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"Meine" Zwangsanmeldung
| Jetzt hat es auch mich kalt erwischt! Ich habe
eine Zwangsanmeldung erhalten! Am 25. Januar 2007 flatterte sie mir ins Haus. Ich sage
ganz bewusst nicht, dass ich "Opfer" einer Zwangsanmeldung wurde, denn
eine Opferrolle liegt mir nicht sonderlich. Ich werde mich auf meine Art dagegen wehren.
Um den Verlauf zu dokumentieren, führe ich ab heute ein "Zwangsanmeldetagebuch" (siehe weiter unten). Allgemeines zu Zwangsanmeldungen finden Sie [hier]. |


| Allgemeines
zur Zwangsanmeldung finden Sie auf einer Extraseite Mein Zwangsanmeldetagebuch 25. Januar 2007 28. Januar 2007 8. Februar 2007 Da ich ein einsichtiger Mensch bin, beschließe ich, die 129,20 Euro, aus meiner damaligen Zeit als "Teilnehmer", umgehend zu überweisen und tue dies auch. So trage ich ein letztes Mal zur Finanzierung der Schlösser und Paläste der Macher bei und tanke durch diesen Aderlass wieder frische Energie für meine Arbeit. 15. Februar 2007 Ich bin also erstmal nett und unterstelle vorerst keine böse Absicht. Vielleicht klärt sich ja alles schnell auf. Natürlich schreibe ich nicht an die GEZ, sondern an die zuständige Landesrundfunkanstalt, in Hamburg also an den NDR. Wenn man mit der GEZ kommuniziert, hat man ohnehin den Eindruck, dass man es mit hirnlosen Robotern zu tun hat: Man kriegt reine Automatenbriefe zurück, egal was man schreibt. Die GEZ ist außerdem nicht rechtsfähig (sie ist eine von den ARD-Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio betriebene öffentlich-rechtliche nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Abwicklung des Gebühreneinzugs). Mit ihr zu kommunizieren erscheint mir völlig sinnlos. (Ich stelle übrigens fest, dass es wichtig ist, auch gelegentlich selbst mal wieder direkt mit der GEZ und der Rundfunkanstalt aneinanderzuprallen, statt immer nur Leute in Form von Büchern zu beraten...!) Hier also mein Schreiben:
7. April 2007 Das zweite, was auffällt: Der Brief geht mit keinem Wort auf mein Anliegen ein. Dies ist einer der vielen Tricks, die die Beton-Juristen der Öffentlich-Rechtlichen drauf haben, um die Bürger mürbe zu machen. Wenn man sowas liest, glaubt man zunächst, dass man es mit Schwachsinnigen zu tun hat. Es ist aber nicht so, dass die zu blöd sind, sondern das ist Absicht und gehört zu deren perfiden Konzept. Um es nochmal klar zu machen: Ich hatte alle meine Geräte abgemeldet und diese Abmeldung ist bestätigt worden. Hallo, Herr Sxxxxxxx! Nehmen Sie das mal zur Kenntnis! Kein Wort dazu in diesem Brief. Außerdem eine Frechheit: Zahlbar "vierteljährlich im voraus", gesetzlich wäre, wenn es eine Zahlungpflicht gäbe: "in der Mitte des Dreimonatszeitraums". Ich habe noch keine Lust, diesen Wisch zu beantworten. Vielleicht warte ich erstmal ab und lass es auf eine Eskalation ankommen. Hier zur allgemeinen Belehrung, die hohe Kunst, konkrete Anliegen mit Allgemeinplätzen zu beantworten:
Mal sehen, vielleicht bin ich nett und antworte... 16. April 2007
18. August 2007 Und so sieht so'n Ding aus:
Datiert war er auf den 3.8. (erhalten habe ich ihn am 14.8., also 11 Tage später!). Das soll schon mal Panik auslösen, weil nämlich weiter unten auch gleich steht, dass die VOLLSTRECKUNG bereits nach 14 Tagen eingeleitet würde. Auf der Rückseite dann der obligatorische Rechtsmittelbehelf, den man wie gesagt unbedingt beachten muss. Hält man die Frist nicht ein, hat man verloren!
Da ich die Sache vom Tisch haben will, habe ich gestern zwei Briefe abgeschickt: einen mit dem Widerspruch und einen an Herrn Siekmann, der mir mutmaßlich die Sache eingebrockt hat. Zumindest hatte er mir dies ziemlich deutlich angedroht. Hier zunächst der Widerspruch (Wichtig: Einschreiben mit Rückschein, sonst kommt er womöglich nicht an):
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| Und hier der Brief an den Herrn Siekmann:
4. Oktober 2007
Wie ich von anderen gehört habe, verschicken die Anstalten solche Bescheide immer zum Wochende. um selbiges den Leuten gehörig zu verhageln. Auf mich wirkte dieser Widerspruchsbescheid jedoch (allerdings nach anfänglichem erheblichem mich-ärgern-müssen!) jedoch positiv. Warum? Also: Zunächst einmal muss ich feststellen, dass man gegen mich genauso vorgeht, wie gegen jeden anderen, wohl wissend, dass die gesamte Korrespondenz im Internet veröffentlicht wird. Ich finde es überhaupt toll, wie sich die Lüge von der sog. "Staatsferne" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch dieses Vorgehen von selbst entzaubert. Hier wird nicht staatsfern agiert, sondern es wird hemmungslos mit den Kampfmitteln des Staates hantiert, wie etwa die Selbstausstellung eines Vollstreckungstitels ohne vorherige gerichtliche Klärung. Der NDR zeigt sich hier wieder mal als Staat im Staat. Okay, aber das wussten wir auch schon vorher. Den Namen der Mitarbeiterin der Gebührenabteilung habe ich geschwärzt, da diese Personen im System austauschbar sind und ich keine Personen anschwärzen will. Bei Herrn Siekmann sieht es anders aus: Er ist einer der führenden NDR-Justitiare und maßgeblich an den rechtlichen Umsetzungen des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages (RfGebStV) beteiligt. Er schreibt für den Beck'schen Verlag Rechtskommentare zu diesem Thema und steht letztendlich auch für die Unsitte der Zwangsanmeldungen gerade. Seine Unterschrift habe ich dennoch geschwärzt. Sie ist so kunstvoll, dass hierfür möglicherweise Urheberrechte geltend gemacht werden könnten ;-). Zum Inhalt: Dieser Bescheid kam schnell. Zu schnell! Ich hatte noch nicht einmal die Gelegenheit bekommen, meinen Widerspruch zu begründen. Dies hätte ich nach der überraschenden Zwangsanmeldung überhaupt erst dann tun können, wenn mir mitgeteilt worden wäre, wie diese überhaupt zustande gekommen ist. Meine Anfrage nach Übermittlung des kompletten Datensatzes entsprach dem § 18 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, den Herr Siekmann eigentlich kennen sollte. Danach ist der NDR zur Auskunft verpflichtet! Dieses Auskunftsersuchen wortlos zu übergehen, ist daher rechtswidrig. Ich werde mich diesbezüglich an die sog. "Rechtsaufsicht" (soll dem ganzen Rundfunkelend eine Art demokratischen Anstrich geben...) des NDR wenden, die turnunsgemäß z.Zt. bei der Landesregierung in MVP liegt.
Merkwürding auch, wie einer der leitenden Justiziare des Norddeutschen Rundfunks das Wort "unstreitig" gebraucht. Ich weiß nicht, wo Herr Siekmann sein Jurastudium bestritten hat - an der Hamburger Uni lernt man jedoch, dass etwas "unstreitig" ist, wenn beide Parteien einen bestimmten Sachverhalt (eben unstreitig) als gegeben ansehen - sich also nicht über das Ob u.s.w. streiten. Herr Siekmann meint dagegen scheinbar, dass "unstreitig" bedeutet, wenn der NDR etwas so sieht, bzw., wenn etwas so dargestellt wird, dass es für den NDR günstig ist. Ich habe nun einen Monat Zeit, mich gerichtlich gegen diesen Widerspruchsbescheid zu wehren. Eine Begründung braucht man in dieser Frist nicht bereits zu liefern. Hierfür wird das Gericht eine weitere Frist nennen. Als nächstes kommt aber erstmal die Beschwerde bei der "Rechtsaufsicht". Mal gucken, wie die ihre Arbeit machen... Das Gute an der Sache ist, dass Sie hier live erleben können, wie so ein Klageverfahren läuft, ohne dass ich mir wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machen muss. Eine weitere "Musterklage" für einen anderen Fall habe ich [HIER] erstellt. Dort können Sie schon mal den prinzipiellen Aufbau einer Klageschrift studieren. Also erstmal bis bald mit meiner Beschwerde und der Klage.
31. Oktober 2007
Hier zuerst die allgemeine Leistungsklage zur Erlangung der Daten:
Und hier die Anfechtungsklage (bisher ohne Begründung):
Weitere Informationen über Klagen finden Sie auf der Seite [Musterklage].
4. Dezember 2007 Ich habe Euch aber etwas Schönes mitgebracht (dort entstanden): H.A.S.E.L.-TV
16. Dezember 2007 Aber zunächst der Reihe nach, ich habe ja lange nichts eingetragen: Mittlerweile hat sich schon ein ziemlich hoher Papierberg angesammelt. Ich werde nicht alles einscannen, sondern nur die entscheidenden Dokumente. Die Streitwertbeschlüsse lauten wie folgt: für die beiden Hauptklagen vorläufig jeweils 21,67 Euro und für den Eilantrag (den ich zurückgezogen habe - siehe weiter unten) 5,42 Euro. Die Gerichtskosten je Hauptsacheverfahren 75 Euro (die Mindestgebühr) und für das Eilverfahren 12,50 Euro. Diese Gebühren müssen jeweils im voraus bezahlt werden und können dann beim Obsiegen wieder zurück geholt werden. Der Entscheidung durch einen Einzelrichter u.s.w. habe ich zugestimmt (siehe folgenden Schriftsatz). Den Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung habe ich zurückgezogen, weil mir das Gericht hierzu eine sehr interessante Mitteilung gemacht hat: Die Androhung hat keinen rechtlichen Bestand, da die Androhung der Vollstreckung nicht individualisiert, sondern formularmäßig erfolgt ist. Gut zu wissen!
Und hier sind sie - die Klageerwiderungen des NDR, erstellt durch den Justiziar Klaus Siekmann. Witzig bei beiden Erwiderungen ist, dass er völlig unsachlich auf teilweise uralte Verfahren hinweist, wahrscheinlich um mich als Prozesshansel hinzustellen. Finde ich persönlich etwas ärmlich, aber na gut... Zuerst die Stellungnahme zum Antrag gem. § 18 HambDSG wegen der Datenauskunft:
Meine Antwort hierzu habe ich am gestrigen Samstag rausgeschickt. Ich will hier nicht schon vorwegnehmen, was das Gericht noch gar nicht zugestellt bekommen hat. Daher zunächst nur soviel: Herr Siekmann verschiebt unzulässigerweise ein Verfahren, das auf dem HambDSG, also auf Datenschutzrecht, beruht, in den Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts. Damit dürfte er keinen Erfolg haben (mehr dazu in meiner Antwort dazu etwa Mitte der Woche, wenn das Gericht meinen Schriftsatz erhalten hat). Und hier die Klageerwiderung wegen meiner Anfechtungsklage bezüglich der Zwangsanmeldung:
Natürlich habe ich niemals gesagt, dass ich über einen internetfähigen Computer verfüge. Das wäre wohl sein Wunschtraum... Ich denke mal am Mittwoch kann ich meine Antwort zu diesen beiden Schriftsätzen veröffentlichen. Ich frage zwischendurch mal bei Gericht nach, ob die Sendung angekommen ist. Übrigens möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für das rege Interesse an meinem Fall bedanken (bisher über 70.000 Klicks auf diese Seite mit meiner Zwangsanmeldung). Würde ich es ganz allein mit dieser "Behörde" zu tun haben, ginge es mir psychisch sehr viel schlechter! Ich habe daher mal eine Statistik veröffentlicht. Dann also erstmal voraussichtlich bis zum 19. oder 20.12.07
21.12.07
* Von mir für die Veröffentlichung ist die
Presseausweisnummer ausgeixt. - Genauso, wie ich übrigens
25. Januar 2008
Wer kommen will, ist herzlich eingeladen!
Eine Erwiderung des NDR auf meinen letzten Schriftsatz habe ich noch nicht erhalten...
23. Februar 2008 Doch zunächst ein kleiner Wermutstropfen: Meine Leistungsklage zur Erlangung von Datenauskünften musste ich für erledigt erklären, da diese durch die Vorlage der Akten im Rahmen der Anfechtungsklage überflüssig wurde. Was ich nicht verstehe ist, dass ich die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, obwohl ich meiner Meinung nach schon frühzeitig beim NDR einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte. Hier zunächst das Sitzungsprotokoll (die für mich wichtigsten Passagen sind in den folgenden Dokumenten gelb eingefärbt):
Hier nun erstmal die Kostenentscheidung wegen der Datenauskunft:
Wie oben erwähnt: Ich verstehe diese Entscheidung nicht, aber ich nehme es sportlich. In Kürze werde ich hier einige Hinweise geben, wie man seine Datenauskunft ohne weitere Kosten einholen/einklagen kann. Nun aber die Hauptsache: Meine Anfechtungsklage gegen den Gebührenbescheid. Auch hier wieder die m.E. wichtigsten Passagen in gelb:
In den nächsten Tagen oder Wochen werde ich noch eine eigene Interpretation des Urteils vornehmen und die wesentlichen Aussagen genauer erläutern. Heute bin ich allerdings wieder einmal sehr in Zeitnot und muss dringend an dem neuen Buch weiterarbeiten, für das dieses Urteil zum Glück noch rechtzeitig kam. Nur kurz: Ich denke, dass die Urteilsgründe klar gegen Zwangsanmeldungen auf bloßen Verdacht hin, gerichtet sind. Bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit eines potentiellen Rundfunkteilnehmers und dem Vorliegen von "tatsächlichen Anhaltspunkten" für das Vorhandensein von zum Empfang gehaltenen Rundfunkgeräten, kann die Anstalt ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erzwingung von Auskünften einleiten. Dies könnte der NDR jetzt auch bei mir tun, wenn er denn "tatsächliche Anhaltspunkte" hat...
12. April 2008 Die wichtigste Neuigkeit bei meiner Zwangsanmeldung in Kürze: Der NDR hat die Berufung beantragt. Die Begründung will er nachreichen... Doch erstmal der Reihe nach: Am 25. Februar war ich beim Gericht und habe meine Akte vom NDR eingesehen. Was fehlte, war das Corpus delicti, also die eigentliche (Zwangs-)Anmeldung. Noch nicht einmal eine einfache Telefonnotiz war enthalten. Ich kann daraus nur zwei mögliche Alternativen schlussfolgern: 1. Entweder es wurde hier ein belastender Verwaltungsakt "einfach
so" nach mittelalterlicher Gutsherrenart in Gang gesetzt oder Ich weiß es aber natürlich nicht. Vielleicht gibt es ja irgendwo in diesem Lande schon irgend eine Rechtsprechung, die es den Rundfunkanstalten erlaubt, solche Vorgänge vollautomatisch vom Computer bestimmen und durchführen zu lassen (so kam mir jedenfalls auch der ganze Schriftwechsel vor!). Zur Begründung könnte dafür vielleicht genannt werden, dass den Anstalten in einem solchen Massenverfahren keine zusätzlichen Anstrengungen zuzumuten sind (solche Begründungen gibt's tatsächlich von deutschen Gerichten (z.B. VGH München), man kann es kaum glauben...). Jedenfalls fordert der Herr Siekmann jetzt auch noch jeweils 20 Euro Kostenerstattung sowohl für diese vollkommen unzureichende Datenauskunft, bzw. dafür, dass er es geschafft hat, die Sache so hinzubiegen, dass ich die Klage für erledigt zu erklären hatte und zum anderen dafür, dass ich unnötigerweise wegen der Vollstreckungsandrohung Einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte (siehe weiter oben). Natürlich habe ich beim Gericht die Zurückweisung dieses Ansinnens von Herrn Siekmann beantragt. Mal gucken, was daraus wird. So, und hier nun der Beginn einer neuen Episode in diesem Verfahren, der Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung:
Obwohl die Berufung laut Urteil nicht zugelassen ist, kann sie erfolgreich beantragt werden, sofern hierfür die einschlägigen Begründungen vorgetragen werden (vgl. Seite 2 des Urteils). Z.B. könnte es für den NDR von "grundsätzlicher Bedeutung" sein, wenn er die geliebten Zwangsanmeldungen nicht mehr durchführen dürfte ;-). Das Problem für mich besteht nun erstmal darin, dass ich mich in einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht nicht mehr selbst vertreten kann, da dort Anwaltszwang herrscht. Übrigens ist dies auch das Problem vieler anderer Betroffener, auch und vor allem solcher, die schon für die erste Instanz einen Anwalt benötigen. Anwälte mögen solche Verfahren nämlich überhaupt nicht, da sie erstens sehr langwierig sind und zweitens wegen des komplizierten Rundfunkgebührenrechts oft undurchschaubar erscheinen (ihnen hilft übrigens mein neues Buch!). Nur ein alt gedienter Familien-Hausanwalt hat wohl noch Lust, ein Mandat zu übernehmen, das so wenig kostendeckend ist, wie im Falle einer Klage gegen Rundfunkgebühren. Mir wurden viele Fälle mitgeteilt, wo die Anwälte empfahlen, den Forderungen der Rundfunkanstalt nachzugeben, obwohl dies überhaupt nicht nötig gewesen wäre. Nur um die Sache abzuschütteln oder weil man "gegen DIE" sowieso nicht ankommt. "DIE" sind immerhin mit einer "Kriegskasse" ausgestattet, die sich aus 7,3 Milliarden Euro allein an Rundfunkgebühren speist. - Eine hinreichende Rechtspflege ist auf dem Gebiet der Rundfunkgebühren in diesem Lande nicht mehr zu erkennen. Bis Ende des Monats muss der NDR seine Begründung abgeliefert haben... Ich versuche, diese so schnell wie möglich hier auf diese Seite hochzuladen...
Der NDR begründet seinen Antrag auf Zulassung der Berufung
21. April 2008
Das klingt erstmal ziemlich beeindruckend, finde ich. Aber eine Nacht drüber schlafen und die Welt sieht schon ganz anders aus. Beispiel: Vollmundige Behauptungen unter Punkt 1.b., "Bekanntlich ist" es nur möglich eine t-online-Adresse zu haben, wenn man pauschal einen Internetzugang bezahlt, ist falsch. Es gibt bei t-online eine Vertragsform "t-online by call", wie man u.a. [hier] nachlesen kann. Dies hätte Herr Siekmann aber auch schon in meinem neuen Buch (auf S. 14) nachlesen können. Ich weiß ziemlich genau, dass Herr Siekmann ein echter *Fan* von mir ist und so ziemlich alles liest, was ich schreibe... Auch die Ausweitung der Gebührenpflicht auf z.B. Geräte, die an einen Scanner angeschlossen sind (so implizit unter Punkt 1.a.), finde ich bemerkenswert. Anders sieht es dagegen die GEZ. Hier ihre Beschreibung mit Text und kleinen Bildchen, wie diese neue Gebührenquelle definiert ist. Ich werde in den nächsten Tagen eine ausführliche Stellungnahme abgeben und hier veröffentlichen. Noch diese Woche. Versprochen.
25. April 2008
Ich bin übrigens der Meinung, dass allein der Punkt 6 (zu letztem Satz von 1.e.) ausreicht, um die Sache auszubremsen. Warum sollte in zwei unterschiedlichen Verfahren die gleiche Auskunft eingeholt werden. Das Verwaltungszwangsverfahren ist nun mal das dafür vorgeschriebene Verfahren. Merkwürdig auch, dass Herrn Siekmann ein Auskunftserzwingungsverfahren vorher nicht erfolgsversprechend schien (im vorletzten Satz von 1.e) und nun will er es doch durchziehen. Witzig finde ich, dass er unter 1.d eine Zeugenvernehmung dafür beantragt, dass ich den Besitz eines Computers eingeräumt hätte. Hat er noch einmal nachgedacht? War es nun doch kein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? Weiß er überhaupt noch, was damals geredet wurde? Ein normaler *Computer* als solches ist jedenfalls genauso wenig rundfunkgebührenpflichtig, wie eine Banane oder Rosine. Bringt also keinen Honig, den Herr Siekman daraus saugen könnte. Herr Siekmann schreibt im vorletzten Absatz auf Seite 3, dass er die einzige Möglichkeit darin sieht, ich würde die Uploads auf "öffentlichen Computern" durchführen. Hallo! Ich habe auch noch Freunde und Verwandte! Außerdem sind die Computer am DWP der Uni-Hamburg hervorragend ausgestattet! Es werden von Herrn Siekmann einfach irgendwelche Behauptungen aufgestellt, ohne der Sache auch nur ansatzweise auf den Grund zu gehen. Ich sollte vielleicht mal einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung des Cip-Pools der Uni-Hamburg beim Gericht beantragen... ;-) Ein richtig starkes Stück finde ich das Zustandekommen dieses belastenden Verwaltungsaktes: Keine Anmeldung, keine Zwangsanmeldung, gar nix. Es scheint so zu sein, dass plötzlich, automatisch irgendein NDR-Computer angesprungen ist und Zahlungsaufforderungen ausgespuckt hat. Ein beängstigender Vorgang! Mal sehen, wie das Gericht das alles beurteilt...
25. Mai 2008
Hier nun die Reaktion des Herrn Siekmann:
Fällt was auf? Wieder einmal nur Textbausteine! Man kommt einfach nicht an diese Leute ran. Mir kommt es so vor, als hätte Herr Siekmann das Buch "Staranwalt in 7 Tagen" von Falk von Helsing gelesen. Da sind (allerdings satirisch gemeinte) Tipps drin, wie man Gericht und Gegenseite mit Verwirrungstaktik und kraftstarken Sprüchen beeindrucken kann, ohne wirklich etwas zu sagen. Oben war es das Wort "unstreitig", hier will er mit "Die nunmehrigen Ausführungen des Klägers liegen neben der Sache" Punkte machen und sich des Themas entledigen. So steht etwa auf Seite 76 des oben bezeichneten Buches der Tipp: "Benutzen Sie häufig die Formulierung 'völlig unstreitig', insbesondere zu den Brennpunkten des Rechtsstreits". Wirklich ein lustiges Buch... Nun aber zum neuen Punkt. Der NDR hat nun parallel ein neues Verfahren (neben der beantragten Berufung) gegen mich eröffnet: Das Verwaltungsverfahren
zur Erzwingung von Auskünften
Also, inhaltlich sag ich dazu erstmal noch nichts weiter. Mich wundert nur, dass hier Argumente vorgebracht werden, die ich für längst abgefrühstückt hielt. So wie etwa das t-online-Argument (vgl. weiter oben "t-online by call") oder die Sache mit dieser Website. Na ja, ich habe jetzt 1 Monat Zeit für mein Gegenbriefchen... Was mir bei diesem Auskunftsverlangen besonders aufstößt, ist die Möglichkeit, die unsere Politiker dem sog. "staatsfernen" Rundfunk geben, nämlich mit fast allen Kriegswaffen des Staates gegen die Bürger vorzugehen. Dazu gehören beispielsweise selbstgemachte Vollstreckungstitel oder wie hier, die Festsetzung von Zwangsgeld nach "eigenem Ermessen". Jetzt beginnt also wegen ein und der selben Sache schon ein DRITTES Verfahren, bei dem ich wieder vollen Einsatz zeigen muss, um dieses abzuwehren. Meine Akte platzt schon jetzt aus allen Nähten und ich kann mir gut vorstellen, dass ein Anwalt spätestens jetzt seinem Mandanten geraten hätte, das geforderte Geld zu zahlen - nur damit der Spuk endlich ein Ende hat. Ein Anwalt hätte an diesem Verfahren wahrscheinlich weniger als 50 Cent pro Stunde "verdient" (und wäre neidisch auf jeden 1-Euro-Jobber!). Genau das ist auch der Grund, warum nur wenige fähige Anwälte so ein Mandat übernehmen! So manch Betroffener hätte an dieser Stelle wohl auch schon gedacht: "Gegen DIE kommt man sowieso nicht an!" Ich muss hier noch was zeigen:
Ein Brief mit einem Auskunftserzwingungsverfahren, auf dem steht "NDR - Das Beste am Norden" empfinde ich als reinen Sarkasmus! Vielleicht sollte der NDR mal seinen Slogan neu fassen. Ich hätte da eine Idee: "Wir lieben euch doch alle! Wir lieben doch alle Menschen!". Ach ja! Ich habe ein wenig nach Herrn Siekmann gegoogelt. Er hat mit zwei seiner Justitiar-Kollegen einen "schönen" (sprich entlarvenden) Kommentar zur neuen "Härtefallregelung" des RfGebStV verfasst und auf der Seite der Kieler Staatskanzlei veröffentlicht. Mit Wirkung vom 1.4.2005 ist nämlich die Befreiungsmöglichkeit wegen geringen Einkommens weggefallen. Befreit werden kann nur noch, wer staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RfGebStV berufen. Wenn sie es denn könnten...!
Wer also nichts hat, soll davon auch noch die volle Rundfunkgebühr entrichten. Mir fällt dazu ein juristisches Sprichwort ein: "Quod non est licitum lege, necessitas facit licitum" - Was gesetzlich nicht erlaubt ist, erlaubt die Not. Wer also in Not ist, darf auch mal etwas Unerlaubtes tun. - Könnte hiermit auch die Abmeldung von (eigentlich vorhandenen!) Geräten gemeint sein, wenn es die Not erfordert? - Ich weiß es nicht...
Nochmal zum oben genannten Punkt wegen der 20 Euro, die Herr Siekmann von mir noch wegen der bisher noch immer unvollständigen Datenauskunft eintreiben möchte: In der kommenden Woche werde ich nochmal versuchen, ihn zum Reden zu bringen...! Bis dann!
10. Juni 2008 Es ist mal wieder Post von Herrn Siekmann. Diesmal nicht bezüglich des Auskunftserzwingungsverfahrens, sondern bezüglich des Antrages auf Zulassung der Berufung. Man sieht: Allmählich wird die Sache kompliziert... Herr Siekmann versucht mich scheinbar von allen Seiten einzukreisen... Oder er will einfach nur die Besucher dieser Webseite verwirren... Hier also nun der neueste Siekmann-Schriftsatz und danach meine Stellungnahme:
Man sieht hier glaube ich auch, dass soetwas zu einem Vollzeitjob ausarten kann, wenn die sich erstmal an jemenden festgebissen haben. Ich musste also mal wieder antworten:
Der Herr Siekmann lässt also nicht locker, wie man sieht. Man könnte vielleicht unzutreffender Weise annehmen, dass sich der NDR ganz besonders viel Mühe gibt, um speziell mich zu ärgern und als neuen Teilnehmer zu gewinnen (schon wegen dieser beim NDR verhassten Webseite). Ich kann aber versichern, dass dieses Klammermobbing, wie ich es nenne, mittlerweile Standard ist. Bei der Teilnehmergewinnung findet nach meinen Informationen zunehmend eine regelrechte Pitbullisierung statt: Die GEZ oder die Rundfunkanstalt beißt sich an jemanden fest und lässt einfach nicht wieder los. Abschütteln zwecklos! Guten Ruf zu verlieren? Egal, denn es gibt ja die Bestandsgarantie für die Öffentlich-Rechtlichen durch das Bundesverfassungsgericht! Ein übler Ruf ist sogar von großem Vorteil, denn die Leute sollen den NDR ja nicht wirklich *LIEBEN*, sie sollen möglichst viel *ANGST* kriegen und ihr Geld rausrücken, sonst nix...
17. Juni 2008
Hintergrund meiner letzten Äußerung ist, dass straffrei bleibt, wer unvermeidbar einem Verbotsirrtum unterliegt, d.h. nicht weiß, dass eine bestimmte Handlung verboten ist. Ich habe Frau Marx und Frau Groth daher darauf hingewiesen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wo sie sich neutral beraten lassen können, um so den Verbotsirrtum zu vermeiden. Der § dazu lautet: StGB § 17 Verbotsirrtum Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. Das Drohen mit Zwangsgeld ohne ausreichende Grundlage erfüllt dagegen den Tatbestand der Nötigung. Übrigens ein möglicher Grund dafür, dass Auskunftserzwingungsverfahren so gut wie nie durchgeführt werden. Habe übrigens noch etwas für Herrn Siekmann eingeleitet, worüber ich z.Zt. jedoch noch nichts berichten kann...
31. Juli 2008 Am 12. Juni, also vor gut 6 Wochen, habe ich bei der Polizei Strafanzeige gegen Herrn Siekmann erstattet. Mit der Veröffentlichung habe ich bewusst bis heute gewartet, damit die zuständige Polizeistelle und Staatsanwaltschaft diese vorher bekommt.
Bisher habe ich noch keine klare Auskunft darüber bekommen, was die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bisher unternommen hat. Durch meine Anfrage letzte Woche weiß ich aber, dass die Sache "in Arbeit" ist. 23. August.2008
Also, zunächst fällt schnell auf, dass scheinbar gar nichts geprüft wurde. Lediglich, so die Staatsanwaltschft unter Punkt 1), sei "nicht ersichtlich, dass er als Justitiar des NDR hierzu nicht befugt war." Hätte Staatsanwalt Keunecke mal einen juristischen Kommentar zum § 274 StGB zur Hand genommen, wäre ihm schnell klar geworden, dass Herr Siekmann eben definitiv nicht befugt war, die Urkunde verschwinden zu lassen. Außerdem bin und war ich selbstverständlich auch bezüglich der Urkundenunterdrückung Verletzter, da ich die Urkunde nach wie vor benötige und sie mir vorenthalten wird. Immerhin hat Herr Siekmann ja die Berufung gegen das Urteil des VG beantragt und der NDR betreibt zusätzlich auch noch ein Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren gegen mich. Daher brauche ich die Urkunde logischerweise. Der Rechtsmittelbehelf ist also, was die darin enthaltenen Einschränkungen betrifft, fehlerhaft. Es ist bedrückend, wie wenig Eifer die Staatsanwaltschaften in diesem Land entwickeln, wenn es um Täter innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Ein anderes Beispiel hatte ich ja schon vor einiger Zeit hier dokumentiert (siehe am Ende der ersten Seite des Anschreibens der Generalstaatsanwaltschaft). Damals ging es um eine Anzeige wegen Nötigung, die zwei Geschädigte gegen einen Gebührenbeauftragten erstattet hatten. Dieser hatte mit jeweils 2.000 Euro Bußgeld gedroht, obwohl die Höchstgrenze 1.000 Euro beträgt. Beide Geschädigte wohnen weit auseinander. Der Oberstaatsanwalt behauptete, die 2.000 Euro seien dadurch zustande gekommen, dass diese beide Parteien (als Summe aus 2 x 1.000 Euro) beträfen. Fast schon würdig für einen Preis "Held der Arbeit" im GEZ-Blockwartsystem... - In einem anderen Schreiben wurde einem Geschädigten vom Generalstaatsanwalt sogar unterstellt, rechtsmissbräuchlich gehandelt zu haben. Er hatte es gewagt ein ganz hohes Tier (einen Intendanten!) - meines Erachtens zu Recht - wegen Gebührenüberhebung anzuzeigen. Ich such das Schreiben noch mal raus, bzw., lasse es mir nochmal schicken. Um das System im System herauszuarbeiten, suche ich weitere so haarsträubende Einstellungsbegründungen unserer werten Staatsanwaltschaften in Sachen Rundfunkanstalten oder GEZ. Wer ähnliches erlebt hat, bitte mailen oder per Post schicken und schreiben! Es scheint langsam so zu sein, dass die Exekutive in diesem Land machen kann, was sie will, insbesondere haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fast schon freie Hand. Gerade gegenüber der Verwaltung hätte aber die Staatsanwaltschaft die Pflicht, das Rechtsstaatsprinzip, das sich aus dem Artikel 20 unseres Grundgesetzes ergibt, mit strengen Augen zu überprüfen und mit scharfen Waffen zu verteidigen. Jede strafrechtliche Verfehlung eines Amtsträgers der Verwaltung gehört vor einen Richter! Wofür gibt es denn die Teilung der Staats-Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative? Wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten rechtsfreie Räume werden, dann ist die Demokratie am Ende. Selbstverständlich lege ich Beschwerde gegen den Bescheid "meines" Staatsanwaltes ein..., also bis schon sehr bald!
26. August 2008
(Hier der Paragraf für die Urkundenunterdrückung im Wortlaut) Sollte die Beschwerde ohne Erfolg bleiben, steht mir noch ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO offen.
7. September 2008 Manch Eine/r wird jetzt vermutlich langsam die Übersicht verloren haben. Also hier nochmal zum Mitschreiben und Mitdenken:
Ist das jetzt wieder so einigermaßen klar? Also, weil es so kompliziert ist, nochmal ganz knapp zusammengefasst. Drei Verfahren laufen aktuell noch:
Insgesamt beschäftigt(e) der NDR folgende Personen, um gegen mich vorzugehen:
Außerdem sind natürlich mit einbezogen: ein Richter vom Verwaltungsgericht und mindestens einer vom Oberverwaltungsgericht. Für diese arbeiten natürlich noch verschiedene Justizangestellte. Auch die Polizei, ein Staatsanwalt und ein Generalstaatsanwalt beschäftigen sich mittlerweile mit dem Fall. Bestimmt habe ich noch welche vergessen..., aber egal. Hier erstmal wieder die neueste NDR-Post von letzter Woche:
Motto: Ins Blaue hinein und mit null Wissen einfach drauflos argumentieren. Bis 4. Oktober muss ich die Klage beim Gericht abgeben. Die Tatsache, dass so ein Verfahren zum Vollzeitjob wird, muss man in dieser Situation hinnehmen. Wer unachtsam wird und nicht *mitmacht*, verliert. Ich weiß, dass viele Menschen Briefe von der GEZ oder der Anstalt einfach wegwerfen, sich nicht wehren und Fristen verstreien lassen. Mit fatalen Folgen! Viele werden jetzt vielleicht glauben, dass es die Landesrundfunkanstalt NDR speziell auf mich abgesehen hat, weil ich so gemeine Sachen über diese Institution schreibe und sogar böse Sachen einscanne und veröffentliche. Die Justitiare werden ja auch nicht müde, immer wieder Zitate von gez-abschaffen.de zu bringen, um ihren Anspruch auf Rundfunkgebühren zu untermauern. Wer aber glaubt, ich sei ganz besonders betroffen, der irrt! Ich kenne viele Fälle, wo das genauso läuft. Das Prinzip lautet: Die Leute zwangsanmelden, sich festbeißen und dann nicht wieder loslassen - von Kampfhunden lernen, heißt siegen lernen! Ich kenne Menschen, die regelrecht krank von diesem Vorgehen unserer Rundfunkanstalten geworden sind. Ein solcher negativer Stress kann sogar chronische Krankheiten auslösen oder Krankheitsschübe herbeiführen (chronische Krankheiten sind Krankheiten, die durch Stress ausgelöst werden können, die aber für immer bestehen bleiben, auch wenn der Stress lange vorbei ist!). Da solche Tatsachen mit tödlicher Sicherheit auch den NDR-Mitarbeitern bekannt sind, vermute ich einfach mal, dass dies sozusagen zum System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört... Wer will eigentlich so einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Vom Programm her hat er sich ohnehin längst überflüssig gemacht. Er ist zur Schwatzbude unserer Politiker und zur Volksverdummungsbehörde verkommen. Trotzdem, danke Herr Siekmann für Ihre Mühen! Durch Ihre Hilfe bin ich immer wieder hochmotiviert für meine Arbeit! Da auch das neue Buch "Blockwart-TV - Wie sehr uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk schadet" sehr viel Kraft und Motivation erfordert, sind mir Ihre Angriffe, aus dieser Perspektive betrachtet, irgendwie auch sehr willkommen! Ich neige sonst nämlich eher zur Faulheit... Demnächst also hier wieder meine erneute Klageschrift... 17. September 2008 Also: Am 12.9.08 erhielt ich nun den Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Hier erstmal das Dokument:
Besonders bemerkenswert finde ich die gelb markierten Passagen und die Tatsache, dass es die Generalstaatsanwaltschaft scheinbar für vollkommen legitim hält, auf eine bloße Annahme hin eine Zwangsanmeldung vorzunehmen und dies auch noch, ohne dafür einen Beleg, also eine Anmeldeurkunde herzustellen. Strafrechtlich ergibt sich dann nach dieser Logik: Wenn es keine Urkunde gibt, kann es auch keine Urkundenunterdrückung geben. Das überzeugt sogar einen Zweifler wie mich, ohne mich allerdings zu befriedigen. Dann aber verwickelt sich die Generalstaatsanwaltschaft doch etwas in Widersprüche: Im letzten Satz wird auf die "zutreffenden Gründe des angefochtenen Bescheides" Bezug genommen. Hallo! Im Bescheid des Staatsanwaltes war nicht davon die Rede, dass es keine Urkunde gäbe, sondern er ging davon aus, dass Herr Siekmann als Justitiar möglicherweise befugt gewesen sei, diese Urkunde zu vernichten (bitte oben im Bescheid nochmal nachlesen!). Meine lieben Staats- und Generalstaatsanwälte: Gibt es nun diese Urkunde oder nicht? Beides gleichzeitig kann nicht "zutreffend" sein! Ich könnte jetzt ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Dafür besteht jedoch Anwaltszwang und die Aussichten sind gering. Ich spare lieber meine Kraft und mein Geld, um die anderen Verfahren erfolgreich durchzukämpfen. Demnächst also an dieser Stelle meine notwendig gewordene Klage gegen das Auskunftserzwingungsverfahren, falls nich wieder andere Neuigkeiten dazwischen kommen. Ich hoffe, meine Besucher können bei so viel Durcheinander noch folgen.......
1. Oktober 2008 Da mein Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen von Herrn Siekmann und Herrn Neuhoff ja leider negativ beschieden wurde, muss ich schon wieder klagen. Ich habe mir dabei die Mühe gemacht, ein wenig mehr Licht in die Begriffe "Lebenserfahrung" und "Erfahrungssätze des Alltags" zu bringen. Diese schönen, aalglatten Formulierungen finden sich nämlich in fast allen Schriftsätzen der Anstalten wieder. Was "Lebenserfahrung" ist, bestimmen dabei natürlich immer die Anstalten allein. Der Trick: Die Anstalten behaupten etwas, was ihnen nützt, nennen das "allgemeine Lebenserfahrung" und fordern, der Bürger müsse alles eingestehen oder beweisen, dass sein Leben komplett anders funktioniert. Geschickt eingefädelt!
Okay, das war's mal wieder für heute.
Zurück vom Toten Meer
2. Dezember 2008 Letzten Donnerstag, also am 27. November 08, bin ich von einer 6-wöchigen Reise zum Toten Meer aus Israel zurückgekehrt und kann nun wieder etwas an meiner Webseite machen bzw. machen lassen (wer weiß schon, ob ich's selbst mache oder es machen lasse...?). Für Neugierige habe ich ein paar Videos mitgebracht und auf meiner eigenen *neuartigen* Rundfunkseite, H.A.S.E.L.-TV, veröffentlicht. Wer noch immer nicht neugierig genug ist: In einem der Videos bin ich (halb-) nackt zu sehen...! Dazu außerdem wieder zwei neue, sehr lehrreiche Schulfunkvideos zur Abschaffung der GEZ. Wenige Tage vor meiner Abreise, Anfang Oktober, bekam ich Post vom Hamburger OVG. Inhalt: Irgend ein Wicht hatte auf meinen Namen eine Anmeldung an die GEZ geschickt und Herr Siekmann hatte sich sehr darüber gefreut (siehe weiter unten). Da ich zu der Zeit ziemlich ausgebrannt war, hatte ich erstmal einen ziemlichen Hass auf denjenigen, der auf "meinem Arsch durchs Feuer reiten" wollte (Zitat von Wolf Biermann). Dann wurde mir aber langsam klar, dass die "Anmeldung" so eindeutig gefälscht war, dass ich damit keinen Ärger bekommen könnte. Schon die Unterschrift ist von meiner so unterschiedlich, wie sie nur sein kann. Dann die Anmeldung ab 07/96, bzw. 04/00 sowie die Zahlungsart jährlich im voraus ist vollkommen absurd.
Dieser ganze Unsinn hätte Herrn Siekmann auffallen müssen. Ich müsste schon vollkommen meschugge sein, so einen Wisch loszuschicken. Aber der Wunsch des Herrn Siekmann, dass ich so blöd bin, war wohl so groß, dass er den Schwindel einfach nicht wahrnehmen wollte und daher dieses Begleitschreiben beifügte:
Auch hier gilt wieder: Man muss als Bürger selbst auf die dümmsten Schriftsätze der Anstalten reagieren, wenn man nicht plötzlich verlieren möchte. Also habe ich wieder an das OVG geschrieben, um die Sache richtig zu stellen:
Kurz darauf erhielt ich wieder Post vom OVG und zwar die Kopie eines Schreibens des OVG an den NDR vom 13.10.2008:
Herr Siekmann hätte also bis zum 13.11.08 Auskünfte über Einzelheiten des Vorgangs an das Gericht erteilen sollen. Stattdessen schickt er erst am 19.11.08 diesen lapidaren Brief ans OVG. Kein Wort etwa über die Versandart oder sonstiges, was zum Urheber dieser Fälschung führen könnte.
Nun aber wieder zu meinem Auskunftserzwingungsverfahren. Mir geht es immer so, dass ich beim erstmaligen Lesen der Schriftsätze von Herrn Siekmann erstmal innerlich koche wegen seiner ziemlich unsinnigen und unlogischen Argumentationsweise. Beim zweiten Lesen bin ich aber gerade wegen seiner juristischen Kapriolen wieder guter Dinge. Ich bin Herrn Siekmann übrigens mittlerweile dankbar dafür, dass er mich mit seinen Kolleginnen und Kollegen so verbissen verfolgt. Immerhin spiegelt das auch andere Fälle wieder und ich kann auf diese Weise anderen Betroffenen zeigen, wie man sich wehren kann, ohne dass ich dabei mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt gerate. Meine Buchumsätze haben sich übrigens stark nach oben entwickelt, seit sich Frau Groth, Frau Marx, Herr Neuhoff und Herr Siekmann (in alphabetischer Reihenfolge) im Auftrag des NDR-Intendanten, Herrn Lutz Marmor, so fürsorglich darum bemühen, mich wieder als "Teilnehmer" zurückzugewinnen. Mittlerweile habe ich *20.000 Exemplare* meiner Rundfunkbücher verkauft. Das ist bei Sachbüchern ganz ordentlich. - Also ich bin wirlich nicht sauer auf Herrn Siekmann! Im Gegenteil! Herr Siekmann ist außerdem ein wichtiger *Motor* beim Schreiben meines neuen Buches und irgendwie auch ein Inspirator des Buch-Titels, ohne den ich wahrscheinlich nicht so leicht auf diesen gekommen wäre, nämlich: Blockwart-TV! Der folgende Schriftsatz ist wieder ein typisches Beispiel Siekmannscher Argumentation. Am *lustigsten* finde ich seine vorgebrachte These, dass ich "Rundfunkteilnehmer" sei, weil mich ja die GEZ angemeldet hat (wogegen ich mich bekanntlich erfolgreich gerichtlich gewehrt hatte). Diese Logik ist so, als wenn man einen Menschen verhaftet und ihm klar macht, dass er ja schuldig sein müsse, weil: man habe ihn ja verhaftet. Diese Aussage lässt tief blicken - schließlich kommt sie von jemanden, der beim *Norddeutschen Rundfunk* eine verantwortliche Position innehat und zudem den *Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht* mit seinen Weisheiten füttert. Aber lesen Sie selbst. Der Schriftsatz läuft nur so über von Unsinnigkeiten, Unwahrheiten, Plattitüden und Wiederholungen, die durchs ständige wiederkäuen auch nicht überzeugender werden. Viel Spaß beim Lesen:
Ich werde mich in den nächsten Tagen mit seiner Klageerwiderung intensiv beschäftigen und das Gericht um etwas Zeit bitten, darauf zu antworten. Es ist wirklich mühsahm und lästig, aber es muss sein. Ich werde mir wieder die Arbeit machen *müssen*, dieses Schreiben Stück für Stück zu durchleuchten und zu kommentieren. ... 19. Dezember 2008 Ich muss allerdings noch einmal betonen, dass ich es ausgezeichnet finde, dass dieser öffentlich ausgetragene Fall so läuft, wie dies in zahlreichen anderen Fällen *heimlich* geschieht: Es wird einfach irgend etwas *drauflosbehauptet* und das ganze dann beharrlich durchgezogen. Für viele Menschen ist das schlicht und einfach nicht auszuhalten und für die meisten Anwälte ein triftiger Grund, solchen Verfahren aus dem Wege zu gehen. Beim Rundfunkgebührenrecht stößt unser Rechtssystem daher oft genug an seine Grenzen! Hier nun die Fotos und das Anschreiben:
Eine Kopie davon habe ich an das Oberverwaltungsgericht geschickt, da Herr Siekmann dort ja die Berufung wegen seines verlorenen Verwaltungsgerichtsverfahrens beantragt hat. Über die Zulässigkeit der Berufung hat das OVG bisher noch nicht entschieden. Tut mir leid, dass ich geschrieben habe, er habe vermutlich *vorsätzlich* falsche Angaben gemacht, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass er nur aus Zeitmangel nicht dazu gekommen ist, sich ein wenig schlau zu machen. Er formuliert es immerhin als Tatsachenbehauptungen, mit denen er sich Vorteile für seinen Antrag verschaffen wollen könnte. Möglicherweise hat er aber einfach so viele neue Rundfunkteilnehmer zu gewinnen, dass er eben auch noch *wichtigeres* zu tun hat, als sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Herr Siekmann ist eben ein viel beschäftigter Mann. Ich werde jetzt erst einmal abwarten, was Herr Siekmann nun entgegnet, denn es wäre sehr mühsam, immer auf das gleiche wiederum das gleiche zu antworten. Immerhin dürfte dem Gericht die gesamte Akte vorliegen, sodass ich ohnehin von einer weitgehenden Sachstandskenntnis des Gerichts ausgehen kann. Dennoch werde ich in meinem nächsten Schriftsatz die Fakten noch einmal fein säuberlich zusammentragen, weil das ganze mittlerweile doch sehr unübersichtlich geworden ist. Hoffentlich wird es den Lesern nicht langsam zu öde, hier mitzulesen. Wahrscheinlich kennen aber viele Besucher meiner Webseite genau dieses Vorgehen der Anstalten durch höchst eigene Erfahrung. Ich selbst muss aufpassen, dass ich nicht nachlässig werde, da ich auf immer die gleichen Argumente und Lebensweisheiten von Herrn Siekmann eingehen muss. Das ist ziemlich ermüdend aber dennoch anstrengend. Es wird langsam Zeit, dass ich zur besseren Übersicht mal soetwas wie eine Gliederung zusammenstelle... Also nochmal zur Erinnerung: Die letzen Schriftsätze beziehen sich nicht auf das Antragsverfahren Siekmanns vor dem Oberverwaltungsgericht (weil er doch unbedingt in die Berufung gehen möchte), sondern auf das Auskunftserzwingungsverfahren, das NDR-Intendant Lutz Marmor von seinen Leuten Frau Groth, Frau Marx, Herrn Neuhoff und Herrn Siekmann gegen mich durchführen lässt und mit welchem sich jetzt das Verwaltungsgericht beschäftigt. Übrigens: Am 17. Januar 2009 hat dieses
Gesamtverfahren 2-jährigen Geburtstag!
21. Februar 2009
Nicht schlecht, würde ich sagen! Nun habe ich Zeit, dem Gericht bis zum 18. März meine (weiteren) Gründe für meine Klage mitzuteilen. Ich denke aber mal, das schaffe ich schneller. Auch und vor allem Herr Siekmann ist ja hier gefragt. Übrigens finde ich es ziemlich bezeichnend, dass Herr Siekmann meinen Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptung einfach aussitzt (siehe Eintrag vom 19. Dezember 08). Er hat darauf überhaupt nicht geantwortet! Das ist auch in vielen anderen mir bekannten Fällen ein typisches Verhalten: Den Bürger einfach abtropfen lassen und ihn so zur Aufgabe zwingen... Dieses Schreiben vom Gericht dürfte Herr Siekmann jedoch nicht ignorieren, vermute ich mal...
5. März 2009 Ich stelle die Anlage meines Schreibens voraus, da diese eine wichtige Rolle spielt. Diese Anlage ist ein Brief des Chefjustitiars des Norddeutschen Rundfunks, Herrn Dr. Hahn, an Herrn Dr. Knothe von der Kieler Staatskanzlei vom 22.2.2007. Das Ganze kam so zustande, dass ich eine allgemeine *Auskunft* vom NDR bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen mit den Rundfunkgebührenbeauftragten begehrte. Diese *Auskunft* wurde mir mit fadenscheinigen Gründen versagt, woraufhin ich mich hilfesuchend an die Kieler Staatskanzlei gewandt hatte. Der dortige Mitarbeiter, Herr Dr. Knothe, forderte den NDR daraufhin auf, ihm die genauen Gründe für die *Auskunftsverweigerung* mitzuteilen. Dieser Aufforderung kam dann auch Dr. Hahn mit dem hier wiedergegebenen Schreiben nach. Übrigens endete die Angelegenheit dann so, dass ein sehr ausführliches Rechtsgutachten von der Kieler Staatskanzlei erstellt, und dem NDR zugesandt wurde, in dem dezidiert begründet wurde, warum mir der NDR die von mir gewünschten Auskünfte zu geben habe. Dieses Rechtsgutachten wurde jedoch vom NDR ignoriert. Der NDR ist halt so etwas wie ein Staat im Staat, der sich um solche Kleinigkeiten nicht zu kümmern braucht... Viel mehr Wert, als die eigentlich gewünschten Auskünfte (die ich auf anderem Wege sowieso bekommen hatte) war dieser Schriftwechsel zwischen NDR und Kieler Staatskanzlei. Manchmal ist halt der Weg das Ziel! Die beiden Schreiben hat mir die Kieler Staatskanzlei dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt. Übrigens ohne irgendwelche Versuche zu unternehmen, mir diese Informationen zu verweigern. Einfach auf Anfrage. Auch das geht. Um zu verstehen, warum ich dieses Schreiben als Anlage für meinen Schriftsatz verwendet habe, braucht man nur die gelb markierten Stellen auf Seite 2 und 3 lesen. Wer allerdings etwas mehr Zeit mitgebracht hat, sollte sich den ganzen Brief durchlesen. Es lohnt sich! Hier nun das Schreiben von Herrn Dr. Werner Hahn, Chefjustitiar des Norddeutschen Rundfunks:
Und hier mein Schriftsatz vom 28.2.09:
Jetzt fällt vielleicht auf, dass ich das ziemlich scharfe Wort "Nötigung" verwendet habe. Ist nicht nett, aber man muss sich mal wirklich klarmachen, was hier eigentlich läuft! Ehrlich gesagt, ist mir das auch erst jetzt richtig klar geworden, als ich an meinem neuen Buch "Blockwart-TV" gearbeitet habe. Dabei kam mir nämlich auch das Schreiben von Dr. Hahn wieder in die Finger. Der Aspekt der Pressefreiheit ist mir vorher überhaupt nicht in den Sinn gekommen, wahrscheinlich, weil doch noch so ein kleiner innerer Untertan in mir rumspukt. Auch bei den vielen Kommentaren, die ich per Email zugesandt bekam, war keiner, der auf diesen Aspekt hinwies. Ich mache das mal mit einem Vergleich klar: Was wäre, wenn der Norddeutsche Rundfunk den SPIEGEL oder sein Online-Portal zwingen würde, Auskünfte darüber zu geben, wieviele Mitarbeiter an der Internetseite arbeiten und wo sie ihren Standort haben - und natürlich, wie die Daten von A nach B kommen? Verwenden die Mitarbeiter einen USB-Stick oder schicken sie ihre Hirngespinnste unerlaubter Weise per Internet. Wo steht der Scanner, mit dem die Dokumente eingescannt werden? Mit welchen Programmen werden die Berichte bearbeitet und ins Internet gestellt und wo steht um alles in der Welt das *Neuartige Rundfunkempfangsgerät*, mit dem diese geschmacklosen Beiträge hochgeladen werden? Wer ist der Bursche, der die Technik bedient und wo können wir uns den kaufen? Zahlt der überhaupt Rundfunkgebühren? Zahlen die für das Email-Postfach, das sie ja unstreitig betreiben? Wenn *ja* ist das Rundfunkgebührenpflichtig, wenn *nein* ist das unglaubwürdig! Wenn der SPIEGEL innerhalb eines Monats keine Auskünfte erteilt, würde der Norddeutsche Rundfunk ein Zwangsgeld nach eigenem Ermessen gegen den SPIEGEL verhängen! Wäre das Nötigung? Übertreibe ich mit diesem Vergleich? Natürlich würde es der NDR niemals wagen, derartig mit dem SPIEGEL umzugehen. Das stünde sofort in allen Zeitungen! Ich gebe gerne zu, dass der Vergleich etwas zugespitzt ist, aber genau in diese Richtung tendieren die NDR-Schriftsätze. Die Pressefreiheit, also das Recht, frei und ungehindert zu recherchieren und zu berichten gilt nach unserem Grundgesetz nicht nur für die *Großen* und schon gar nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Der Artikel 5 gehört zu den wichtigsten Artikeln des Grundgesetzes, da nur durch die Gewährleistung einer freien Presse Fehlentwicklungen aufgedeckt und angeprangert werden können. Ich möchte übrigens noch einmal klarstellen, dass sich das Vorgehen der Anstalt nicht speziell gegen mich richtet. Auch wenn ich wahrscheinlich mit einer Domain "www.gez-hurrahurrahurra.de" weniger Probleme hätte (kann ja mal jemand testen). Ich kenne unzählige Verfahren, wo es die Rundfunkjustitiare genauso durchziehen, wie bei mir. Nur mit dem Unterschied, dass ich die Sache bis zum absoluten Ende mitmache und andere vorher leider aufgeben, weil sie glauben, dass sie gegen *DIE* sowieso nicht ankommen. Ich muss auch nochmal darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um einen privaten Schlagabtausch zwischen mir und Herrn Siekann handelt. Vielmehr ist es der hoheitlich, hier als *Behörde* tätige, Nordeutsche Rundfunk mit allen seinen verfügbaren Zwangsmitteln. Es ist die Institution des Intendanten, erst Jobst Plog, später Fritz Marmor, die das Verfahren *verantworten*. Dafür setzten sie ihre Mitarbeiter Siekmann, Marx, Groth und Neuhoff ein. Es ist das *System*, nicht die Person!
21. März 2009 Was mich besonders geärgert hat, ist die Tatsache, dass er überhaupt nicht auf meine beiden letzten Schriftsätze eingeht. Ich hatte darin u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Siekmann zur Untermauerung seiner angeblichen "tatsächlichen Anhaltspunkte" mit falschen Tatsachenbehauptungen über die Ausstattung der Uni gearbeitet hat und ich hatte das mit entsprechenden Fotos belegt. Tatsachen derartig falsch darzustellen, damit es günstiger für einen aussieht, ist eigentlich nichts anderes, als der Versuch, das Gericht zu täuschen, oder? Ich bin der Meinung, dass er auf meine Vorhaltungen hätte eingehen müssen! Herr Siekmann tut stattdessen einfach so, als sei nix gewesen. So, als würde das bald vergessen sein, wenn man nicht weiter drüber redet. Außerdem habe ich ihm vorgeworfen, mit seinen Zwangmaßnahmen speziell meine journalistische Tätigkeit auszuspähen. Dazu hatte ich ein Schreiben seines Chefs beigefügt, in dem dieser meint, dass sogar Auskünfte über den wirtschaftlich-administrativen Bereich die journalistische Arbeit in unzulässiger Weise behindere. Auch darauf geht er nicht ein. Im Gegenteil: Er will mich weiterhin zwingen, über das Wie, Wo und Durch-Wen meine Arbeiten entstehen und online gehen Auskünfte zu geben. Nun greift er sogar offen die Inhalte meiner Arbeit an und kritisiert meine Texte. Natürlich darf er gern meine Texte kritisieren. Nicht aber, um daraus Auskunftszwänge zu konstruieren. So, nun habe ich mich ein wenig beruhigt und ich stell schon mal seinen Text zur allgemeinen Begutachtung ins Netz.
Zu diesem 7-Seiter gibt es eine Menge zu sagen. Ich werde in Kürze wieder einen erneuten Schriftsatz verfassen müssen, um in diese juristischen Kapriolen Ordnung zu bringen. Das kostet wieder viel Zeit, aber wenn ich nicht reagiere, bliebe das ja unwidersprochen so stehen. Ich kann es gar nicht oft genug wiederholen: Ein Anwalt wird bei einem solchen Vertretungs-Auftrag regelrecht ausgebeutet. Wer gegen die Anstalten prozessieren will, weil er davon lebt, verhungert. Deswegen sagen ja auch schon viele Anwälte ihren Mandanten, damit sie sie loswerden: "Gegen die kommt man sowieso nicht an! Tun Sie lieber, was die wollen!" Das ist jenseits von Recht und Demokratie. Die Rechtspflege im Rundfunkgebührenrecht ist tot! In einem Punkt hat mich Herr Siekmann übrigens tatsächlich richtig wiedergegeben: Ich halte den jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dieser aktuellen personellen Besetzung in den oberen Führungsebenen für unreformierbar. Er gehört abgeschafft und mit neuen Leuten an der Spitze wieder aufgebaut. Ich weiß allerdings nicht, warum Herr Siekmann das jetzt hier vorträgt und wie er das für das Auskunftserzwingungsverfahren nutzen könnte. Er will mir ja sogar vorschreiben, wie ich meine Artikel zu verfassen habe (siehe Seite 6). In Kürze kommt hier mein neuer Schriftsatz hin. Bis bald!
30. März 2009
Ich weiß nicht, ob es ein Fehler war, nicht alle Punkte, die Herr Siekmann in seiner letzten Stellungnahme aufgeführt hat, zum x-ten mal auch wieder selbst aufzugreifen. Aber es wiederholt sich alles wie in einem Karussell und ich werde langsam müde.... Möglicherweise steckt ja gerade deshalb ein sehr wohl durchdachter *Trick* dahinter, immer wieder und immer wieder das gleiche vorzutragen, bis der Gegner irgendwann müde wird und zum Schluss nur noch die zuletzt gesagten Dinge im Raum stehen... Sollte ich mal drüber nachdenken. Das kann sogar wirklich sein. Vielleicht sollte ich daher vor der mündlichen Verhandlung doch noch einmal alles Wichtige auflisten. Mal gucken. Auf jeden Fall finde ich es wirklich ziemlich bizarr, wie Herr Siekmann nun ganz ungeniert auf meine Presseartikel Einfluss nehmen möchte. Am liebsten scheint er es zu haben, wenn ich so langweilig schreibe, wie das NEUE DEUTSCHLAND zu DDR-Zeiten: "Ich habe meine Rundfunkempfangsgeräte bei der GEZ abgemeldet, weil ich keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit halte. Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem keine Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Ohne eine erneute Anmeldung besteht keine Berechtigung, Geräte bereit zu halten, die zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind." - So mache ich es jedoch zum Ärger von Herrn Siekmann und seiner Kollegen nicht. Ich lasse stattdessen die Frage, ob ich Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit halte, in meinen Veröffentlichungen ganz bewusst offen. Und zwar, um sie dadurch *spannender* und dennoch unangreifbar zu machen. So auch in meinem Interview für WELT-ONLINE, das gestern erschienen ist. Das muss in Deutschland noch erlaubt sein oder soll ich meine Artikel künftig vor Erscheinen einem NDR-Zensor vorlegen?
..... 14. April 2009
Das ist schon sehr abgehoben, wenn er schreibt (siehe II): "Diese unbegründeten Anschuldigungen haben ob ihrer Abwegigkeit nichts mit dem vorliegenden Verfahren zu tun und sind damit auch nicht mit einer inhaltlichen Stellungnahme zu würdigen." Toll ausgedrückt, nur leider in der Sache völlig daneben. Herr Siekmann hatte immerhin als Tatsachenbehauptung vorgebracht, dass in der Uni keine Scanner zur Verfügung stehen würden und die Software in den Unirechnern auch zu dürftig dafür sei, dass man damit Webseiten herstellen und hochladen kann. Damit wollte Herr Siekmann immerhin seine "konkreten Anhaltspunkte" konstruieren. Diese falschen Behauptungen waren ein zentraler Punkt seiner Argumentation in diesem Auskunftserzwingungsverfahren. Meine Fotos belegen hingegen, dass er damit die Unwahrheit vorgebracht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Ich finde, das ist harter Tobak und keine "unbegründete Anschuldigung". Außerdem hat das ganz elementar etwas mit dem vorliegenden Verfahren zu tun. Herr Siekmann sollte sich vielleicht doch noch zu einer inhaltlichen Stellungnahme durchringen. Natürlich steht es ihm frei, die Aussage zu verweigern, wenn er sich damit selbst belasten würde. Warten wir mal die mündliche Verhandlung ab. Zu III und IV ist zu sagen, dass ich natürlich nichts dagegen habe, von Herrn Siekmann zitiert zu werden. Er darf mich auch im Rahmen der Gesetze in Grund und Boden kritisieren. Nur möchte ich nicht von ihm vorgeschrieben bekommen, wie ich stilistisch zu arbeiten habe. Eindeutig ist zu sagen, dass der Artikel keine rechtswidrigen Inhalte hat. Alles andere hat ihn, zumindest in seiner Eigenschaft als Justitiar des NDR, mit Verlaub, nicht weiter zu interessieren. Lustig finde ich, dass Herr Siekmann offenbar nicht im Stande ist, das Wort Abmeldebogen zu schreiben. Er zitiert mich gleich zweimal stark abgewandelt, indem er statt des von mir verwendeten Wortes "Abmeldebogen" "Anmeldebogen" schreibet. Dieses Wort "Abmeldebogen" scheint für Herrn Siekmann ein echtes Unwort zu sein, das in seiner NDR-Neusprech-Sprache keinen Platz hat. Ich will daher das Wort ABMELDEBOGEN hier auch nicht sinnloserweise nochmals wiederholen, da es bei Herrn Siekmann möglicherweise eine schwere Allergie hervorruft. Außerdem könnte es zu einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die GEZ-Neusprechpflichten kommen. Ich denke, dass mittlerweile alle Nettigkeiten ausgetauscht wurden und ich dem Gericht nicht noch einen Schriftsatz zukommen lassen muss. Ich warte jetzt auf die mündliche Verhandlung.
20. April 2009 C'M'S' Hasche Sigle, sozusagen der Hauskanzlei des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn man den Stellenanzeigen dieser Kanzlei glaubt, arbeiten dort nur die Spezialisten der Spezialisten, die mindestens ein Predikatsexamen oder einen Doktortitel haben müssen, um dort überhaupt ein Volontariat machen zu dürfen. Diese Kanzlei hat auch schon die ARD vertreten, als es darum ging, Aussagen, die ich im privaten Fernsehen gemacht hatte, verbieten zu lassen. Ich habe darüber ja in meinem Buch "Blockwart-TV" im Kapitel "ARD kämpft gerichtlich gegen Aufklärung", ab Seite 87 ff ausführlich berichtet. Damals ist die ARD, trotz der Topp-Anwälte von CMS Hasche Sigle, am Oberlandesgericht Hamburg letztlich gescheitert. Zu Lasten der Rundfunkgebührenzahler, die dieses Verbotsverfahren mitzufinanzieren hatten. Der Anwalt von CMS Hasche Sigle hat mir vorsorglich *verboten*, seinen Schriftsatz auch nur auszugsweise zu veröffentlichen! Ich werde also angegriffen und darf darüber nichts Konkretes nach außen dringen lassen. Ob er mir das wirklich verbieten kann, werde ich nächste Woche prüfen. Bis dahin halte ich mich erstmal daran und nenne ihn auch nur Herrn F.. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass ein Veröffentlichungsverbot, also ein gewaltiger Eingriffs in die Pressefreiheit, ganz offensichtlich verrät, dass sowohl Herr Siekmann, als auch Herr F. wahrscheinlich ahnt, dass solche Verbote in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gut ankommen. - Warum können Menschen nicht einfach Sachen machen, auf die sie *stolz* sind und sein können? Dann bräuchte man keine solchen Veröffentlichungsverbote und andere Heimlichtuereien.und die Welt sähe deutlich besser aus! Herr F. war übrigens auch schon damals Prozessbevollmächtigter in dem in meinem Buch beschriebenen Verbotsverfahren. Man kennt sich also schon... Inhalt der Abmahnung: Ich soll bis zum 22. April (also übermorgen!) eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und mich darin verpflichten, den Namen des Herrn Siekmann nicht mehr zu nennen und außerdem die Veröffentlichung der Strafanzeige gegen ihn zu löschen sowie die Bescheide der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft zu entfernen. Bei Zuwiderhandeln hätte ich eine von Herrn Siekmann festzusetzende Vertragsstrafe zu entrichten. Außerdem hätte ich laut Anwalt F. seine Kosten zu tragen, gemessen an einem Gegenstandswert von 50.000 Euro! Nach meinen Berechnungen fallen dann (wenn ich unterschreibe) bei der verlangten 1,3-fachen Gebühr rund 1.000 Euro Rechtsanwaltskosten für Herrn F. an plus Spesen und Mehrwertsteuer, versteht sich. Pressestreitigkeiten werden in der ersten Instanz immer vor dem Landgericht verhandelt und da ist man runde 3.000 Euro los, wenn man verliert (müsste mich noch mal genau schlau machen). Ganz abgesehen von weiteren Instanzen. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, was bedeutet, dass ich mich nicht selber vertreten kann, sondern einen Anwalt nehmen muss (der in aller Regel sein Geld im voraus haben will). Presseanwälte arbeiten außerdem meistens nicht zum normalen Tarif nach dem RVG, sondern haben (sehr viel teurere) Stundenhonorare, sodass man selbst beim Obsiegen jede Menge Kosten hat. Der Verlierer braucht nämlich nur den Normaltarif der Gegenseite bezahlen, nicht die Stundenhonorare. Herr Siekmann weiß aus einem Gerichtsverfahren wegen Gebührenbefreiung, dass ich mit meinem selbstständigem Einkommen sozusagen auf Harz IV-Niveau lebe. Ich war nämlich bis Ende März 2005 "Rundfunkteilnehmer" mit geringem Einkommen. Er hat sogar im Gerichtssaal einen tiefen Einblick in meinen Kontoauszug genommen und dort die über 2.000 Miese festgestellt. - Und jetzt also eine 50.000 Euro-Klageandrohung. Das hat man nun davon, wenn man dem öffentlich-rechrtlichen Rundfunk Auskünfte gibt! Ich kann davon nur abraten! Da es jetzt um richtig viel Geld geht, kann ich das nicht mehr allein auf meinen eigenen Schultern buckeln. Ich richte daher diese Woche ein Sonderkonto ein und hoffe, dass Leser dieses Blogs wahrmachen, was mir einige schon öfters angeboten haben, nämlich mir in der Not auch finanziell zu helfen. Das hatte ich bisher immer abgelehnt. Es geht jetzt aber nicht mehr nur allein um meine Zwangsanmeldung, sondern um die Pressefreiheit! In den nächsten Tagen gebe ich die Kontoverbindung bekannt. Sinn und Zweck dieser Abmahnung scheint es zu sein, dass die Anstalten wieder alles schön geheim machen können. Dieser Blog soll aber nicht nur dazu dienen, die Vorgehensweise der Anstalten in ihrem Verwaltungshandeln zu demonstrieren, sondern auch die Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich zur Wehr setzen kann. Nämlich u.a. durch Herauslösung aktiv tätiger Mitarbeiter aus ihrer Anonymität und - wenn angebracht - Erstattung von Strafanzeigen. Das muss in Deutschland einfach noch grade mal eben erlaubt sein! Eine erzwungene Anonymisierung Herrn Siekmanns und dem Verschweigen der Strafanzeige würde diesen ganzen Blog zerstören. Es wäre Zensur im schlimmsten Sinne. Ich bezweifle im übrigen, dass Herr Siekmann in dieser Sache überhaupt aktiv dazu legitimiert ist mich abzumahnen, da ich ihn ausschließlich in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präsentiere. Er ist Prozessbevollmächtigter des NDR und als solcher tritt er auch im Blog auf. Er *ist* in diesem Verfahren sozusagen "NDR". Privat habe ich mit Herrn Siekmann nicht das Geringste zu tun. Ich habe zum Glück sehr gute juristische Berater, mit denen ich u.a. auch die Inhalte meiner Bücher durchspreche, bevor ich sie veröffentliche. Mit ihnen werde ich mich die nächsten Tage in Verbindung setzen und über das künftige Vorgehen diskutieren. Übrigens fällt mal wieder auf: Auch mit Termindruck soll Bange gemacht werden, gerade zwei Werktage (eigentlich sogar nur einer), damit man bloß nichts richtig prüfen kann und sich vor Angst vollmacht. Angst natürlich auch vor hohen Kosten. Das ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk.
22. April 2009 Mittlerweile habe ich das oben angekündigte Sonderkonto eingerichtet. [Hier geht es zur Kontoinformation] Hier nun pünktlich zu der mir von Herrn F. aufgezwungenen Frist das eigentliche Abmahnschreiben, welches ich nach der Vorstellung seines Verfassers *geheim* zu halten hätte. Er hatte mir ja sogar untersagt, auch nur *auszugsweise* davon zu zitieren (Ende Seite 2). Das Zitieren von Auszügen kann man generell niemanden verbieten und das gesamte Schreiben stellt einen Angriff gegen die Pressefreiheit dar und ist deshalb für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Schon deshalb, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier eine wichtige Rolle spielt. Herr F. wird sicher wissen, dass ich als Journalist ein Presseprivileg für mich beanspruchen kann. Ich darf alles veröffentlichen, was legal ist und was ich auf legalem Wege erhalten habe. Es befindet sich indes nichts Intimes oder sonst wie anderweitig zu schützendes in diesem Schriftsatz. Es ist zudem ein Dokument, das möglicherweise bereits Teil eines von Herrn Siekmann angestrebten Gerichtsverfahrens ist. So steht es auf Seite 2. Und Gerichtsverfahren sind in Deutschland öffentlich. Allein das Ansinnen, mir zu verbieten, einen solchen Angriff gegen die Verfassung zu dokumentieren, spricht Bände. Hier also das Abmahnschreiben mit der dazu gehörigen Unterlassungverpflichtungserklärung:
Hier nun meine Antwort, die ich gestern Abend an die Kanzlei CMS Hasche sigle gefaxt habe, um die Frist auf jeden Fall zu wahren. Hätte ich mir dafür einen Anwalt suchen müssen, wäre diese Frist viel zu kurz gewesen. Der Anwalt hätte erstmal Zeit für mich haben müssen und sich dann meinen Blog nach rechtswidrigen Inhalten durchkämmen müssen. Außerdem hätte der Anwalt dann nach der Rechtsgrundlage fahnden müssen, die Herrn F. bewegt haben könnte, auf diese Weise gegen mich vorzugehen. Viele Hinweise hat Herr F. dazu ja entgegen den professionellen Gepflogenheiten nicht gegeben. Übrigens sollte man auf Abmahnungen *immer* reagieren, weil es sonst passieren kann, dass das Gericht eine Einstweilige Verfügung erlässt, ohne den Betroffenen anzuhören. Dagegen könnte man zwar rechtlich vorgehen, aber die Einstweilige Verfügung wäre erstmal da. Herrn F. habe ich erstmal weggeixt, weil: Er macht ja nur seine *Arbeit*. Hier also meine Stellungnahme:
Es ist mittlerweile so, dass Abmahnanwälte tatsächlich auch ohne Bewährung ins Gefängnis kommen können. Ein schönes Beispiel dafür kann man bei Medienhandbuch.de nachlesen. Ich weiß allerdings nicht, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist. Trotzdem keine schönen Aussichten für Herrn F.. Soweit erstmal zum Stand der Abmahnung.
Gestern bekam ich noch ein Einschreiben mit Rückschein. Ich dachte erst, das wäre wieder die Kanzlei CMS Hasche sigle, die meinen neuen Eintrag im Blog zur Abmahnung *entdeckt* hatte und mir diesen *verbieten* lassen wollte. - Nein, es war Post von Herrn Siekmann. Eigentlich dachte ich, dass wir unsere Streitigkeiten jetzt vom Gericht klären lassen und nun wieder so ein Direktkontakt:
Ehrlich gesagt bin ich zu blöd, um das zu verstehen. Denkt er vielleicht, dass ich da jetzt jede Menge altartige und neuartige Rundfunkgeräte eintrage? Ein Freund mutmaßte, dass er einfach Druck auf mich ausüben will, um mich von der Arbeit abzuhalten und mir den letzten Nerv zu rauben. In der Tat wollte ich diese Woche fleißig an meiner Doktorarbeit arbeiten und bin dazu schon emotional nicht mehr in der Lage. Ehrlich: Im Moment *koche* ich.
29. April 2009 Wer die Abmahnung noch nicht kennt, gehe bitte noch mal zurück zum 20. April. Hier geht es ja tatsächlich um einen Angriff auf die Pressefreiheit, die uns alle betrifft. Es geht aber auch um die Frage der Anwaltskultur. Der Anwaltsstand nennt sich ja auch so schön: "Organ der Rechtspflege". Dieser tolle Begriff sollte doch wenigstens auch ein paar Selbstverpflichtungen nach sich ziehen, damit man ihn ernst nehmen kann. Ich habe daher eben per Fax an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Ein Freund meinte zwar, dass ich mir das schenken könne, da die Rechtsanwaltskammer eh nur nach dem Krähenprinzip arbeitet. Okay, das weiß ich auch, aber der Sinn dieser Anfrage soll ja sein, dass sie sich hier in diesem Forum öffentlich zu diesem Standesverhalten äußern. Ich bin mir sicher, dass das viele Besucher interessiert!
Wenn so ein Verhalten von Rechtsanwälten berufsstandsgemäß ist, dann ist es auch möglich, jeden ungeliebten Zeitgenossen nur allein durch teure und aggressive Abmahnungen und Gerichtsverfahren finanziell zu ruinieren und mundtot zu machen. Es heißt in diesem Lande ja auch schon: Nur wer Geld hat, bekommt Recht. Und wer *richtig* Geld hat, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, beherrscht irgendwann das Land allein, weil er die Gegner alle ausgeschaltet hat. Nicht, wie in *echten* Diktaturen, mit dem Strafrecht, sondern die Vernichtung der Existenz mit Hilfe des Zivilrechts. Zivilrecht klingt harmlos, kann aber viel mächtiger sein, als das Strafrecht. Ich komme immer mehr zu der Ansicht, dass in diesem Lande nur ohne Gefahr leben kann, wer entweder über umfangreiche juristische Kenntnisse verfügt oder über Kohle ohne Ende. Eigentlich über beides. Das ist kein gutes Zeugnis für einen "Rechtsstaat". Das ist das Gesetz des Dschungels.
15. Mai 2009 Wer die Abmahnung noch nicht kennt, gehe bitte noch mal zurück zum 20. April. Vorgestern habe ich also Post von der Anwaltskammer erhalten. Wie zu erwarten, das gelebte Krähenprinzip: Die Anwaltskammer ist nicht zuständig. Der Anwalt F. hat nicht gegen "spezifische berufsrechtliche Vorschriften" verstoßen. Eine Kopie meiner Beschwerde und dieser Antwort wird Herrn F. zugestellt. U.s.w.. Soweit hatte ich es auch erwartet. Allmählich kenne ich ja das System. Nun kommt aber noch etwas, was selbst ich nicht erwartet hätte. Die traditionsreiche "Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg" schreibt mir in Person einer Frau V. (den Namen nenne ich mal lieber nicht), Vorsitzende der Abteilung xy (die Abteilung nenne ich mal lieber nicht), folgenden Satz in dieses Schreiben:
Ehrlich gesagt, da bleibt mir die Spucke weg! Warum können Menschen nicht einfach mal das tun, worauf sie stolz sein können! Nach der Auffassung der Akteure darf über den vom NDR durchgeführten Verwaltungsakt nicht ungeschwärzt berichtet werden. Hallo! Das allein lässt auf Bananenrepublik schließen! Über den Inhalt der Abmahnung muss Stillschweigen bewahrt bleiben! Und die ehrenwerte Rechtsanwaltskammer verbietet mir die Veröffentlichung ihrer Antwort auf meine Beschwerde! Was ist bloß aus diesem Land geworden! Da mich die Rechtsanwaltskammer ja nicht angegriffen hat, halte ich mich mal brav an das Verbot und konzentriere mich lieber ganz auf meine Angreifer. Dieses Veröffentlichungsverbot der Anwaltskammer spricht ohnehin Bände. Da brauche ich mich nicht noch auf eine weitere Streiterei einlassen...
Zur Klärung der Rechtsfrage, ob ich die Schriftsätze von Herrn F. und Herrn Siekmann veröffentlichen darf, habe ich ein interessantes Urteil des Kammergerichts Berlin gefunden (das Berliner Kammergericht entspricht einem Oberlandesgericht). Das Urteil mit dem Az 9 W 152/06 wurde am 31.10.2008 verkündet und lässt sich nahezu perfekt auf den vorliegenden Fall analog anwenden. Antragsteller (im Einstweiligen Verfahren sozusagen der Kläger) ist ein Rechtsanwalt, Antragsgegner ist eine Zeitung. Danach gibt es kein generelles Verbot für das zitieren aus anwältlichen Schriftsätzen. Es geht dabei vielmehr um eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Unter Punkt 2.) der Leitsätze schreibt das Gericht: "Beruft sich der Äußernde auf ein sachliches und ernsthaftes, für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse und fällt die zitierte Äußerung aus dem Schriftsatz in die Sozialsphäre des Rechtsanwaltes, geht die Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht vor." Ja. Ich berufe mich auf ein sachliches und ernsthaftes für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse. Ich will nämlich darstellen, wie ein Zwangsanmeldeverfahren und ein Auskunftserzwingungsverfahren im Einzelnen von einer Rundfunkanstalt durchgeführt wird und wie man sich dagegen wehren kann. Dabei ist das Herauslösen von Akteuren aus der Anonymität ein wichtiger Aspekt und das Erstatten von gut begründeten Stafanzeigen ebenfalls. Außerdem will ich öffentlich dokumentieren, wie so eine Abmahnung aussieht und welchen Drohcharakter sie innehat. Viele kennen Abmahnungen nur vom Hörensagen. Die Schriftsätze fallen zudem nicht in die Intimsphäre der Personen, die ich zitiere, sondern in die Sozialsphäre. Das Gericht schreibt weiter in seiner Begründung: "Gerade der Meinungsfreiheit, der das BVerfG wegen ihrer herausragenden Bedeutung für die menschliche Persönlichkeit und die demokratische Staatsordnung seit jeher einen besonders hohen Rang zuerkennt (BVerfG NJW 1991, 2339), muss hier bei der Abwägung mit den anderen Rechtsgütern ein höheres Gewicht eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere bei Äußerungen, die nicht im privaten Interesse, sondern in öffentlichen Angelegenheiten gemacht werden, wie im vorliegenden Fall. Hier spricht bereits eine Vermutung zugunsten der Redefreiheit; an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG a.a.O.)." Es sei zulässig, "das Wirken des Antragstellers und weiterer Medienanwälte für deren Mandanten darzustellen und einer Wertung im Hinblick auf die Auswirkungen für die Pressefreiheit zu unterziehen. Zu diesem Zwecke ist es gerechtfertigt, Äußerungen des Antragstellers zu zitieren. Dies gilt auch für Zitate aus anwaltlichen Schriftsätzen." "Der Antragsteller kann sich nicht darauf berufen, das zitierte Schreiben sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Der Antragsteller ist durch das verwendete Zitat nicht in seiner Geheimsphäre betroffen. Die Tätigkeit des Antragstellers für seine Mandanten gegenüber Presseunternehmen spielt sich vielmehr in der Sozialsphäre ab." Das wäre anders zu beurteilen, wenn nicht das Originalzitat veröffentlicht worden wäre, sondern "wenn ein an eine Redaktion gerichtetes Schreiben eines Rechtsanwalts, welches zur Unterlassung der Verbreitung konkreter Tatsachen auffordert, verkürzt und sinnentstellend veröffentlicht wird, weil auf diese Weise der Sinn der anwaltlichen Tätigkeit, eine Berichterstattung gerade zu verhindern, in sein Gegenteil verkehrt wird (Urteil des Senates vom 03. März 2006 – 9 U 117/05)." Hätte ich also nur *sinngemäß* aus den Schriftsätzen von Herrn Siekmann oder Herrn F. zitiert, hätten mir Fehler unterlaufen können, die einer falschen Tatsachenbehauptung gleichkommen könnten. Diese Gefahr war durch mein Vorgehen von vornherein ausgeschlossen.
Unterlassungsklage gegen mich
16. Juni 2009 Am letzten Donnerstag, den 11. Juni 2009 wurde mir die Klage zugestellt. Die Klage selbst ist sechs Seiten lang und enthält sehr viele Anlagen, insbesondere Auszüge aus diesem Blog. Obwohl ich mir eigentlich sicher bin, dass man mir den Abdruck der Klageschrift nicht verbieten kann, möchte ich aus Furcht vor einer Einstweiligen Verfügung zunächst noch davon Abstand nehmen. Weiter unten habe ich aber schon mal einen Punkt aus der argumentativen Strategie herausgegriffen, nämlich dass Herr Siekmann sozusagen nur ein ganz *kleiner* Mitarbeiter des NDR sei, der, so soll das wohl verstanden werden, ein nahezu schrankenloses Recht auf Anonymität habe. Im Prinzip sieht die Klage von der Substanz her nicht viel anders aus, wie die Abmahnung. Darf sie ja auch nicht. Eine Klage muss die juristischen Argumente der vorangegangenen Abmahnung enthalten, da sie sonst ins Leere laufen würde, wenn der Beklagte die Wünsche des Klagenden umgehend erfüllen würde. Insofern ist ein kompletter Abdruck der Klage auch nicht notwendig, es sei denn, Herr F. wünscht ungekürzt wiedergegeben zu werden... Dann erfülle ich selbstverständlich seinen Wunsch... Hier zunächst das Gerichtsschreiben mit der richterlichen Verfügung, bzw. den Erläuterungen des Gerichts. Ich habe einige Teile geschwärzt, weil ich so verhindern möchte, dass irgendwer in meinem Namen dort anruft oder irgendwelche Anfragen stellt und so in den Prozess eingreift. Die Schwärzungen erfolgten also aus freien Stücken. Ich denke nicht, dass das Gericht dies von mir verlangt hätte. Die Identität von Herrn F. halte ich übrigens erstmal weiterhin anonym.
Wie man lesen kann, muss ich mir jetzt erstmal eine anwaltliche Vertretung suchen und dann die Verteidigungsanzeige machen lassen. Was so ein Landgerichtsverfahren mit all seinen Gebühren kostet, muss ich erst noch herausbekommen. Die bisher erfahrene Solidarität und die Überweisungen auf das Sonderkonto machen mir aber Mut, auf jeden Fall diesen Prozess durchzustehen! Was mich allerdings weniger erfreut hat, war die Reaktion der Presse und anderer Medien auf meine Rundmail an 1.600 Medien-Adressen mit der Bitte um Veröffentlichung. Ich habe allerdings von keiner einzigen Veröffentlichung gehört. Schade. Mein Eindruck ist, dass jeder lieber seinen Privatkrieg führt, als gemeinsam gegen die Behinderung der Pressefreiheit vorzugehen. Ich bin ja nicht der Einzige, der entsprechenden Ärger mit den Öffentlich-Rechtlichen hat.
Zur Klage selbst möchte ich zunächst nur folgendes bemerken, was mir sofort auffiel: Herr F. versucht Herrn Siekmann so *klein* wie irgend möglich darzustellen. Zitat aus der Klageschrift (ich hoffe, Herr F. erlaubt mir, dieses kurze Zitat zu veröffentlichen):
Diese Taktik soll dazu dienen, die nach wie vor behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzung zu untermauern, denn wer so *klein* ist, bedarf natürlich eines besonderen Schutzes! Ganz anders sieht aber die Realität aus: Weiter oben hatte ich schon in meiner Antwortschrift auf die Abmahnung angedeutet, dass sich Herr Siekmann mehrfach als hoch angesehener juristischer Kommentarschreiber und berühmter Autor von bedeutenden Fachartikeln hervorgetan hat. Nun habe ich noch ein bisschen über Herrn Siekmann weitergegoogelt. Hier ein paar der Ergebnisse. Besonders interessant finde ich den Text bei NDR.de! Herr Siekmann tritt nämlich in der Öffentlichkeit nicht als *kleiner* Referent auf, sondern als Justitiar. Was aber ist ein Justitiar? Wikipedia: „Der Justiziar beschäftigt sich oftmals als Leiter der Rechtsabteilung von Behörden, Verbänden und Unternehmen mit vielfältigen juristischen Sachverhalten.“
Und wo tritt Herr Siekmann z.B. als Justitiar auf?
NDR.de: Zitat: „... "NDR unterliegt erneut". Klaus Siekmann, NDR Justitiar: "Dies trifft nicht zu. Bisher haben weder die "Focus Magazin Verlags GmbH" noch der Geschäftsführer von "Focus", Herr Markwort, sich wegen der NDR Berichterstattung gerichtlich gegen den NDR durchsetzen können. Sämtliche entsprechenden Inanspruchnahmen sind vielmehr erfolgreich abgewehrt worden."
SPIEGEL.de: „Über diese Einschätzung, die von der "Süddeutschen Zeitung" verbreitet wurde, konnte wiederum der NDR-Justitiar Klaus Siekmann nicht lächeln.“
Als Redner bei einem Presserechtsseminar: Vortrag 11:45 bis 12:10 Uhr: „Gefahrenzonen: Gegendarstellung/Schutzschrift/Widerruf“; Klaus Siekmann, NDR-Justitiar
Bei der Berliner Zeitung: „Es sei lediglich verboten, Bilder Prominenter bei privaten Auftritten zu drucken oder zu senden, sagte NDR-Justitiar Klaus Siekmann.“
Warum also so bescheiden? Da kann man doch stolz drauf sein, wenn man Justitiar beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist oder etwa nicht? Wenn selbst der NDR Herrn Siekmann als Justitiar preist, dann kann ich doch wohl nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass er definitiv Justitiar *ist*! Wenn man selbst dem NDR schon nicht mehr glauben können soll, wem dann sonst??!
Schon in wenigen Tagen geht's weiter! Ich werde jetzt nämlich alles mir mögliche versuchen herauszubekommen, ob diese teure Klage vor dem Landgericht ein Privatvergnügen des Herrn Siekmann ist, das er sich aus seiner Privatschatulle leistet oder ob das alles durch Rundfunkgebühren abgesichert ist. Ich bin mir sicher, dass diese Frage insbesondere für die Gebührenzahler interessant ist. Ich jedenfalls würde vor Wut explorieren, wenn mit meinem Geld Derartiges angestellt würde! Zum Glück bin ich kein Gebührenzahler, sonst hätte ich möglicherweise die absurde Situation, dass mit meinem eigenen Geld gegen mich vorgegangen wird... Aber noch wissen wir es ja nicht. Könnte ja sein, dass Herr Siekmann tatsächlich sein Sparschwein geschlachtet hat - "man gönnt sich ja sonst nichts". Auf jeden Fall bin ich jetzt erstmal auf Anwaltssuche. Hoffentlich wird es nicht zu teuer.
Ach ja, ich vergaß: Auf Anfrage des Gerichts hat sich Herr Siekmann nun auch noch zu seinem Einschreiben/Rückschein geäußert, das er am selben Tag abgeschickt hatte, wie sein Anwalt das Abmahnschreiben (17.4.09). Es handele sich hierbei, wie er schreibt, um ein *weiteres* Auskunftsersuchen und ich solle in diesem Verfahren eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dann sei die Sache erledigt. Wer jetzt irritiert ist, dem sei noch einmal gesagt, was z.Zt. noch gegen mich läuft: 1. Das Auskunftserzwingungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht 2. Das Antragsverfahren des Herrn Siekmann auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht 3. Dieses eben erwähnte *neue* Auskunftsverfahren, das am 17.4.09 frisch gestartet wurde 4. Das Presse-Zensur-Verfahren vor dem Hamburger Landgericht
Ich hoffe, ich hab nichts vergessen...
19. Juni 2009 [Hier nochmal zur Einreichung der Zivilrechtsklage von Herrn Siekmann] Am liebsten würde ich jetzt kurz für ein paar Tage mal gar nix mit dem NDR oder der GEZ zu tun haben. Mir stehen diese Anstalten bis *oben*! Ich bitte daher jemanden von meinen Blog-Besuchern, mir etwas zur Seite zu stehen und eine Anfrage an den NDR-Intendanten für mich zu erledigen. *Ich* würde nämlich mit nahezu tödlicher Sicherheit sowieso keine Antwort von ihm bekommen. Ich spreche da aus langer Erfahrung mit Anstaltsmitarbeitern und auch mit Intendanten allgemein. - Rechtlich ist es so: Die *brauchen* gar nichts zu sagen. Das macht die Sache relativ schwer, wenn nicht fast unmöglich. Daher auch mein Hilfegesuch. Meine Frage lautet, wie im letzten Abschnitt angekündigt, ob Herr Siekmann seine Zivilrechtsklage auf eigenes finanzielles Risiko durchführt oder ob der NDR mit seinen ihm von den Rundfunkteilnehmern anvertrauten *Rundfunkgebühren* im Falle eines Scheiterns dafür aufkommt. Ich denke, das interessiert auf jeden Fall alle Gebührenzahler und solche, die es sich gerade überlegen, Gebührenzahler zu werden oder lieber doch nicht... Nahezu sicher bin ich mir, dass Rede- und Sprechverbote in folgenden Fällen durch Rundfunkgebühren finanziert wurden, nämlich bei akademie.de sowie bei dem versuchten Verbot gegen den privaten Fernsehsender, dem ich ein Interview gegeben habe. Im Falle von Herrn Siekmann ist mir das nicht ganz so klar, weil hier eben nicht der NDR, sondern er persönlich als Partei auftritt. Der NDR-Intendant heißt übrigens Lutz Marmor und die Emailadressen beim NDR lauten immer erster Buchstabe des Vornamens, dann der Punkt, der Nachname und dann @ndr.de - Damit die Adresse von Herrn Marmor nicht von Spammern missbraucht werden kann, hier noch mal getrennt, wobei nur die rot hervorgehobenen Zeichen einzutippen sind: Zuerst der Buchstabe L dann der . (Punkt) und dann Marmor und das @-Zeichen plus ndr.de Das wäre ganz lieb, wenn jemand für mich (und für uns alle!) diese Frage klären könnte und mir dann die Antwort zur Veröffentlichung weiterleiten würde. Am Besten wäre natürlich ein Gebührenzahler, muss aber nicht. Ich glaube zwar, die Antwort zu kennen, aber glauben ist nicht wissen und falsche (ungeprüfte) Tatsachenbehauptungen aufstellen mache ich nicht. Meine Vermutung: Die Gebührenzahler tragen auch hier wieder das volle Prozessrisiko und beteiligen sich unfreiwillig am Kampf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen die offene und freie Berichterstattung. Aber wie gesagt: Noch wissen wir alle nichts genaues. Noch ein nachträglicher Hinweis dazu: Herr Siekmann tritt in seiner Klageschrift nicht unter seiner privaten Adresse, sonder unter "c/o Norddeutscher Rundfunk..." auf. Von der Anfrage selbst brauche ich keine Kopie. Mir reicht das Ergebnis der Anfrage, bzw. die Antwort von Herrn Intendant Marmor.
Ich tauche dann mal für ein paar Tage ab und versuche, nicht an NDR oder GEZ zu denken...
Sobald ich was weiß oder sich sonst was getan hat, melde ich mich wieder!
29. Juni 2009
Meine Bitte vom 19. Juni an meine Besucher hatte Erfolg! Vielen Dank für die Mithilfe und die Anfrage beim Intendanten Lutz Marmor nach der Finanzierung der Zensurklage! Der NDR hat tatsächlich geantwortet und bestätigt nun in einer sehr rührseligen Standardmail die Übernahme des finanziellen Risikos von Abmahnung und Klage des Herrn Siekmann. Der vom Intendanten dafür beauftragten Mitarbeiter bittet in dieser Mail um Verständnis dafür, dass der NDR den gepeinigten Herrn Siekmann in dieser für ihn schwierigen Situation nicht im Stich lassen könne und ihm daher Rechtsschutz zugesagt habe. Es ist also der NDR, der das Verfahren bezahlen muss, wenn Herr Siekmann seine Klage gegen mich verliert. Und was bedeutet nun NDR? Es sind im wesentlichen die Rundfunkgebührenzahler! Wenn der NDR in der ersten Instanz verliert, kostet es ihm etwa so viel, wie eine Privatperson das halbe Leben an Rundfunkgebühren bezahlen muss. Geht die Sache in die nächste(n) Instanz(en), müssten etwa zwei Menschen ihr ganzes Leben ihre bezahlten Rundfunkgebühren dafür aufbringen oder mehr. - Es müssten jetzt also alle Gebührenzahler eigentlich hoffen, dass ich die Sache verliere. Zumindest der reinen Zahlen-Logik nach. Mittlerweile hat meine Anwältin fristgerecht die sog. Verteidigungsanzeige an das Gericht geschickt und darin mitgeteilt, dass sie mich vertritt. Wir beantragen selbstverständlich die Abweisung der Klage und die Kostenübernahme durch den Kläger. Für die bisherige Unterstützung schon mal ein ganz herzliches Danke! Es gibt mir zugleich den Optimismus, bei diesem Prozess gegen einen 7,3 Milliarden Euro schweren und entschlossenen Gegner bestehen zu können!
Mal abgesehen von dem, was hier gerade geschieht, finde ich die Abmahnung gegen akademie.de nach wie vor den bisherigen Höhepunkt an Dreistigkeit, weil da brachial in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegriffen wurde. Das sind nicht erst die oft zitierten "Anfänge", das ist schon mehr. Wenn diese Tendenz der Anstalten, alles und jeden beherrschen zu wollen, nicht bald gestoppt wird, ist es zu spät! Es ist für dieses sog. "staatsferne" System bezeichnend, dass die Politik bei diesem bösen Spiel der Öffentlich-Rechtlichen nicht nur tatenlos zuguckt, sondern die Anstalten per Gesetz immer weiter ermächtigt [Beispiel]. - Die meisten Bürger ahnen davon nichts...
Ich weiß nicht ob ich da falsch liege, aber vielleicht freut sich Herr Intendant Marmor ja über Zuschriften und die Meinung der Bürger darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend das Grundrecht, sich frei zu äußern durch Abmahnungen und Klagen zu untergraben versucht. Als Intendant sollte ihn das eigentlich interessieren...! Solche Meinungsäußerungen sind so weit ich weiß auch bisher noch nicht strafbar... - Seine Email-Adresse befindet sich ja im vorherigen Abschnitt. 14. Oktober 2009 Aktuelle Verfahren ab sofort: 1. Neu: Die Berufung des NDR beim OVG gegen das
von mir in 1. Instanz gewonnene Zwangsanmeldeverfahren Was die Privatklage gegen mich bei der Pressekammer angeht, so hat mir meine Anwältin erstmal einen "Maulkorb" verpasst. Ich schweige also in diesem Punkt weiterhin. Hier nochmal zum Beginn der Presse-Abmahnung und -klage. Nun geht es aber weiter mit dem Verwaltungsverfahren: Der NDR hatte ja, nachdem er am 13. Februar 2008 gegen mich verloren hatte, einen Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Dem Antrag auf Berufung gegen das Urteil wurde nun stattgegeben, so dass das ganze wieder von vorn beginnt. Diesmal jedoch mit Anwaltszwang und das wird wieder einmal sehr teuer. Über 750 Euro musste ich diesmal vorweg als Anzahlung für den ersten Teil des Verwaltungsverfahrens bezahlen. Dazu kommen noch Gebühren, wenn die mündliche Verhandlung beginnt. Was die Vorauszahlung der Privatklage betrifft, davon rede ich erst gar nicht... Solche Prozesse zu führen, bzw. in solche Prozesse hineingezogen zu werden, ist eine finanzielle Katastrophe und ich kann verstehen, dass sich einige Betroffene von den Landesrundfunkanstalten so eingeschüchtert fühlen, dass sie nahezu alles mit sich machen lassen. Viele finden dabei auch erst gar keinen Anwalt oder zumindest keinen, der sich kompetent mit Medienrecht bzw. auch Rundfunkgebührenrecht auskennt. Viele Anwälte lehnen Mandate, wo Rundfunkanstalten als Gegner auftauchen, rundweg ab, weil sie zuviel Arbeit machen und die Justitiare gewiefte Taktiker sind. In dem Punkt habe ich zumindest Glück, denn ich habe eine fähige Fachanwältin, die beide Prozesse für mich übernommen hat! Hier nun die Schreiben des Oberverwaltungsgerichts:
So, das ist erstmal harter Tobak, den ich demnächst verdauen muss, bevor ich dazu etwas treffliches sagen kann. Mir fallen dazu zwar auf Anhieb ein paar Punkte ein, aber ich bin im Moment eigentlich zu gestresst und voll in Reisevorbereitungen, um mich mit diesen abnormen Dingen näher zu beschäftigen. Trotzdem ein paar kurze Hinweise: 1.) Das Angebot im Anschreiben, Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch nehmen zu können, klingt zwar im ersten Moment schön, aber es hat gleich mehrere Haken: PKH ist in seiner Höhe weit geringer, als die Anwaltshonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). D.h. dass entweder der Anwalt weniger bekommt oder der Mandant den Rest zuzahlen muss. Bei dem bisherigen Streitwert von 21,67 Euro würde ein Anwalt regelrecht verhungern, denn so wie die Richter das hier sehen, steht meiner Anwältin doch wohl ein gutes Stückchen Arbeit bevor. Aus diesem Grunde habe ich auch mit ihr eine Sondervereinbarung getroffen, welche u.a. die oben genannte Vorauszahlung von gut 750,- Euro beinhaltet. Für die mündliche Verhandlung kommen nochmal knapp 700,- Euro dazu. Die PKH bezieht sich dagegen immer auf den vom Gericht festgesetzten Streitwert und nicht auf das frei ausgehandelte Honorar. Auch für den Fall des Obsiegens bekäme ich lediglich das zurück, was sich aus dem ursprünglichen Streitwert ergibt. Was auch nervt: Man muss seine Hosen runterlassen! Ich hatte erst kürzlich einen Wohngeldantrag gestellt, der abgelehnt wurde, obwohl der Internet-Wohngeldrechner einen monatlichen Betrag von gut 70 Euro errechnet hatte. Ich habe einfach keine Lust mehr zu sowas. 2.) Das Gericht schreibt: "Ungeachtet" der Regelungen des § 4 Abs. 5 RfGebStV soll ich gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1, 2.Halbsatz VwGO zur Aufklärung beitragen. Das würde bedeuten, dass die Formulierung im RfGebStV, dass nur "Teilnehmer", und Personen auskunftspflichtig sind, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte" für das Bereithalten von Rundfunkgeräten vorliegen, außer Kraft gesetzt wird. Wir haben an der Uni aber gelernt: "Lex specialis derogat legi generali", also das spezielle Recht (RfGebStV) hebt das generelle Recht (VwGO) auf. Das scheint wieder mal bloße Uni-Theorie zu sein. Mir hat mal eine hamburger Richterin offen gesagt: "An der Uni wird das Recht viel zu *euphoristisch* gelehrt." - Ich habe diesen Satz für mich so übersetzt: An der Uni kriegt man gelehrt, dass dies ein Rechtsstaat ist, in dem sich die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG verhalten müssen und die Bürger Grundrechte, also Abwehrrechte gegen den Staat, besitzen. Das ist die schöne Scheinwelt in den Unis. Wie es wirklich aussieht, wissen wir ja. 3.) Ich als Journalist soll dem NDR gegenüber darüber auskunfts-pflichtig sein, *wo*, *womit* und *durch wen* ich was veröffentliche! Ausgerechnet dem *NDR* gegenüber, den ich ja massiv kritisiere! Ich habe hier mal zur Anschauung meiner journalistischen Tätigkeit meine Presseausweise der letzten vier Jahre abgebildet:
Was würde wohl passieren, wenn das Gleiche vom SPIEGEL oder vom STERN verlangt würde? - Ich kann meine Webseiten *wo*, *wodurch* und *durch wen* herstellen und veröffentlichen, wie es mir passt! - Und ich bin wirklich gespannt darauf, ob ich nun gezwungen werde, haargenau dem Objekt meiner Recherchen Einblicke in meine Arbeitsweise zu geben! Zu dem angeblichen Vorhandensein von "tatsächlichen Anhaltspunkten" habe ich mich ja bereits in zahlreichen Schriftsätzen geäußert. Nach meinem Rechtsverständnis hätte eigentlich das vom NDR ja parallel betriebene Auskunftserzwingungsverfahren abgewartet werden müssen, bevor es mit dem Zwnagsanmeldeverfahren weitergeht. Wenn nämlich keine Auskunftspflicht festgestellt würde, wäre dieses OVG-Verfahren ohnehin überflüssig. Ich habe an der Uni mal was vom sog. "Verhältnismäßigkeitsprinzip" gehört, an das sich der Staat gegenüber seinen Bürgern zu halten hat. Hier laufen seit Anfang 2007 gleich mehrere Verfahren wegen einer Zwngsanmeldung (ohne dass dafür auch nur irgendeine Urkunde vorliegt). Bei einem Streitwert von gut 20 Euro muss ich nun einen Anwalt beauftragen, der mich bis zum Schluss dieses OVG-Verfahrens runde 1.500,- Euro kosten wird - auch wenn ich diesen Prozess gewinne! Mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das wir an der Uni gelernt haben, hat das irgendwie nicht mehr viel zu tun. Aber das ist halt wieder die gute alte Uni-Theorie. "Akademisches Gequatsche" wird das ja auch genannt. Einfach zu "euphoristisch"! So, mehr möchte ich zu diesem neuen Ereignis nicht mehr sagen und mich auch nicht mehr weiter mit dieser Berufung beschäftigen. Ich werde versuchen, die Sache locker zu sehen. Ich fahre nämlich morgen früh wieder zur Reha ans Tote Meer. Damit habe ich im Moment mehr als genug zu tun. Zum Glück bearbeitet ja nun meine Anwältin den Fall und ich ziehe mich erstmal zurück und lasse diese öffentlich-rechtliche Rundfunkhölle hinter mir. Es wäre ganz lieb, wenn noch mal jemand bei meinem Sonderkonto vorbeischaut. Das hier ist finanziell wirklich nicht allein zu bewältigen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann einem das Leben ganz schön vermiesen, nicht nur mir. Ganz aktuell: Die nette Frau Schoen, über die ich [hier] berichtet habe, wird nach wie vor von der GEZ um Geld bedrängt und gejagt und muss sogar noch die Prozesskosten tragen, weil ihr Anwalt - mit Verlaub - kaum Ahnung vom Rundfunkgebührenrecht hatte und sie voll reinriss. Sie wird jetzt mit ihren fast 86 Jahren nach Frankreich auswandern - wegen der GEZ und dem RBB! Eine Wohnung hat sie dort schon in Aussicht. Sie hat von Deutschland mehr als genug! Ich werde nach meiner Kur wieder von ihrem Fall berichten. Im Moment geht mir das Ganze einfach noch zu nahe. Der Begriff "öffentlich-rechtliche Rundfunkhölle" ist besonders in ihrem Fall kein bißchen übertrieben!
Ich schätze mal, dass nach meiner Kur auch wieder Neues von der Presseklage zu berichten ist... Bis dahin erstmal adé! Ich tauche ab.
8. Dezember 2009 Warum ich koche? Heute war Langerichtstermin wegen der Klage auf Unterlassung und es lief nicht in meinem Sinne: Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung muss dieser Block stark "überarbeitet" werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend ab dem 18. Dezember 2009 für diese Überarbeitungsarbeiten schließen. Vielmehr darf ich nicht sagen. Der Blog wird also kurz vor dem 18. Dezember 2009 zur Überarbeitung geschlossen!
Bin mal gespannt, wie es weitergeht...!
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