haben. Wieso äußert er sich nicht dazu? Er müsste doch eigentlich entrüstet sein!

 

Ich habe zum Schluss noch eine wichtige Bitte. Es gibt einige Interessenten, die gern zur mündlichen Verhandlung kommen würden, aber weit außerhalb Hamburgs wohnen. Ich bitte Sie daher, den Verhandlungstermin auf einen Nachmittag zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

Ich weiß nicht, ob es ein Fehler war, nicht alle Punkte, die Herr Siekmann in seiner letzten Stellungnahme aufgeführt hat, zum x-ten mal auch wieder selbst aufzugreifen. Aber es wiederholt sich alles wie in einem Karussell und ich werde langsam müde.... Möglicherweise steckt ja gerade deshalb ein sehr wohl durchdachter *Trick* dahinter, immer wieder und immer wieder das gleiche vorzutragen, bis der Gegner irgendwann müde wird und zum Schluss nur noch die zuletzt gesagten Dinge im Raum stehen... Sollte ich mal drüber nachdenken. Das kann sogar wirklich sein. Vielleicht sollte ich daher vor der mündlichen Verhandlung doch noch einmal alles Wichtige auflisten. Mal gucken.

Auf jeden Fall finde ich es wirklich ziemlich bizarr, wie Herr Siekmann nun ganz ungeniert auf meine Presseartikel Einfluss nehmen möchte. Am liebsten scheint er es zu haben, wenn ich so langweilig schreibe, wie das NEUE DEUTSCHLAND zu DDR-Zeiten: "Ich habe meine Rundfunkempfangsgeräte bei der GEZ abgemeldet, weil ich keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit halte. Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem keine Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Ohne eine erneute Anmeldung besteht keine Berechtigung, Geräte bereit zu halten, die zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind." - So mache ich es jedoch zum Ärger von Herrn Siekmann und seiner Kollegen nicht.

Ich lasse stattdessen die Frage, ob ich Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit halte, in meinen Veröffentlichungen ganz bewusst offen. Und zwar, um sie dadurch *spannender* und dennoch unangreifbar zu machen. So auch in meinem Interview für WELT-ONLINE, das gestern erschienen ist. Das muss in Deutschland noch erlaubt sein oder soll ich meine Artikel künftig vor Erscheinen einem NDR-Zensor vorlegen?

 

.....

14. April 2009
Vor genau einer Woche, am 7. April, erhielt ich wieder Post. Von Herrn Siekmann. Hier ist sie:

 

 

 

 

Das ist schon sehr abgehoben, wenn er schreibt (siehe II):   "Diese unbegründeten Anschuldigungen haben ob ihrer Abwegigkeit nichts mit dem vorliegenden Verfahren zu tun und sind damit auch nicht mit einer inhaltlichen Stellungnahme zu würdigen."

Toll ausgedrückt, nur leider in der Sache völlig daneben. Herr Siekmann hatte immerhin als Tatsachenbehauptung vorgebracht, dass in der Uni keine Scanner zur Verfügung stehen würden und die Software in den Unirechnern auch zu dürftig dafür sei, dass man damit Webseiten herstellen und hochladen kann. Damit wollte Herr Siekmann immerhin seine "konkreten Anhaltspunkte" konstruieren. Diese falschen Behauptungen waren ein zentraler Punkt seiner Argumentation in diesem Auskunftserzwingungsverfahren. Meine Fotos belegen hingegen, dass er damit die Unwahrheit vorgebracht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Ich finde, das ist harter Tobak und keine "unbegründete Anschuldigung". Außerdem hat das ganz elementar etwas mit dem vorliegenden Verfahren zu tun. Herr Siekmann sollte sich vielleicht doch noch zu einer inhaltlichen Stellungnahme durchringen. Natürlich steht es ihm frei, die Aussage zu verweigern, wenn er sich damit selbst belasten würde. Warten wir mal die mündliche Verhandlung ab.

Zu III und IV ist zu sagen, dass ich natürlich nichts dagegen habe, von Herrn Siekmann zitiert zu werden. Er darf mich auch im Rahmen der Gesetze in Grund und Boden kritisieren. Nur möchte ich nicht von ihm vorgeschrieben bekommen, wie ich stilistisch zu arbeiten habe. Eindeutig ist zu sagen, dass der Artikel keine rechtswidrigen Inhalte hat. Alles andere hat ihn, zumindest in seiner Eigenschaft als Justitiar des NDR, mit Verlaub, nicht weiter zu interessieren.

Lustig finde ich, dass Herr Siekmann offenbar nicht im Stande ist, das Wort Abmeldebogen zu schreiben. Er zitiert mich gleich zweimal stark abgewandelt, indem er statt des von mir verwendeten Wortes "Abmeldebogen" "Anmeldebogen" schreibet. Dieses Wort "Abmeldebogen" scheint für Herrn Siekmann ein echtes Unwort zu sein, das in seiner NDR-Neusprech-Sprache keinen Platz hat. Ich will daher das Wort ABMELDEBOGEN hier auch nicht sinnloserweise nochmals wiederholen, da es bei Herrn Siekmann möglicherweise eine schwere Allergie hervorruft. Außerdem könnte es zu einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die GEZ-Neusprechpflichten kommen.

Ich denke, dass mittlerweile alle Nettigkeiten ausgetauscht wurden und ich dem Gericht nicht noch einen Schriftsatz zukommen lassen muss. Ich warte jetzt auf die mündliche Verhandlung.

 

Abmahnung:

 

20. April 2009
Jetzt habe ich die erste *richtige* Abmahnung meines Lebens erhalten. Posteingang: jetzt Samstag, der 18. April 2009. Sie stammt von Herrn Siekmann und ist ausgefertigt von einer der *renommiertesten* Anwaltskanzleien überhaupt -- der Kanzlei

C'M'S' Hasche Sigle,

sozusagen der Hauskanzlei des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn man den Stellenanzeigen dieser Kanzlei glaubt, arbeiten dort nur die Spezialisten der Spezialisten, die mindestens ein Predikatsexamen oder einen Doktortitel haben müssen, um dort überhaupt ein Volontariat machen zu dürfen. Diese Kanzlei hat auch schon die ARD vertreten, als es darum ging, Aussagen, die ich im privaten Fernsehen gemacht hatte, verbieten zu lassen. Ich habe darüber ja in meinem Buch "Blockwart-TV" im Kapitel "ARD kämpft gerichtlich gegen Aufklärung", ab Seite 87 ff ausführlich berichtet. Damals ist die ARD, trotz der Topp-Anwälte von CMS Hasche Sigle, am Oberlandesgericht Hamburg letztlich gescheitert. Zu Lasten der Rundfunkgebührenzahler, die dieses Verbotsverfahren mitzufinanzieren hatten.

Der Anwalt von CMS Hasche Sigle hat mir vorsorglich *verboten*, seinen Schriftsatz auch nur auszugsweise zu veröffentlichen! Ich werde also angegriffen und darf darüber nichts Konkretes nach außen dringen lassen. Ob er mir das wirklich verbieten kann, werde ich nächste Woche prüfen. Bis dahin halte ich mich erstmal daran und nenne ihn auch nur Herrn F.. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass ein Veröffentlichungsverbot, also ein gewaltiger Eingriffs in die Pressefreiheit, ganz offensichtlich verrät, dass sowohl Herr Siekmann, als auch Herr F. wahrscheinlich ahnt, dass solche Verbote in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gut ankommen. - Warum können Menschen nicht einfach Sachen machen, auf die sie *stolz* sind und sein können? Dann bräuchte man keine solchen Veröffentlichungsverbote und andere Heimlichtuereien.und die Welt sähe deutlich besser aus!

Herr F. war übrigens auch schon damals Prozessbevollmächtigter in dem in meinem Buch beschriebenen Verbotsverfahren. Man kennt sich also schon...

Inhalt der Abmahnung: Ich soll bis zum 22. April (also übermorgen!) eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und mich darin verpflichten, den Namen des Herrn Siekmann nicht mehr zu nennen und außerdem die Veröffentlichung der Strafanzeige gegen ihn zu löschen sowie die Bescheide der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft zu entfernen. Bei Zuwiderhandeln hätte ich eine von Herrn Siekmann festzusetzende Vertragsstrafe zu entrichten. Außerdem hätte ich laut Anwalt F. seine Kosten zu tragen, gemessen an einem Gegenstandswert von

50.000 Euro!

Nach meinen Berechnungen fallen dann (wenn ich unterschreibe) bei der verlangten 1,3-fachen Gebühr rund 1.000 Euro Rechtsanwaltskosten für Herrn F. an plus Spesen und Mehrwertsteuer, versteht sich. Pressestreitigkeiten werden in der ersten Instanz immer vor dem Landgericht verhandelt und da ist man runde 3.000 Euro los, wenn man verliert (müsste mich noch mal genau schlau machen). Ganz abgesehen von weiteren Instanzen. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, was bedeutet, dass ich mich nicht selber vertreten kann, sondern einen Anwalt nehmen muss (der in aller Regel sein Geld im voraus haben will). Presseanwälte arbeiten außerdem meistens nicht zum normalen Tarif nach dem RVG, sondern haben (sehr viel teurere) Stundenhonorare, sodass man selbst beim Obsiegen jede Menge Kosten hat. Der Verlierer braucht nämlich nur den Normaltarif der Gegenseite bezahlen, nicht die Stundenhonorare.

Herr Siekmann weiß aus einem Gerichtsverfahren wegen Gebührenbefreiung, dass ich mit meinem selbstständigem Einkommen sozusagen auf Harz IV-Niveau lebe. Ich war nämlich bis Ende März 2005 "Rundfunkteilnehmer" mit geringem Einkommen. Er hat sogar im Gerichtssaal einen tiefen Einblick in meinen Kontoauszug genommen und dort die über 2.000 Miese festgestellt. - Und jetzt also eine 50.000 Euro-Klageandrohung. Das hat man nun davon, wenn man dem öffentlich-rechrtlichen Rundfunk Auskünfte gibt! Ich kann davon nur abraten!

Da es jetzt um richtig viel Geld geht, kann ich das nicht mehr allein auf meinen eigenen Schultern buckeln. Ich richte daher diese Woche ein Sonderkonto ein und hoffe, dass Leser dieses Blogs wahrmachen, was mir einige schon öfters angeboten haben, nämlich mir in der Not auch finanziell zu helfen. Das hatte ich bisher immer abgelehnt. Es geht jetzt aber nicht mehr nur allein um meine Zwangsanmeldung, sondern um die Pressefreiheit! In den nächsten Tagen gebe ich die Kontoverbindung bekannt.

Sinn und Zweck dieser Abmahnung scheint es zu sein, dass die Anstalten wieder alles schön geheim machen können. Dieser Blog soll aber nicht nur dazu dienen, die Vorgehensweise der Anstalten in ihrem Verwaltungshandeln zu demonstrieren, sondern auch die Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich zur Wehr setzen kann. Nämlich u.a. durch Herauslösung aktiv tätiger Mitarbeiter aus ihrer Anonymität und - wenn angebracht - Erstattung von Strafanzeigen. Das muss in Deutschland einfach noch grade mal eben erlaubt sein! Eine erzwungene Anonymisierung Herrn Siekmanns und dem Verschweigen der Strafanzeige würde diesen ganzen Blog zerstören. Es wäre Zensur im schlimmsten Sinne.

Ich bezweifle im übrigen, dass Herr Siekmann in dieser Sache überhaupt aktiv dazu legitimiert ist mich abzumahnen, da ich ihn ausschließlich in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präsentiere. Er ist Prozessbevollmächtigter des NDR und als solcher tritt er auch im Blog auf. Er *ist* in diesem Verfahren sozusagen "NDR". Privat habe ich mit Herrn Siekmann nicht das Geringste zu tun.

Ich habe zum Glück sehr gute juristische Berater, mit denen ich u.a. auch die Inhalte meiner Bücher durchspreche, bevor ich sie veröffentliche. Mit ihnen werde ich mich die nächsten Tage in Verbindung setzen und über das künftige Vorgehen diskutieren. Übrigens fällt mal wieder auf: Auch mit Termindruck soll Bange gemacht werden, gerade zwei Werktage (eigentlich sogar nur einer), damit man bloß nichts richtig prüfen kann und sich vor Angst vollmacht. Angst natürlich auch vor hohen Kosten. Das ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk.

 

.....

22. April 2009
Wer noch nicht den Beginn gelesen hat, kann ja mal kurz zum letzten Abschnitt rollen.

Mittlerweile habe ich das oben angekündigte Sonderkonto eingerichtet. [Hier geht es zur Kontoinformation]

Hier nun pünktlich zu der mir von Herrn F. aufgezwungenen Frist das eigentliche Abmahnschreiben, welches ich nach der Vorstellung seines Verfassers *geheim* zu halten hätte. Er hatte mir ja sogar untersagt, auch nur *auszugsweise* davon zu zitieren (Ende Seite 2). Das Zitieren von Auszügen kann man generell niemanden verbieten und das gesamte Schreiben stellt einen Angriff gegen die Pressefreiheit dar und ist deshalb für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Schon deshalb, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier eine wichtige Rolle spielt.

Herr F. wird sicher wissen, dass ich als Journalist ein Presseprivileg für mich beanspruchen kann. Ich darf alles veröffentlichen, was legal ist und was ich auf legalem Wege erhalten habe. Es befindet sich indes nichts Intimes oder sonst wie anderweitig zu schützendes in diesem Schriftsatz. Es ist zudem ein Dokument, das möglicherweise bereits Teil eines von Herrn Siekmann angestrebten Gerichtsverfahrens ist. So steht es auf Seite 2. Und Gerichtsverfahren sind in Deutschland öffentlich. Allein das Ansinnen, mir zu verbieten, einen solchen Angriff gegen die Verfassung zu dokumentieren, spricht Bände.

Hier also das Abmahnschreiben mit der dazu gehörigen Unterlassungverpflichtungserklärung:

 

 

Hier nun meine Antwort, die ich gestern Abend an die Kanzlei CMS Hasche sigle gefaxt habe, um die Frist auf jeden Fall zu wahren. Hätte ich mir dafür einen Anwalt suchen müssen, wäre diese Frist viel zu kurz gewesen. Der Anwalt hätte erstmal Zeit für mich haben müssen und sich dann meinen Blog nach rechtswidrigen Inhalten durchkämmen müssen. Außerdem hätte der Anwalt dann nach der Rechtsgrundlage fahnden müssen, die Herrn F. bewegt haben könnte, auf diese Weise gegen mich vorzugehen. Viele Hinweise hat Herr F. dazu ja entgegen den professionellen Gepflogenheiten nicht gegeben. Übrigens sollte man auf Abmahnungen *immer* reagieren, weil es sonst passieren kann, dass das Gericht eine Einstweilige Verfügung erlässt, ohne den Betroffenen anzuhören. Dagegen könnte man zwar rechtlich vorgehen, aber die Einstweilige Verfügung wäre erstmal da.

Herrn F. habe ich erstmal weggeixt, weil: Er macht ja nur seine *Arbeit*.

Hier also meine Stellungnahme:

 

 

Vorab per Fax: 376 30 40 - XXX

CMS Hasche Sigle
z.Hd. Herrn Xxxx Xxxx
Stadthausbrücke 1-3

20355 Hamburg

 

 Hamburg, den 21. April 2009

 

Ihr Schreiben vom 17. April 2009
Siekmann ./. Höcker

 

Sehr geehrter Herr Xxxx,

 

hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens, in dem Sie mich zur Unterlassung zwingen wollen. Ich möchte Ihnen dazu folgendes mitteilen:

 

  1. Alles, was öffentlich verhandelt wird, darf auch veröffentlicht werden. Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland öffentlich (§ 169 GVG) und ich dokumentiere eine öffentliche Gerichtsverhandlung.
  2. Sie schreiben, Herr Siekmann sei nicht in hervorgehobener Stellung für den NDR tätig und dürfe daher nicht namentlich genannt werden. Immerhin ist er Mitautor des renommierten meinungsbildenden Werkes Beck’scher „Kommentar zum Rundfunkrecht“. Er ist außerdem Autor zahlreicher hochkarätiger juristischer Fachartikel und Kommentare, die sich zum Teil auch im Internet finden lassen. Außerdem findet man im Internet weitere Gerichtsverfahren, an denen er beteiligt war. Gibt man bei Google folgende Stichworte ein: klaus siekmann NDR, erhält man 492 Treffer angezeigt. - Und alle ohne Schwärzung. Wenn man sich so wie Herr Siekmann in der Öffentlichkeit bewegt, muss man auch hin und wieder mit Namensnennung rechnen.
  3. Herr Siekmann hat sich seit über zwei Jahren nicht über seine Namensnennung beschwert. Warum sollte ich nach Treu und Glauben vermuten, dass er fast am Ende des von ihm veranlassten Auskunftserzwingungsverfahrens plötzlich - ohne mich vorher von seinem Sinneswandel persönlich zu informieren - die bloße Nennung seines Namens als Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ansieht? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass in diesem Lande die bloße Namensnennung eines Amtsträgers bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Wir leben in einer Demokratie!
  4. Meine Formulierung in der Strafanzeige lautete „wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung, Computerbetrug und Strafvereitelung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu (§§ 274 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 263a Abs. 1 sowie 258 StGB). Ich bitte zu ermitteln und zu prüfen, ob aufgrund des nachfolgend dargelegten Sachverhalts der Verdacht strafbarer Handlungen von Seiten des Herrn Siekmann und anderer Bediensteter des NDR gerechtfertigt ist.“ - Das heißt, ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten diese Möglichkeiten zu *prüfen* und habe meinen Verdacht sachlich begründet. Ich habe Ihren Mandanten weder mit falschen Tatsachenbehauptungen, noch mit Schmähkritik geschädigt.
  5. Die Staatsanwaltschaften haben mit ihren - allerdings ziemlich widersprüchlichen - Begründungen meine Bedenken zurückgewiesen und die Sache eingestellt. Die Veröffentlichung der Einstellungsbescheide sind also die öffentliche Entlastung Ihres Mandanten und können daher nicht als Angriff auf seine Persönlichkeitsrechte gewertet werden. Immerhin stammen die Blogeinträge auch schon vom 23.8.08 (mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft) sowie vom 17.9.08 (mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft). Da Herr Siekmann, nach ständigem Bekunden in seinen Schriftsätzen, eifriger Leser dieses Blogs ist, bleibt die Frage, warum er in dieser Angelegenheit nicht früher auf mich zu gekommen ist. Der Blog exististiert seit dem 25. Januar 2007! Bisher ohne jede Beanstandung!
  6. Das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntmachung der Strafanzeigen und der Einstellungsbescheide wird im Blog näher erläutert: Es ist nämlich eine eigenartige Häufung von eigenartigen Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaften, wenn es um Mitarbeiter der GEZ und der Anstalten geht. Dies kann man nur deutlich machen, indem man es dokumentiert. Genau dafür bin ich Journalist! Da dieses Verfahren komplett öffentlich geführt wird, konnte ich dies aus Gründen der Vollständigkeit auch sowieso nicht verschweigen. Im Übrigen habe ich auch alle Schriftsätze Ihres Mandanten ungekürzt und fair behandelt. Er hatte sich bisher auch nie über meinen Umgang mit seinen Texten beklagt.
  7. Mit keinem Wort habe ich Ihren Mandanten beleidigt oder falsche Tatsachen über ihn geäußert. Die Dokumentation eines Auskunftserzwingungsverfahrens muss in einem offenen demokratischen Rechtsstaat noch erlaubt sein. Es handelt sich um eine Dokumentation hoheitlichen Handelns einer öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt und eines laufenden Gerichtsverfahrens, bei dem die Öffentlichkeit nicht ausgesperrt ist. Alle Darstellungen habe ich vor jeder Veröffentlichung rechtlich genau geprüft und in schwierigen Fällen von mehreren Juristen prüfen lassen. Rechtsverstöße schließe ich daher nach bestem Wissen und Gewissen aus.
  8. Ich bezweifle im übrigen, dass Ihr Mandant in dieser Sache überhaupt aktiv legitimiert ist, da ich ihn ausschließlich in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präsentiere. Er ist Prozessbevollmächtigter des NDR und als solcher tritt er auch im Blog auf. Nur als solcher. Nicht als Privatmann. Privat habe ich mit Herrn Siekmann nicht das Geringste zu tun.

 

Aufgrund dieser Tatsachen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich die Ihrem Schreiben beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung so noch nicht unterzeichnen kann. Bitte senden Sie mir überzeugendere Gründe, warum ich Rechte verletzt haben sollte und warum Sie glauben, in meine Grundrechte eingreifen zu dürfen. Ich bitte Sie explizit, sich genauer darüber auszulassen, gegen welche Gesetze und Paragrafen ich verstoßen haben soll und auf welche Anspruchsgrundlage Sie sich berufen. Nennen Sie ggf. Obergerichtliche Entscheidungen, die sich etwa mit der Berichterstattung über öffentliche Gerichtsverfahren befassen oder nennen Sie andere einschlägige Rechtsquellen. Ich denke, soviel Sorgfalt gehört in eine Abmahnung investiert. Sie können nicht von jemandem verlangen, dass er quasi aus dem *Nichts* heraus dermaßen einschneidend in seine Rechte eingreifen lässt und artig tut, wie ihm befohlen wird.

Geradezu aufnötigend ist auch die Eile, zu der Sie mich mit Ihrer Zweitagefrist gezwungen haben! Dringlichkeit kann in dem vorliegenden Fall ja nicht wirklich geboten sein, da ja mittlerweile *Jahre* vergangen sind, was die Namensnennung angeht und immerhin ein dreiviertel Jahr, was die Strafanzeige angeht.

Das, was Sie versuchen, ist mich ohne rechtlich ersichtlichen Grund mit erheblichen Druck dazu zu zwingen, die Berichterstattung über ein rechtsstaatliches Verfahren bis zur Unkenntlichkeit zu begrenzen. Einen solchen Zwang auf einen Vertreter der Presse auszuüben, ist unzulässig. Ich fordere Sie deshalb auf, Ihre Abmahnung umgehend formell zurückzunehmen oder mir nachvollziehbare Rechtsgrundlagen mitzuteilen, die diese Abmahnung und Ihre Drohungen mit empfindlichen Übeln rechtfertigen. Als Frist setze ich Ihnen hierzu den

24. April 2009.

Eine vorab Benachrichtigung per Email an die oben genannte Adresse genügt zur Fristwahrung. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich im Rahmen des Art. 17 GG von den dafür zuständigen Behörden prüfen lassen, ob Sie, Herr Xxxx, sich der Nötigung gem. § 240 StGB schuldig gemacht haben und Ihr Mandant, Herr Siekmann, der Anstiftung zur Nötigung.

Falls Sie den Ausschluss der Öffentlichkeit wünschen, können Sie beim Gericht einen Antrag gem. §§ 171 b und 172 GVG auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Falls Ihnen dieser wider Erwarten genehmigt werden sollte, lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr über den Fall berichte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Höcker

 

Es ist mittlerweile so, dass Abmahnanwälte tatsächlich auch ohne Bewährung ins Gefängnis kommen können. Ein schönes Beispiel dafür kann man bei Medienhandbuch.de nachlesen. Ich weiß allerdings nicht, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist. Trotzdem keine schönen Aussichten für Herrn F..

Soweit erstmal zum Stand der Abmahnung.

 

Gestern bekam ich noch ein Einschreiben mit Rückschein. Ich dachte erst, das wäre wieder die Kanzlei CMS Hasche sigle, die meinen neuen Eintrag im Blog zur Abmahnung *entdeckt* hatte und mir diesen *verbieten* lassen wollte. - Nein, es war Post von Herrn Siekmann. Eigentlich dachte ich, dass wir unsere Streitigkeiten jetzt vom Gericht klären lassen und nun wieder so ein Direktkontakt:

 

 

 

 

Ehrlich gesagt bin ich zu blöd, um das zu verstehen. Denkt er vielleicht, dass ich da jetzt jede Menge altartige und neuartige Rundfunkgeräte eintrage? Ein Freund mutmaßte, dass er einfach Druck auf mich ausüben will, um mich von der Arbeit abzuhalten und mir den letzten Nerv zu rauben. In der Tat wollte ich diese Woche fleißig an meiner Doktorarbeit arbeiten und bin dazu schon emotional nicht mehr in der Lage. Ehrlich: Im Moment *koche* ich.

 

......

29. April 2009
Als erstes möchte ich meinen Dank aussprechen! Mir wurde ganz warm ums Herz, als ich sah, dass mir tatsächlich Besucher Geld auf mein Konto überwiesen haben. Es ist immerhin ein Unterschied, ob man verbal seine Solidarität ausdrückt oder ob man an seine eigenen Ressourcen geht und freiwillig etwas davon gibt. Das macht mir unglaublich viel Mut und motiviert mich, auch in den anderen Angelegenheiten, wie z.B. im Fall dere 85-jährigen Behinderten, weiter zuzulegen oder auch, wie gerade erfolgreich geschehen *Lobby-Arbeit* zu machen.

Wer die Abmahnung noch nicht kennt, gehe bitte noch mal zurück zum 20. April.

Hier geht es ja tatsächlich um einen Angriff auf die Pressefreiheit, die uns alle betrifft. Es geht aber auch um die Frage der Anwaltskultur. Der Anwaltsstand nennt sich ja auch so schön: "Organ der Rechtspflege". Dieser tolle Begriff sollte doch wenigstens auch ein paar Selbstverpflichtungen nach sich ziehen, damit man ihn ernst nehmen kann. Ich habe daher eben per Fax an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Ein Freund meinte zwar, dass ich mir das schenken könne, da die Rechtsanwaltskammer eh nur nach dem Krähenprinzip arbeitet. Okay, das weiß ich auch, aber der Sinn dieser Anfrage soll ja sein, dass sie sich hier in diesem Forum öffentlich zu diesem Standesverhalten äußern. Ich bin mir sicher, dass das viele Besucher interessiert!

 

Per Fax 040 - 35 74 41 - 41

Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Bleichenbrücke 9

20354 Hamburg

Hamburg, den 29. April 2009

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 beiliegend sende ich Ihnen einen Schriftsatz Ihres Mitgliedes Xxxx Xxxxx von der Kanzlei CMS Hasche Sigle.

 Ungeachtet der aus meiner Sicht nicht vorhandenen rechtlichen Ansprüche seines Mandanten, würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie folgende Bestandteile seiner Abmahnung beurteilen:

 

  1. Herr Xxxxxx setzt mir, obwohl die angegriffenen Inhalte sich zum Teil bereits seit über zwei Jahren im Netz befinden, eine Frist von gerade einmal zwei Werktagen. In so einer kurzen Zeit ist weder ein geeigneter Rechtsanwalt zu finden, noch kann sich dieser fristgerecht sachgemäß dazu äußern, ob der Mandant sich zu unterwerfen hat oder nicht. Vielleicht mag so ein Vorgehen nicht im strafrechtlichen Sinne „Nötigung“ sein, so soll es doch vermutlich gleichwohl den Angeschriebenen dazu *nötigen*, unüberlegt zu handeln.

 

  1. Herr Xxxx untersagt mir, auch nur „auszugsweise“ aus seiner Abmahnung zu zitieren. Ich soll also aus seiner Sicht still vor mich hinleiden und darf die Öffentlichkeit über den Vorfall nicht unterrichten.

 

Meine Frage an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer lautet, ob die Punkte 1 und 2 mit dem Selbstverständnis des Anwaltsstandes als Organ der Rechtspflege im Einklang stehen.

 

Ich möchte Ihre Antwort *nicht anonymisiert* in meinem Blog veröffentlichen. Dieser Blog gehört zu den meistgelesenen Seiten von gez-abschaffen.de und wird täglich von ca. 900 Besuchern angeschaut. Die Beantwortung meiner Frage ist also allgemein von Interesse.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Bernd Höcker

 

 

Anlage: 3 Seiten Schriftsatz von CMS Hasche Sigle

 

Wenn so ein Verhalten von Rechtsanwälten berufsstandsgemäß ist, dann ist es auch möglich, jeden ungeliebten Zeitgenossen nur allein durch teure und aggressive Abmahnungen und Gerichtsverfahren finanziell zu ruinieren und mundtot zu machen. Es heißt in diesem Lande ja auch schon: Nur wer Geld hat, bekommt Recht. Und wer *richtig* Geld hat, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, beherrscht irgendwann das Land allein, weil er die Gegner alle ausgeschaltet hat. Nicht, wie in *echten* Diktaturen, mit dem Strafrecht, sondern die Vernichtung der Existenz mit Hilfe des Zivilrechts. Zivilrecht klingt harmlos, kann aber viel mächtiger sein, als das Strafrecht.

Ich komme immer mehr zu der Ansicht, dass in diesem Lande nur ohne Gefahr leben kann, wer entweder über umfangreiche juristische Kenntnisse verfügt oder über Kohle ohne Ende. Eigentlich über beides. Das ist kein gutes Zeugnis für einen "Rechtsstaat". Das ist das Gesetz des Dschungels.

 

....

15. Mai 2009
Heute geht es noch einmal um die Abmahnung, bzw., um meine Beschwerde bei der Anwaltskammer wegen der Art und Weise des Vorgehens des Anwalts.

Wer die Abmahnung noch nicht kennt, gehe bitte noch mal zurück zum 20. April.

Vorgestern habe ich also Post von der Anwaltskammer erhalten. Wie zu erwarten, das gelebte Krähenprinzip: Die Anwaltskammer ist nicht zuständig. Der Anwalt F. hat nicht gegen "spezifische berufsrechtliche Vorschriften" verstoßen. Eine Kopie meiner Beschwerde und dieser Antwort wird Herrn F. zugestellt. U.s.w..

Soweit hatte ich es auch erwartet. Allmählich kenne ich ja das System. Nun kommt aber noch etwas, was selbst ich nicht erwartet hätte. Die traditionsreiche "Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg" schreibt mir in Person einer Frau V. (den Namen nenne ich mal lieber nicht), Vorsitzende der Abteilung xy (die Abteilung nenne ich mal lieber nicht), folgenden Satz in dieses Schreiben:

 

"Einer Veröffentlichung dieser Antwort widersprechen wir."

 

Ehrlich gesagt, da bleibt mir die Spucke weg! Warum können Menschen nicht einfach mal das tun, worauf sie stolz sein können! Nach der Auffassung der Akteure darf über den vom NDR durchgeführten Verwaltungsakt nicht ungeschwärzt berichtet werden. Hallo! Das allein lässt auf Bananenrepublik schließen! Über den Inhalt der Abmahnung muss Stillschweigen bewahrt bleiben! Und die ehrenwerte Rechtsanwaltskammer verbietet mir die Veröffentlichung ihrer Antwort auf meine Beschwerde! Was ist bloß aus diesem Land geworden!

Da mich die Rechtsanwaltskammer ja nicht angegriffen hat, halte ich mich mal brav an das Verbot und konzentriere mich lieber ganz auf meine Angreifer. Dieses Veröffentlichungsverbot der Anwaltskammer spricht ohnehin Bände. Da brauche ich mich nicht noch auf eine weitere Streiterei einlassen...

 

Zur Klärung der Rechtsfrage, ob ich die Schriftsätze von Herrn F. und Herrn Siekmann veröffentlichen darf, habe ich ein interessantes Urteil des Kammergerichts Berlin gefunden (das Berliner Kammergericht entspricht einem Oberlandesgericht). Das Urteil mit dem Az 9 W 152/06 wurde am 31.10.2008 verkündet und lässt sich nahezu perfekt auf den vorliegenden Fall analog anwenden. Antragsteller (im Einstweiligen Verfahren sozusagen der Kläger) ist ein Rechtsanwalt, Antragsgegner ist eine Zeitung.

Danach gibt es kein generelles Verbot für das zitieren aus anwältlichen Schriftsätzen. Es geht dabei vielmehr um eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Unter Punkt 2.) der Leitsätze schreibt das Gericht:

"Beruft sich der Äußernde auf ein sachliches und ernsthaftes, für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse und fällt die zitierte Äußerung aus dem Schriftsatz in die Sozialsphäre des Rechtsanwaltes, geht die Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht vor."

Ja. Ich berufe mich auf ein sachliches und ernsthaftes für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse. Ich will nämlich darstellen, wie ein Zwangsanmeldeverfahren und ein Auskunftserzwingungsverfahren im Einzelnen von einer Rundfunkanstalt durchgeführt wird und wie man sich dagegen wehren kann. Dabei ist das Herauslösen von Akteuren aus der Anonymität ein wichtiger Aspekt und das Erstatten von gut begründeten Stafanzeigen ebenfalls. Außerdem will ich öffentlich dokumentieren, wie so eine Abmahnung aussieht und welchen Drohcharakter sie innehat. Viele kennen Abmahnungen nur vom Hörensagen. Die Schriftsätze fallen zudem nicht in die Intimsphäre der Personen, die ich zitiere, sondern in die Sozialsphäre. Das Gericht schreibt weiter in seiner Begründung:

"Gerade der Meinungsfreiheit, der das BVerfG wegen ihrer herausragenden Bedeutung für die menschliche Persönlichkeit und die demokratische Staatsordnung seit jeher einen besonders hohen Rang zuerkennt (BVerfG NJW 1991, 2339), muss hier bei der Abwägung mit den anderen Rechtsgütern ein höheres Gewicht eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere bei Äußerungen, die nicht im privaten Interesse, sondern in öffentlichen Angelegenheiten gemacht werden, wie im vorliegenden Fall. Hier spricht bereits eine Vermutung zugunsten der Redefreiheit; an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG a.a.O.)."

Es sei zulässig, "das Wirken des Antragstellers und weiterer Medienanwälte für deren Mandanten darzustellen und einer Wertung im Hinblick auf die Auswirkungen für die Pressefreiheit zu unterziehen. Zu diesem Zwecke ist es gerechtfertigt, Äußerungen des Antragstellers zu zitieren. Dies gilt auch für Zitate aus anwaltlichen Schriftsätzen."

"Der Antragsteller kann sich nicht darauf berufen, das zitierte Schreiben sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Der Antragsteller ist durch das verwendete Zitat nicht in seiner Geheimsphäre betroffen. Die Tätigkeit des Antragstellers für seine Mandanten gegenüber Presseunternehmen spielt sich vielmehr in der Sozialsphäre ab."

Das wäre anders zu beurteilen, wenn nicht das Originalzitat veröffentlicht worden wäre, sondern "wenn ein an eine Redaktion gerichtetes Schreiben eines Rechtsanwalts, welches zur Unterlassung der Verbreitung konkreter Tatsachen auffordert, verkürzt und sinnentstellend veröffentlicht wird, weil auf diese Weise der Sinn der anwaltlichen Tätigkeit, eine Berichterstattung gerade zu verhindern, in sein Gegenteil verkehrt wird (Urteil des Senates vom 03. März 2006 – 9 U 117/05)."

Hätte ich also nur *sinngemäß* aus den Schriftsätzen von Herrn Siekmann oder Herrn F. zitiert, hätten mir Fehler unterlaufen können, die einer falschen Tatsachenbehauptung gleichkommen könnten. Diese Gefahr war durch mein Vorgehen von vornherein ausgeschlossen.

 

.....

Unterlassungsklage gegen mich

 

16. Juni 2009
Herr Siekmann hat nun durch Rechtsanwalt F. von der Kanzlei CMS Hasche Sigle Klage gegen mich beim Hamburger Landgericht eingereicht. Er will erreichen, dass das Gericht diesen Blog nach seinen Wünschen zensiert. Er beantragt beim Gericht zudem bei Nichteinhaltung seiner Zensurvorgaben ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von insgesamt bis zu 2 Jahren gegen mich zu verhängen (eine solche Drohkullisse ist allerdings bei solchen Klagen "normal").

Am letzten Donnerstag, den 11. Juni 2009 wurde mir die Klage zugestellt. Die Klage selbst ist sechs Seiten lang und enthält sehr viele Anlagen, insbesondere Auszüge aus diesem Blog. Obwohl ich mir eigentlich sicher bin, dass man mir den Abdruck der Klageschrift nicht verbieten kann, möchte ich aus Furcht vor einer Einstweiligen Verfügung zunächst noch davon Abstand nehmen. Weiter unten habe ich aber schon mal einen Punkt aus der argumentativen Strategie herausgegriffen, nämlich dass Herr Siekmann sozusagen nur ein ganz *kleiner* Mitarbeiter des NDR sei, der, so soll das wohl verstanden  werden, ein nahezu schrankenloses Recht auf Anonymität habe.

Im Prinzip sieht die Klage von der Substanz her nicht viel anders aus, wie die Abmahnung. Darf sie ja auch nicht. Eine Klage muss die juristischen Argumente der vorangegangenen Abmahnung enthalten, da sie sonst ins Leere laufen würde, wenn der Beklagte die Wünsche des Klagenden umgehend erfüllen würde.

[Zurück zur Abmahnung]

Insofern ist ein kompletter Abdruck der Klage auch nicht notwendig, es sei denn, Herr F. wünscht ungekürzt wiedergegeben zu werden... Dann erfülle ich selbstverständlich seinen Wunsch...

Hier zunächst das Gerichtsschreiben mit der richterlichen Verfügung, bzw. den Erläuterungen des Gerichts. Ich habe einige Teile geschwärzt, weil ich so verhindern möchte, dass irgendwer in meinem Namen dort anruft oder irgendwelche Anfragen stellt und so in den Prozess eingreift. Die Schwärzungen erfolgten also aus freien Stücken. Ich denke nicht, dass das Gericht dies von mir verlangt hätte. Die Identität von Herrn F. halte ich übrigens erstmal weiterhin anonym.

 

 

 

Wie man lesen kann, muss ich mir jetzt erstmal eine anwaltliche Vertretung suchen und dann die Verteidigungsanzeige machen lassen. Was so ein Landgerichtsverfahren mit all seinen Gebühren kostet, muss ich erst noch herausbekommen. Die bisher erfahrene Solidarität und die Überweisungen auf das Sonderkonto machen mir aber Mut, auf jeden Fall diesen Prozess durchzustehen!

Was mich allerdings weniger erfreut hat, war die Reaktion der Presse und anderer Medien auf meine Rundmail an 1.600 Medien-Adressen mit der Bitte um Veröffentlichung. Ich habe allerdings von keiner einzigen Veröffentlichung gehört. Schade. Mein Eindruck ist, dass jeder lieber seinen Privatkrieg führt, als gemeinsam gegen die Behinderung der Pressefreiheit vorzugehen. Ich bin ja nicht der Einzige, der entsprechenden Ärger mit den Öffentlich-Rechtlichen hat.

 

 

 

Zur Klage selbst möchte ich zunächst nur folgendes bemerken, was mir sofort auffiel: Herr F. versucht Herrn Siekmann so *klein* wie irgend möglich darzustellen. Zitat aus der Klageschrift (ich hoffe, Herr F. erlaubt mir, dieses kurze Zitat zu veröffentlichen):

Diese Taktik soll dazu dienen, die nach wie vor behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzung zu untermauern, denn wer so *klein* ist, bedarf natürlich eines besonderen Schutzes!

Ganz anders sieht aber die Realität aus: Weiter oben hatte ich schon in meiner Antwortschrift auf die Abmahnung angedeutet, dass sich Herr Siekmann mehrfach als hoch angesehener juristischer Kommentarschreiber und berühmter Autor von bedeutenden Fachartikeln hervorgetan hat.

Nun habe ich noch ein bisschen über Herrn Siekmann weitergegoogelt. Hier ein paar der Ergebnisse. Besonders interessant finde ich den Text bei NDR.de! Herr Siekmann tritt nämlich in der Öffentlichkeit nicht als *kleiner* Referent auf, sondern als Justitiar.

Was aber ist ein Justitiar?

Wikipedia:

 „Der Justiziar beschäftigt sich oftmals als Leiter der Rechtsabteilung von Behörden, Verbänden und Unternehmen mit vielfältigen juristischen Sachverhalten.“

 

Und wo tritt Herr Siekmann z.B. als Justitiar auf?

 

NDR.de:

Zitat: „... "NDR unterliegt erneut". Klaus Siekmann, NDR Justitiar: "Dies trifft nicht zu. Bisher haben weder die "Focus Magazin Verlags GmbH" noch der Geschäftsführer von "Focus", Herr Markwort, sich wegen der NDR Berichterstattung gerichtlich gegen den NDR durchsetzen können. Sämtliche entsprechenden Inanspruchnahmen sind vielmehr erfolgreich abgewehrt worden."

 

SPIEGEL.de:

„Über diese Einschätzung, die von der "Süddeutschen Zeitung" verbreitet wurde, konnte wiederum der NDR-Justitiar Klaus Siekmann nicht lächeln.“

 

Als Redner bei einem Presserechtsseminar:

Vortrag 11:45 bis 12:10 Uhr: „Gefahrenzonen: Gegendarstellung/Schutzschrift/Widerruf“; Klaus Siekmann, NDR-Justitiar

 

Bei der Berliner Zeitung:

„Es sei lediglich verboten, Bilder Prominenter bei privaten Auftritten zu drucken oder zu senden, sagte NDR-Justitiar Klaus Siekmann.“

 

Warum also so bescheiden? Da kann man doch stolz drauf sein, wenn man Justitiar beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist oder etwa nicht? Wenn selbst der NDR Herrn Siekmann als Justitiar preist, dann kann ich doch wohl nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass er definitiv Justitiar *ist*! Wenn man selbst dem NDR schon nicht mehr glauben können soll, wem dann sonst??!

 

 

Schon in wenigen Tagen geht's weiter! Ich werde jetzt nämlich alles mir mögliche versuchen herauszubekommen, ob diese teure Klage vor dem Landgericht ein Privatvergnügen des Herrn Siekmann ist, das er sich aus seiner Privatschatulle leistet oder ob das alles durch Rundfunkgebühren abgesichert ist. Ich bin mir sicher, dass diese Frage insbesondere für die Gebührenzahler interessant ist. Ich jedenfalls würde vor Wut explorieren, wenn mit meinem Geld Derartiges angestellt würde! Zum Glück bin ich kein Gebührenzahler, sonst hätte ich möglicherweise die absurde Situation, dass mit meinem eigenen Geld gegen mich vorgegangen wird... Aber noch wissen wir es ja nicht. Könnte ja sein, dass Herr Siekmann tatsächlich sein Sparschwein geschlachtet hat - "man gönnt sich ja sonst nichts".

Auf jeden Fall bin ich jetzt erstmal auf Anwaltssuche. Hoffentlich wird es nicht zu teuer.

 

Ach ja, ich vergaß: Auf Anfrage des Gerichts hat sich Herr Siekmann nun auch noch zu seinem Einschreiben/Rückschein geäußert, das er am selben Tag abgeschickt hatte, wie sein Anwalt das Abmahnschreiben (17.4.09). Es handele sich hierbei, wie er schreibt, um ein *weiteres* Auskunftsersuchen und ich solle in diesem Verfahren eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dann sei die Sache erledigt.

Wer jetzt irritiert ist, dem sei noch einmal gesagt, was z.Zt. noch gegen mich läuft:

1. Das Auskunftserzwingungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht

2. Das Antragsverfahren des Herrn Siekmann auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht

3. Dieses eben erwähnte *neue* Auskunftsverfahren, das am 17.4.09 frisch gestartet wurde

4. Das Presse-Zensur-Verfahren vor dem Hamburger Landgericht

 

Ich hoffe, ich hab nichts vergessen...

 

.....

19. Juni 2009
Mittlerweile habe ich mir eine anwältliche Vertretung gesucht. Ich glaube, dass ich die richtige Wahl getroffen habe und nun in guten Händen bin für diesen sicherlich sehr aufwühlenden und langwirigen Gerichtsprozess vor dem Hamburger Landgericht.

[Hier nochmal zur Einreichung der Zivilrechtsklage von Herrn Siekmann]

Am liebsten würde ich jetzt kurz für ein paar Tage mal gar nix mit dem NDR oder der GEZ zu tun haben. Mir stehen diese Anstalten bis *oben*! Ich bitte daher jemanden von meinen Blog-Besuchern, mir etwas zur Seite zu stehen und eine Anfrage an den NDR-Intendanten für mich zu erledigen. *Ich* würde nämlich mit nahezu tödlicher Sicherheit sowieso keine Antwort von ihm bekommen. Ich spreche da aus langer Erfahrung mit Anstaltsmitarbeitern und auch mit Intendanten allgemein.  -  Rechtlich ist es so: Die *brauchen* gar nichts zu sagen. Das macht die Sache relativ schwer, wenn nicht fast unmöglich. Daher auch mein Hilfegesuch.

Meine Frage lautet, wie im letzten Abschnitt angekündigt, ob Herr Siekmann seine Zivilrechtsklage auf eigenes finanzielles Risiko durchführt oder ob der NDR mit seinen ihm von den Rundfunkteilnehmern anvertrauten *Rundfunkgebühren* im Falle eines Scheiterns dafür aufkommt. Ich denke, das interessiert auf jeden Fall alle Gebührenzahler und solche, die es sich gerade überlegen, Gebührenzahler zu werden oder lieber doch nicht... Nahezu sicher bin ich mir, dass Rede- und Sprechverbote in folgenden Fällen durch Rundfunkgebühren finanziert wurden, nämlich bei akademie.de sowie bei dem versuchten Verbot gegen den privaten Fernsehsender, dem ich ein Interview gegeben habe. Im Falle von Herrn Siekmann ist mir das nicht ganz so klar, weil hier eben nicht der NDR, sondern er persönlich als Partei auftritt.

Der NDR-Intendant heißt übrigens Lutz Marmor und die Emailadressen beim NDR lauten immer erster Buchstabe des Vornamens, dann der Punkt, der Nachname und dann @ndr.de - Damit die Adresse von Herrn Marmor nicht von Spammern missbraucht werden kann, hier noch mal getrennt, wobei nur die rot hervorgehobenen Zeichen einzutippen sind:

Zuerst der Buchstabe L dann der . (Punkt) und dann Marmor und das @-Zeichen plus ndr.de

Das wäre ganz lieb, wenn jemand für mich (und für uns alle!) diese Frage klären könnte und mir dann die Antwort zur Veröffentlichung weiterleiten würde. Am Besten wäre natürlich ein Gebührenzahler, muss aber nicht. Ich glaube zwar, die Antwort zu kennen, aber glauben ist nicht wissen und falsche (ungeprüfte) Tatsachenbehauptungen aufstellen mache ich nicht. Meine Vermutung: Die Gebührenzahler tragen auch hier wieder das volle Prozessrisiko und beteiligen sich unfreiwillig am Kampf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen die offene und freie Berichterstattung. Aber wie gesagt: Noch wissen wir alle nichts genaues. Noch ein nachträglicher Hinweis dazu: Herr Siekmann tritt in seiner Klageschrift nicht unter seiner privaten Adresse, sonder unter "c/o Norddeutscher Rundfunk..." auf.

Von der Anfrage selbst brauche ich keine Kopie. Mir reicht das Ergebnis der Anfrage, bzw. die Antwort von Herrn Intendant Marmor.

 

Ich tauche dann mal für ein paar Tage ab und versuche, nicht an NDR oder GEZ zu denken...

 

Sobald ich was weiß oder sich sonst was getan hat, melde ich mich wieder!

 

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29. Juni 2009
Für neue Besucher:
Dieser Blog beschreibt eine Zwangsanmeldung mit allen Schriftwechseln zwischen mir und der Landesrundfunkanstalt NDR. Beginn des Blogs war der 25. Januar 2007, also vor knapp 2,5 Jahren. Bis vor kurzem im April 09 hat der Mitarbeiter des NDR, Herr Siekmann, offensichtlich nichts dagegen gehabt, dass alle Schriftsätze ungeschwärzt abgebildet werden. Die letzten Monate lief es aber nicht so gut für ihn [Beispiel] und er beschloss, mich mit Hilfe eines Rechtsanwalts abmahnen zu lassen. Jetziger Stand: Er hat gegen mich Unterlassungsklage beim Landgericht eingereicht, um den Blog nach seinen Vorstellungen zensieren zu lassen.

 

Meine Bitte vom 19. Juni an meine Besucher hatte Erfolg! Vielen Dank für die Mithilfe und die Anfrage beim Intendanten Lutz Marmor nach der Finanzierung der Zensurklage! Der NDR hat tatsächlich geantwortet und bestätigt nun in einer sehr rührseligen Standardmail die Übernahme des finanziellen Risikos von Abmahnung und Klage des Herrn Siekmann. Der vom Intendanten dafür beauftragten Mitarbeiter bittet in dieser Mail um Verständnis dafür, dass der NDR den gepeinigten Herrn Siekmann in dieser für ihn schwierigen Situation nicht im Stich lassen könne und ihm daher Rechtsschutz zugesagt habe.

Es ist also der NDR, der das Verfahren bezahlen muss, wenn Herr Siekmann seine Klage gegen mich verliert. Und was bedeutet nun NDR? Es sind im wesentlichen die Rundfunkgebührenzahler! Wenn der NDR in der ersten Instanz verliert, kostet es ihm etwa so viel, wie eine Privatperson das halbe Leben an Rundfunkgebühren bezahlen muss. Geht die Sache in die nächste(n) Instanz(en), müssten etwa zwei Menschen ihr ganzes Leben ihre bezahlten Rundfunkgebühren dafür aufbringen oder mehr. - Es müssten jetzt also alle Gebührenzahler eigentlich hoffen, dass ich die Sache verliere. Zumindest der reinen Zahlen-Logik nach.

Mittlerweile hat meine Anwältin fristgerecht die sog. Verteidigungsanzeige an das Gericht geschickt und darin mitgeteilt, dass sie mich vertritt. Wir beantragen selbstverständlich die Abweisung der Klage und die Kostenübernahme durch den Kläger.

Für die bisherige Unterstützung schon mal ein ganz herzliches Danke! Es gibt mir zugleich den Optimismus, bei diesem Prozess gegen einen 7,3 Milliarden Euro schweren und entschlossenen Gegner bestehen zu können!

 

Mal abgesehen von dem, was hier gerade geschieht, finde ich die Abmahnung gegen akademie.de nach wie vor den bisherigen Höhepunkt an Dreistigkeit, weil da brachial in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegriffen wurde. Das sind nicht erst die oft zitierten "Anfänge", das ist schon mehr. Wenn diese Tendenz der Anstalten, alles und jeden beherrschen zu wollen, nicht bald gestoppt wird, ist es zu spät! Es ist für dieses sog. "staatsferne" System bezeichnend, dass die Politik bei diesem bösen Spiel der Öffentlich-Rechtlichen nicht nur tatenlos zuguckt, sondern die Anstalten per Gesetz immer weiter ermächtigt [Beispiel]. - Die meisten Bürger ahnen davon nichts...

 

Ich weiß nicht ob ich da falsch liege, aber vielleicht freut sich Herr Intendant Marmor ja über Zuschriften und die Meinung der Bürger darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend das Grundrecht, sich frei zu äußern durch Abmahnungen und Klagen zu untergraben versucht. Als Intendant sollte ihn das eigentlich interessieren...!  Solche Meinungsäußerungen sind so weit ich weiß auch bisher noch nicht strafbar...  - Seine Email-Adresse befindet sich ja im vorherigen Abschnitt.

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14. Oktober 2009
Lange musste ich schweigen, jetzt geht es weiter mit dem Verwaltungszwangsanmeldeverfahren.

Aktuelle Verfahren ab sofort:

1. Neu: Die Berufung des NDR beim OVG gegen das von mir in 1. Instanz gewonnene Zwangsanmeldeverfahren
2. Das Auskunftserzwingungsverfahren vor dem VG
3. Die Zensurklage vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts.

Was die Privatklage gegen mich bei der Pressekammer angeht, so hat mir meine Anwältin erstmal einen "Maulkorb" verpasst. Ich schweige also in diesem Punkt weiterhin. Hier nochmal zum Beginn der Presse-Abmahnung und -klage.

Nun geht es aber weiter mit dem Verwaltungsverfahren: Der NDR hatte ja, nachdem er am 13. Februar 2008 gegen mich verloren hatte, einen Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt.

Dem Antrag auf Berufung gegen das Urteil  wurde nun stattgegeben,

so dass das ganze wieder von vorn beginnt. Diesmal jedoch mit Anwaltszwang und das wird wieder einmal sehr teuer. Über 750 Euro musste ich diesmal vorweg als Anzahlung für den ersten Teil des Verwaltungsverfahrens bezahlen. Dazu kommen noch Gebühren, wenn die mündliche Verhandlung beginnt. Was die Vorauszahlung der Privatklage betrifft, davon rede ich erst gar nicht...

Solche Prozesse zu führen, bzw. in solche Prozesse hineingezogen zu werden, ist eine finanzielle Katastrophe und ich kann verstehen, dass sich einige Betroffene von den Landesrundfunkanstalten so eingeschüchtert fühlen, dass sie nahezu alles mit sich machen lassen. Viele finden dabei auch erst gar keinen Anwalt oder zumindest keinen, der sich kompetent mit Medienrecht bzw. auch Rundfunkgebührenrecht auskennt. Viele Anwälte lehnen Mandate, wo Rundfunkanstalten als Gegner auftauchen, rundweg ab, weil sie zuviel Arbeit machen und die Justitiare gewiefte Taktiker sind.

In dem Punkt habe ich zumindest Glück, denn ich habe eine fähige Fachanwältin, die beide Prozesse für mich übernommen hat!

Hier nun die Schreiben des Oberverwaltungsgerichts:

 

So, das ist erstmal harter Tobak, den ich demnächst verdauen muss, bevor ich dazu etwas treffliches sagen kann. Mir fallen dazu zwar auf Anhieb ein paar Punkte ein, aber ich bin im Moment eigentlich zu gestresst und voll in Reisevorbereitungen, um mich mit diesen abnormen Dingen näher zu beschäftigen. Trotzdem ein paar kurze Hinweise:

1.) Das Angebot im Anschreiben, Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch nehmen zu können, klingt zwar im ersten Moment schön, aber es hat gleich mehrere Haken: PKH ist in seiner Höhe weit geringer, als die Anwaltshonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). D.h. dass entweder der Anwalt weniger bekommt oder der Mandant den Rest zuzahlen muss. Bei dem bisherigen Streitwert von 21,67 Euro würde ein Anwalt regelrecht verhungern, denn so wie die Richter das hier sehen, steht meiner Anwältin doch wohl ein gutes Stückchen Arbeit bevor. Aus diesem Grunde habe ich auch mit ihr eine Sondervereinbarung getroffen, welche u.a. die oben genannte Vorauszahlung von gut 750,- Euro beinhaltet. Für die mündliche Verhandlung kommen nochmal knapp 700,- Euro dazu. Die PKH bezieht sich dagegen immer auf den vom Gericht festgesetzten Streitwert und nicht auf das frei ausgehandelte Honorar. Auch für den Fall des Obsiegens bekäme ich lediglich das zurück, was sich aus dem ursprünglichen Streitwert ergibt. Was auch nervt: Man muss seine Hosen runterlassen! Ich hatte erst kürzlich einen Wohngeldantrag gestellt, der abgelehnt wurde, obwohl der Internet-Wohngeldrechner einen monatlichen Betrag von gut 70 Euro errechnet hatte. Ich habe einfach keine Lust mehr zu sowas.

2.) Das Gericht schreibt: "Ungeachtet" der Regelungen des § 4 Abs. 5 RfGebStV soll ich gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1, 2.Halbsatz VwGO zur Aufklärung beitragen. Das würde bedeuten, dass die Formulierung im RfGebStV, dass nur "Teilnehmer", und Personen auskunftspflichtig sind, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte" für das Bereithalten von Rundfunkgeräten vorliegen, außer Kraft gesetzt wird. Wir haben an der Uni aber gelernt: "Lex specialis derogat legi generali", also das spezielle Recht (RfGebStV) hebt das generelle Recht (VwGO) auf. Das scheint wieder mal bloße Uni-Theorie zu sein. Mir hat mal eine hamburger Richterin offen gesagt: "An der Uni wird das Recht viel zu *euphoristisch* gelehrt."  -  Ich habe diesen Satz für mich so übersetzt: An der Uni kriegt man gelehrt, dass dies ein Rechtsstaat ist, in dem sich die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG verhalten müssen und die Bürger Grundrechte, also Abwehrrechte gegen den Staat, besitzen. Das ist die schöne Scheinwelt in den Unis. Wie es wirklich aussieht, wissen wir ja.

3.) Ich als Journalist soll dem NDR gegenüber darüber auskunfts-pflichtig sein, *wo*, *womit* und *durch wen* ich was veröffentliche! Ausgerechnet dem *NDR* gegenüber, den ich ja massiv kritisiere! Ich habe hier mal zur Anschauung meiner journalistischen Tätigkeit meine Presseausweise der letzten vier Jahre abgebildet:

 

Was würde wohl passieren, wenn das Gleiche vom SPIEGEL oder vom STERN verlangt würde? -  Ich kann meine Webseiten *wo*, *wodurch* und *durch wen* herstellen und veröffentlichen, wie es mir passt! - Und ich bin wirklich gespannt darauf, ob ich nun gezwungen werde, haargenau dem Objekt meiner Recherchen Einblicke in meine Arbeitsweise zu geben! Zu dem angeblichen Vorhandensein von "tatsächlichen Anhaltspunkten" habe ich mich ja bereits in zahlreichen Schriftsätzen geäußert.

Nach meinem Rechtsverständnis hätte eigentlich das vom NDR ja parallel betriebene Auskunftserzwingungsverfahren abgewartet werden müssen, bevor es mit dem Zwnagsanmeldeverfahren weitergeht. Wenn nämlich keine Auskunftspflicht festgestellt würde, wäre dieses OVG-Verfahren ohnehin überflüssig.

Ich habe an der Uni mal was vom sog. "Verhältnismäßigkeitsprinzip" gehört, an das sich der Staat gegenüber seinen Bürgern zu halten hat. Hier laufen seit Anfang 2007 gleich mehrere Verfahren wegen einer Zwngsanmeldung (ohne dass dafür auch nur irgendeine Urkunde vorliegt). Bei einem Streitwert von gut 20 Euro muss ich nun einen Anwalt beauftragen, der mich bis zum Schluss dieses OVG-Verfahrens runde 1.500,- Euro kosten wird - auch wenn ich diesen Prozess gewinne! Mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das wir an der Uni gelernt haben, hat das irgendwie nicht mehr viel zu tun. Aber das ist halt wieder die gute alte Uni-Theorie. "Akademisches Gequatsche" wird das ja auch genannt.   Einfach zu "euphoristisch"!

So, mehr möchte ich zu diesem neuen Ereignis nicht mehr sagen und mich auch nicht mehr weiter mit dieser Berufung beschäftigen. Ich werde versuchen, die Sache locker zu sehen.

Ich fahre nämlich morgen früh wieder zur Reha ans Tote Meer. Damit habe ich im Moment mehr als genug zu tun. Zum Glück bearbeitet ja nun meine Anwältin den Fall und ich ziehe mich erstmal zurück und lasse diese öffentlich-rechtliche Rundfunkhölle hinter mir.

Es wäre ganz lieb, wenn noch mal jemand bei meinem Sonderkonto vorbeischaut. Das hier ist finanziell wirklich nicht allein zu bewältigen!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann einem das Leben ganz schön vermiesen, nicht nur mir. Ganz aktuell: Die nette Frau Schoen, über die ich [hier] berichtet habe, wird nach wie vor von der GEZ um Geld bedrängt und gejagt und muss sogar noch die Prozesskosten tragen, weil ihr Anwalt - mit Verlaub - kaum Ahnung vom Rundfunkgebührenrecht hatte und sie voll reinriss. Sie wird jetzt mit ihren fast 86 Jahren nach Frankreich auswandern - wegen der GEZ und dem RBB! Eine Wohnung hat sie dort schon in Aussicht. Sie hat von Deutschland mehr als genug! Ich werde nach meiner Kur wieder von ihrem Fall berichten. Im Moment geht mir das Ganze einfach noch zu nahe. Der Begriff "öffentlich-rechtliche Rundfunkhölle" ist besonders in ihrem Fall kein bißchen übertrieben!

 

Ich schätze mal, dass nach meiner Kur auch wieder Neues von der Presseklage zu berichten ist...

Bis dahin erstmal adé! Ich tauche ab.

 

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8. Dezember 2009
Hallo erstmal wieder! Bin seit dem 26. November wieder vom Toten Meer zurück und schon wieder voll mit der GEZ befasst. ... Und koche!

Warum ich koche? Heute war Langerichtstermin wegen der Klage auf Unterlassung und es lief nicht in meinem Sinne:

Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung muss dieser Block stark "überarbeitet" werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend ab dem 18. Dezember 2009  für diese Überarbeitungsarbeiten schließen. Vielmehr darf ich nicht sagen.

Der Blog wird also kurz vor dem 18. Dezember 2009 zur Überarbeitung geschlossen!

 

 

Bin mal gespannt, wie es weitergeht...!

 

 

 

 

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